In Österreich steht die Meinungs- und Redefreiheit auf dem Spiel

(gloria.tv/ PM) Der Entwurf des erweiterten § 283 des Österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) gegen Verhetzung soll den parlamentarischen Justizausschuss doch unkorrigiert passieren. Von Peter zu Stolberg.

Trotz harscher Kritik seitens namhafter Juristen und Journalisten, hält die Bundesregierung an der umstrittenen Gesetzesvorlage zur Ausweitung des Verhetzungsparagraphen fest. Im Namen von „Terrorismusprävention“ sollen kritische, wahrheitsgetreue Äußerungen bzgl. des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der sexuellen Ausrichtung und sogar der Weltanschauung, künftig als „Hetze“ strafrechtlich angezeigt und mit bis zu zwei Jahren Gefängnis (!) bestraft werden können.

Zu den Kritikern zählen unter anderen: ex-Justizminister Harald Ofner, ex-Präsident des Obersten Gerichtshofes Johann Rzeszut, ex-Rechtsanwaltskammerpräsident Gerhard Benn-Ibler, der ORF, Printmedien und der ehemalige Chefredakteur der Presse und der Wiener Zeitung, der erfolgreiche Internet-Blogger Andreas-Unterberger.at

Der Gesetzestext soll bereits heute Mittwoch im Justizausschuss fixiert werden und somit ins Parlament gelangen. Fast alle Gesetzesvorlagen der Regierung, die durch parlamentarische Unterausschüsse gegangen sind, gelangen durch den sogenannten Klubzwang der Regierungsparteien zur Verabschiedung durch den Gesetzgeber (den Nationalrat).

Es wird allgemein befürchtet, dass mittels bald zu erwartender 'Schauprozesse' dem österreichischen Wählervolk dadurch schwere demokratiepolitische Einschränkungen im Sinne von Meinungsdiktatur aufgezwungen werden.

Die Österreichische Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum (TFP) hat aus diesem Grund eine Unterschriftenaktion gestartet, mit der sie die Nationalratsabgeordneten auf die befürchtete „massive Einschränkung von Meinungs-, Rede-, Wissenschafts- und Religionsfreiheit“ hinweisen will. Die Kampagne, die schon mehr als 500 Unterzeichner gefunden hat, ist unter www.tfp.at abrufbar.

In Zusammenarbeit mit Topjuristen hat die TFP einen konkreten, bisher unbeantworteten Vorschlag zur Änderung des Gesetzesentwurfs erarbeitet, der ein Gleichgewicht zwischen dem berechtigten Interesse am Schutz vor Aufstachelung zum Hass, unter gleichzeitiger Wahrung des hart erkämpften politischen Rechts auf freie Meinungsäußerung, herzustellen versucht, siehe nachstehend:

Dem Vorschlag der Regierung stellt die TFP ihren revidierten Vorschlag gegenüber (Änderungen kursiv):

Verhetzung § 283

(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und absichtlich zum Hass gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe antreibt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

(3) Gerechtfertigt handelt und daher nicht nach Abs. 2 zu bestrafen ist, wer nur die Glaubens- oder Sittenlehre einer im Inland bestehenden gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft wiedergibt.
Hl. Leopold Mandic
unterschreibt alle !!
Solange wir noch die möglichkeit habenMehr
unterschreibt alle !!

Solange wir noch die möglichkeit haben
Margit57
Gegen Heteros darf man schon hetzen? Oder? Nur gegen die, die "die Lüge mit der Wahrheit vertauschten", darf man nichts sagen! Unsere Politiker sind auf einem breiten Highway to Hell.
Margit57
"Im Namen von „Terrorismusprävention“ sollen kritische, wahrheitsgetreue Äußerungen bzgl. des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der sexuellen Ausrichtung und sogar der Weltanschauung, künftig als „Hetze“ strafrechtlich angezeigt und mit bis zu zwei Jahren Gefängnis (!) bestraft werden können."
Demnach werden die Katholiken Österreichs im Knast landen.
Die Schergen des österreichischen Unrechts …Mehr
"Im Namen von „Terrorismusprävention“ sollen kritische, wahrheitsgetreue Äußerungen bzgl. des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der sexuellen Ausrichtung und sogar der Weltanschauung, künftig als „Hetze“ strafrechtlich angezeigt und mit bis zu zwei Jahren Gefängnis (!) bestraft werden können."

Demnach werden die Katholiken Österreichs im Knast landen.
Die Schergen des österreichischen Unrechts-Staates können mich gleich abholen, denn das Wort Gottes ist beim Thema Homosexualität eindeutig.