Rechtsanwältin Beate Bahner&Co werden am 10.12.2023 Strafantrag stellen wegen Impfpflicht

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Rechtsanwältin Beate Bahner
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💥Nicht einmal die Begründung stimmt💥

Unsere Gesellschaft hat einen kategorischen Imperativ:

Der Staat darf keinen unschuldigen Menschen töten!

Mit der einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht in § 20a IfSG a.F. hat der Bundesgesetzgeber mittels eines "zielgerichteten mittelbaren Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit" Menschen aus dem Gesundheitswesen (ca. 5,3 Millionen) verpflichtet, sich mit einem mRNA-Impfstoff präventiv therapieren zu lassen.

Das Paul-Ehrlich-Institut ist zum Zeitpunkt der Abstimmung über diese Pflicht davon ausgegangen, dass es "insgesamt 1.802 Verdachtsfallmeldungen über einen Todesfall in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zu einer Impfung (0,02 pro 1.000 Impfungen)" gäbe.

Dennoch wurde dieser Pflicht durch Mitglieder des Bundestags mehrheitlich zugestimmt.

Unsere Gesellschaft hat aber einen kategorischen Imperativ:

Der Staat darf keinen unschuldigen Menschen töten!

Womit wurde die Pflicht begründet?
Am 27. April 2022 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung über die Impfpflicht erklärt:

"Eine Studie aus Dänemark habe zudem gezeigt, dass es nach der Auffrischimpfung zu einer nur noch reduzierten Übertragung von Omikron-Infektionen komme. Die Effektivität der Auffrischimpfung gegen jegliche Infektion werde im Beobachtungszeitraum von zehn Wochen erneut auf 50 bis 60 % angehoben. Nach der Vergabe von drei Impfstoffdosen sei das Infektionsrisiko und damit auch das Transmissionsrisiko reduziert. Welches Ausmaß diese Transmissionsreduktion habe, sei derzeit jedoch unbekannt."

Die Begründung, dass sich ein gesunder Mensch mit einem Medikament pflichtweise behandeln lassen müsse, habe also daran gelegen, dass dadurch das Übertragungsrisiko gesenkt werden könne.

Nun hat aber mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) in einem Brief an EU-Abgeordnete das Nachfolgende bestätigt:

"Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen dienen nur dem Schutz der geimpften Personen."


Aus Sicht einer Strafbarkeit kommt es auf die Gründe, warum ein Teil der Zivilgesellschaft zur Duldung der Behandlung mit einem potenziell tödlichen Medikament verpflichtet wurde nicht an. Der Schutz Anderer ist kein Grund.

Denn unsere Gesellschaft hat einen kategorischen Imperativ:

Der Staat darf keinen unschuldigen Menschen töten!

Allerdings war der Schutz vor Übertragung nicht einmal das Ziel der Zulassung des Medikaments und ist es heute noch nicht. Das galt aber schon am 10. Dezember 2021 und am 27. April 2022. Die Entscheidungsträger wussten - oder hätten wissen können -, dass das Medikament nicht einmal für das vorgebliche Ziel erforscht oder zugelassen war.

Am 10. Dezember 2023 werden wir deshalb als Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeigen nach Art. 7 Völkerstrafgesetzbuch einreichen.

Die Übergabe der Strafanzeigen, die an diesem Tag stattfindet, wird eingebettet in eine Großdemonstration auf der kritische Anwältinnen und Anwälte Ihre Erlebnisse aus drei Jahren Corona-Zeit schildern. Zugleich werden die Namen der mutmaßlichen Haupttäter bekannt gegeben.

Weitere Infos:
Grossdemo Karlsruhe KA1012

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