Wanderwitz hat genug Abgeordnete für AfD-Verbotsantrag

Für Einbringung im Bundestag

Der Rechtsstaat könne eine Partei, "die rund um die Uhr Hass und Hetze verbreitet" nicht gewähren lassen, so Wanderwitz.
(Foto: picture alliance/dpa)

Seit Wochen sucht der sächsische Bundestagsabgeordnete Wanderwitz nach Gleichgesinnten: Gemeinsam mit mindestens 36 weiteren Parlamentariern möchte er einen Antrag auf Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD auf die Tagesordnung setzen. Jetzt hat er sein vorläufiges Ziel erreicht.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz hat die notwendigen 37 Abgeordneten gefunden, um seinen Antrag auf Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD in den Bundestag einzubringen. "Die haben wir zusammen", sagte der sächsische Bundestagsabgeordnete der "taz".

Seit Längerem sucht Wanderwitz nach Kolleginnen und Kollegen im Parlament, die seinen Vorstoß mittragen. Er wolle jetzt noch die schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster abwarten, um den Antrag zu aktualisieren. Für die Urteilsgründe hat das Gericht insgesamt fünf Monate Zeit. Es ist aber davon auszugehen, dass dieser Zeitraum nicht ausgeschöpft wird.

"Wenn die Urteilsgründe vorliegen, werden wir uns das genau anschauen und dann unseren Verbotsantrag aktualisiert und gut begründet einbringen", so der 48-Jährige. "Der demokratische Rechtsstaat kann eine Partei, die rund um die Uhr Hass und Hetze verbreitet und diesen Rechtsstaat abschaffen will, nicht einfach gewähren lassen, bis es zu spät ist."

Zeitnahe Einbringung in Bundestag

Im Idealfall landet der Antrag sogar zeitnah im Parlament: "Mein Wunsch wäre, dass wir den Verbotsantrag noch vor der sogenannten parlamentarischen Sommerpause des Bundestags einbringen", sagte Wanderwitz zuletzt der "taz". Die letzte Sitzung des Parlaments vor der Pause ist in diesem Jahr am 5. Juli.

Die Ergebnisse der jüngsten Europa- und Kommunalwahlen in Ostdeutschland nannte er "beängstigend und bedrückend". "In vielen Kommunen können die Rechtsextremen jetzt ihre Agenda durchsetzen. Und diese Agenda wird immer radikaler. Dem können und dürfen wir nicht einfach zuschauen", so der CDU-Politiker.

Bundesregierung, Bundesrat und Abgeordnete im Bundestag können Anträge ins Parlament einbringen. Um aus den Reihen der Parlamentarier einen erfolgreichen Vorstoß wagen zu können, werden fünf Prozent aller Volksvertreter - in dieser Legislaturperiode 37 Abgeordnete - gebraucht. Kürzlich erklärte Wanderwitz bei Zeit Online, dass er bereits Zusagen aus den Reihen von SPD, Union, Grünen und Linken habe. Bei der FDP sei es hingegen schwierig.

Für einen Beschluss des Antrags im Bundestag bräuchte es eine einfache Mehrheit. Verboten werden kann eine Partei aber nur vom Bundesverfassungsgericht. Neben dem Bundestag könnten auch Bundesregierung oder Bundesrat einen solchen Antrag stellen.

Seit Bestehen der Bundesrepublik waren bei den Richtern in Karlsruhe aber nur zwei Ansinnen auf Parteienverbot erfolgreich: 1952 wurde die neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten. 2017 scheiterte zuletzt ein Verfahren in Karlsruhe gegen die NPD - aufgrund ihres nicht gegebenen Potentials, die Demokratie in Deutschland zu gefährden.

Quelle: ntv.de, lme
Athanasius Thaddäus
AfD jetzt verbieten !!!