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SPD-Parole aus 1931 heute strafbar – wer kennt sich da noch aus?

Die SPD der 1920er-Jahre sah sich dem Verdacht ausgesetzt, eine Bande „vaterlandsloser Gesellen“ zu sein. Dem stellte sich nicht nur, …
Immanuel Kant
"Alles für Deutschland" war eben anders als "Deutschland erwache" eben keine Losung der SA und ist somit auch kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Die entsprechende Rechtsprechung beruht auf historischer Unbedarftheit und Ignoranz sowie auf politischer Böswilligkeit.
Erzherzog Eugen
@Immanuel Kant sagt ein Revisionist, der die Verbrecher der deutschen Wehrmacht verteidigt da weiß man ja was davon zu halten ist
Immanuel Kant
Der Systemtroll Eugen hat soeben alle Soldaten der deutschen Wehrmacht als Verbrecher bezeichnet.
Erzherzog Eugen
ich sprach eben von "den Verbrechern"er deutschen Wehrmacht wie z.B. die Herren Jodl Dönitz Keitel
natürlich waren Leute wie Graf Stauffenberg Ehrenmänner
Erzherzog Eugen
und wie der Abgebildeten Zeitschrift zu entnehmen ist stammt das Zitat aus dem Jahr 1931 da war es noch nicht vom Nazi Dreck besudelt
Erzherzog Eugen
diesen besudelten Spinat sollten Sie stehen lassen
Erzherzog Eugen
ist er nicht wenn sie Dinge konsumieren wollten die die Deutsch Nationalen Verbrecher besudelt haben
Cognoscere
Ist die Parole „Alles für Deutschland“ strafbar?
Die Parole „Alles für Deutschland“ galt in der NS-Zeit neben „Deutschland erwache“ als Losung der Sturmabteilung (SA), und ist somit ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.
Folgerichtig hat das OLG Hamm am 1.2.2006 geurteilt, dass die Benutzung dieser Parole bei öffentlichen Veranstaltungen einen strafbaren Verstoß gegen § 86a StGB …Mehr
Ist die Parole „Alles für Deutschland“ strafbar?

Die Parole „Alles für Deutschland“ galt in der NS-Zeit neben „Deutschland erwache“ als Losung der Sturmabteilung (SA), und ist somit ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.

Folgerichtig hat das OLG Hamm am 1.2.2006 geurteilt, dass die Benutzung dieser Parole bei öffentlichen Veranstaltungen einen strafbaren Verstoß gegen § 86a StGB darstellt.

Allerdings muss bei Parolen (im Gegensatz zu den weitaus klareren bildlichen Symbolen) natürlich der Zusammenhang berücksichtigt werden, da eine einfache Wortfolge schwerlich unter Strafe gestellt werden kann. Wer bei einer öffentlichen Versammlung lautstark beteuert, Angela Merkel habe in ihrer Amtszeit als Kanzlerin „immer alles für Deutschland und Europa getan, was ihr möglich war“ hat trotz Nutzung des einschlägigen Wortlautes keine NS-Propaganda betrieben, und eine Anklage wegen Verstoßes gegen § 86a StGB ist nicht zu befürchten. Solche Details sind im Falle einer Anzeige – ebenso wie die Absichten des Beschuldigten – genau zu prüfen.