Rechtsanwältin Beate Bahner&Co werden am 10.12.2023 Strafantrag stellen wegen Impfpflicht

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Bild: Rechtsanwältin Beate Bahner
Rechtsanwältin Beate Bahner
Forwarded from RA Ludwig - Querdenkeranwalt
💥Nicht einmal die Begründung stimmt💥
Unsere Gesellschaft hat einen kategorischen Imperativ:
Der Staat darf keinen unschuldigen Menschen töten!
Mit der einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht in § 20a IfSG a.F. hat der Bundesgesetzgeber mittels eines "zielgerichteten mittelbaren Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit" Menschen aus dem Gesundheitswesen (ca. 5,3 Millionen) verpflichtet, sich mit einem mRNA-Impfstoff präventiv therapieren zu lassen.
Das Paul-Ehrlich-Institut ist zum Zeitpunkt der Abstimmung über diese Pflicht davon ausgegangen, dass es "insgesamt 1.802 Verdachtsfallmeldungen über einen Todesfall in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zu einer Impfung (0,02 pro 1.000 Impfungen)" gäbe. Dennoch wurde dieser Pflicht durch Mitglieder des Bundestags mehrheitlich zugestimmt. Unsere Gesellschaft hat aber einen kategorischen Imperativ: Der Staat darf keinen unschuldigen …Mehr
3 weitere Kommentare von Theresia Katharina