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Schändliche Ausführungsbestimmungen. Von Pater Franz Schmidberger

Bischof Athanasius Schneider hat ein ausgezeichnetes Interview über die schändlichen Ausführungsbestimmungen vom 4. Dezember 2021 zum Motu proprio Traditionis custodes gegeben.

Man kann sich fragen, ob die Ausführungsbestimmungen ein wirkliches Gesetz darstellen. Ein solches ist nämlich nach der klassischen Theologie stets auf das Bonum hingeordnet, nicht auf einen offenkundigen Schaden an der Kirche.

Jedenfalls verpflichtet es niemand, genauso wenig wie die Handkommunion, die den Glauben an die wahre Gegenwart Christi im Altarsakrament untergräbt, um nur ein Beispiel zu nennen.

Prälat Georg May nennt in seinem Buch „Echte und unechte Reform“ klar die Bedingungen für eine Gesundung der Kirche. Es ist uns ein Rätsel, wie die Verantwortlichen in der Kirche dies nicht erkennen oder vielleicht nicht erkennen wollen.

Der Text ist der Montagsaussendung von P. Schmidberger entnommen

Bilder: © Joseph Shaw, CC BY-NC-ND


Goldfisch
Sehr schön, und alle 3 müssen aktiv mitmachen.