Britisches Gericht: Bischof muss für Missbrauchs-Priester haften

(gloria.tv/ KNA) Die britische Diözese Portsmouth ist mit einer Berufungsklage in einem Missbrauchsverfahren gescheitert. Der zuständige Gerichtshof urteilte laut dem britischen Sender BBC, wie in …Mehr
(gloria.tv/ KNA) Die britische Diözese Portsmouth ist mit einer Berufungsklage in einem Missbrauchsverfahren gescheitert. Der zuständige Gerichtshof urteilte laut dem britischen Sender BBC, wie in weltlichen Arbeitsverhältnissen bestehe eine Haftung des Bischofs für Priester. Das Bistum erklärte, Ziel der Berufung sei gewesen, «Klarheit über Art und Umfang der bischöflichen Verantwortung für Handlungen von Diözesanpriestern zu erhalten». Man behalte sich vor, den Obersten Gerichtshof in London anzurufen.
Die Kirchenleitung nannte die richterliche Entscheidung enttäuschend. Dass der Beschluss nicht einstimmig erfolgt sei, zeige jedoch die Komplexität der Frage. In jüngerer Zeit hätten zahlreiche Urteile die Aufsichtspflicht in Anstellungsverhältnissen auf andere Bereiche auszudehnen versucht, so auch auf das Verhältnis zwischen einem Bischof und seinem Priester; dieser sei jedoch «ein Amtsinhaber und kein Angestellter». Eine Ausweitung der Aufsichtspflicht in diesen Bereich hätte «…Mehr
mirjam
Ich finde, dass da ein öffentliches Interesse uninteressant ist. Wenn ein Bischof Verantwortung für seine Priester hat, trägt er eine Mitverantwortung. Wie gesagt, dass der Bischof dafür gerichtlich belangt wird, geht mir auch zu weit. Der Bischof darf sich aber auch fragen lassen, wieso er nichts gemerkt hat. Wenn der Bischof aber etwas gemerkt hat und den Priester befragt hat und dieser nicht …Mehr
Ich finde, dass da ein öffentliches Interesse uninteressant ist. Wenn ein Bischof Verantwortung für seine Priester hat, trägt er eine Mitverantwortung. Wie gesagt, dass der Bischof dafür gerichtlich belangt wird, geht mir auch zu weit. Der Bischof darf sich aber auch fragen lassen, wieso er nichts gemerkt hat. Wenn der Bischof aber etwas gemerkt hat und den Priester befragt hat und dieser nicht die Wahrheit sagt, kann der Bischof ihn nur beobachten. Dann trägt ihn keine Schuld, weil er ja seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist.
eigerhar
Ein Bischof kann nur haftbar gemacht werden für seine Fehler, nicht für die Fehler anderer Menschen. Alles andere ist Kommunismus. Ein Priester ist eine eigene Person, fast wie ein richtiger Mensch, der für seine Fehler die Verantwortung selber trägt und kein Bischof kann sie ihm abnehmen.
Es ist die Aufgabe des Bischofs seine Priester zu schützen.
Es gibt kein öffentliches Interesse über jeden …Mehr
Ein Bischof kann nur haftbar gemacht werden für seine Fehler, nicht für die Fehler anderer Menschen. Alles andere ist Kommunismus. Ein Priester ist eine eigene Person, fast wie ein richtiger Mensch, der für seine Fehler die Verantwortung selber trägt und kein Bischof kann sie ihm abnehmen.

Es ist die Aufgabe des Bischofs seine Priester zu schützen.

Es gibt kein öffentliches Interesse über jeden Fehler eines Priesters Bescheid zu wissen.
mirjam
Ich bin auch der Meinung, der Bischof kann nur haftbar gemacht werden, wenn er von dem Mißbrauch wußte.
Nun ist der Priester, durch den der Mißbrauch geschah, bereits verstorben. Wie ich den Artikel verstanden habe, hat sich Kirche ja bereits bereiterklärt die Kosten für die Aufarbeitung und Entschädigung des Opfers zu Übernehmen.
Für mich bedeutet das Urteil, dass hier Kirche wie ein Unternehmen …Mehr
Ich bin auch der Meinung, der Bischof kann nur haftbar gemacht werden, wenn er von dem Mißbrauch wußte.
Nun ist der Priester, durch den der Mißbrauch geschah, bereits verstorben. Wie ich den Artikel verstanden habe, hat sich Kirche ja bereits bereiterklärt die Kosten für die Aufarbeitung und Entschädigung des Opfers zu Übernehmen.
Für mich bedeutet das Urteil, dass hier Kirche wie ein Unternehmen beurteilt und verurteilt wurde.
Ich teile allerdings nicht vollständig die Meinung des Artikels. Bei der Priesterweihe verspricht der Priester, dass er dem Bischhof gehorsam ist - dafür wird er vom Bischof versorgt. Das bedeutet m.E. für den Bischof, dass dieser Verantwortung für den Priester übernimmt.
Bibiana
JA, wusste der übergeordnete Bischof von einem Missbrauch, übergeht ihn aber, muss auch er zur Verantwortung gezogen werden.
a.t.m
Bibiana: Wenn ein Bischof von einen Missbrauch einer seiner Priester wusste, diesen aber so wie leider vielfach früher geschehen und was auch noch immer geschieht, einfach nur in eine andere Gemeinde versetzt, und dieser dann wieder eine Missbrauch gebeht, dann sollte auch der Bischof zur Verantwortung gezogen werden. Vergleiche hier derstandard.at/1338558604429/Kirche-laesst-p…
Gottes und Mariens …Mehr
Bibiana: Wenn ein Bischof von einen Missbrauch einer seiner Priester wusste, diesen aber so wie leider vielfach früher geschehen und was auch noch immer geschieht, einfach nur in eine andere Gemeinde versetzt, und dieser dann wieder eine Missbrauch gebeht, dann sollte auch der Bischof zur Verantwortung gezogen werden. Vergleiche hier derstandard.at/1338558604429/Kirche-laesst-p…

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen.
Bibiana
PS
Und dazu noch ein Nachsatz, auch wenn es jetzt nicht das eigentliche Thema ist:
Fängt ein katholischer Priester ein Liebesverhältnis an, ist das genau so ein Grund, den Priester seines Amtes zu entheben, weil er als als Priester auf den Zölibat freiwillig verpflichtet worden ist.
Etwas anderes ist es, wenn, um beim Beispiel "England" zu bleiben, Anglikaner im Kirchenamt konvertieren. Da sollte …Mehr
PS

Und dazu noch ein Nachsatz, auch wenn es jetzt nicht das eigentliche Thema ist:

Fängt ein katholischer Priester ein Liebesverhältnis an, ist das genau so ein Grund, den Priester seines Amtes zu entheben, weil er als als Priester auf den Zölibat freiwillig verpflichtet worden ist.
Etwas anderes ist es, wenn, um beim Beispiel "England" zu bleiben, Anglikaner im Kirchenamt konvertieren. Da sollte Ehe- und Familienleben wie bisher weiter geführt werden.
Bibiana
Sexueller Missbrauch durch Priester darf niemals unter den Tisch fallen... Und kommt so etwas vor, ist der Priester für alle Zeit aus dem Amt zu entfernen. Aber eben zu diesem Schritt wird sich von übergeordneter Stelle in unserer Kirche anscheinend immer recht schwerlich entschieden...
Der Priester kann noch so bereuen und beichten, aber seines Amtes sollte er enthoben werden. Sorry. Eben weil …Mehr
Sexueller Missbrauch durch Priester darf niemals unter den Tisch fallen... Und kommt so etwas vor, ist der Priester für alle Zeit aus dem Amt zu entfernen. Aber eben zu diesem Schritt wird sich von übergeordneter Stelle in unserer Kirche anscheinend immer recht schwerlich entschieden...
Der Priester kann noch so bereuen und beichten, aber seines Amtes sollte er enthoben werden. Sorry. Eben weil gerade der Priester nun mal eine einmalig herausragende Stellung in der Gemeinde einnimmt.

Jedoch für den Fehltritt eines Priesters den jeweiligen Bischof etc. (vielleicht bis hin nach Rom) in die Verantwortung ziehen zu wollen, halt' ich für völlig absurd.
eigerhar
Alle englischen Priester sind jetzt entmündigt:
Eltern haften für ihre Kinder.
Wie schon Bonifatius-Franz sagt:
In einem zivilen Arbeitsverhältnis ist genau bestimmt, worin der Haftungsbereich besteht.
Der heilige Thomas von Aquin lehrt:
"Kein Mensch ist einem anderen Menschen in jeder Hinsicht untergeordnet."
Die englische Rechtsauffassung ist totalitär.
Dies ist nur eines von vielen antikirchlichen …Mehr
Alle englischen Priester sind jetzt entmündigt:
Eltern haften für ihre Kinder.

Wie schon Bonifatius-Franz sagt:
In einem zivilen Arbeitsverhältnis ist genau bestimmt, worin der Haftungsbereich besteht.

Der heilige Thomas von Aquin lehrt:
"Kein Mensch ist einem anderen Menschen in jeder Hinsicht untergeordnet."

Die englische Rechtsauffassung ist totalitär.

Dies ist nur eines von vielen antikirchlichen Urteilen in England.
Weil man aus dem Täter nichts mehr herauspressen kann möchte man daraus einen Rechtstitel schmieden, die unschuldige Kirche zu schädigen und mit ihr alle zahlenden Mitglieder.

Es geht wieder einmal nur um Kirchenhass und nicht um den Schutz von Missbrauchsopfern.
Bonifatius-Franz
Die Durchhaftung des Arbeitgebers setzt doch voraus, dass der Missbrauch während der Arbeitszeit stattfand.
Wie ist die denn bei einem Priester definiert?
Bei einem Priester könnte man doch fast jede Handlung sowohl als privat als auch als dienstlich deklarieren.Mehr
Die Durchhaftung des Arbeitgebers setzt doch voraus, dass der Missbrauch während der Arbeitszeit stattfand.

Wie ist die denn bei einem Priester definiert?

Bei einem Priester könnte man doch fast jede Handlung sowohl als privat als auch als dienstlich deklarieren.
a.t.m
Es wäre in diesen Fall auch gut zu Wissen ob der Bischof den Priester gedeckt hat, ob dies die erste Tat des Priesters war und dadurch dieser Missbrauch erst möglich wurde. Denke hier ja auch an dies: derstandard.at/1338558604429/Kirche-laesst-p…
Und besonders im Fall der Gott dem Herrn sei dank aufgedeckten Missbrauchsfälle, sollte auch die Rolle der Bischöfe überprüft werden. Die ja Jahrelang …Mehr
Es wäre in diesen Fall auch gut zu Wissen ob der Bischof den Priester gedeckt hat, ob dies die erste Tat des Priesters war und dadurch dieser Missbrauch erst möglich wurde. Denke hier ja auch an dies: derstandard.at/1338558604429/Kirche-laesst-p…

Und besonders im Fall der Gott dem Herrn sei dank aufgedeckten Missbrauchsfälle, sollte auch die Rolle der Bischöfe überprüft werden. Die ja Jahrelang nichts anders machten als auf, Blind, Taub und Stumm zu schalten.

Gott zum Gruße