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Tatsächlich: In Nordrhein-Westfalen waren Gottesdienste staatlich „nie verboten“

Zur Schließung der Kirchen während der Coronakrise. Von Reinhard Dörner, Vorsitzender des „Zusammenschluß Petrus-treuer Vereinigungen e.V.“

Die katholische Kirche in Finnland „handelt nicht in Funktion der Regierung … (und) kann sagen, was sie will – und das tut sie auch -, denn sie ist nicht an politische Interessen gebunden … sie ist eine Kirche, die keine Angst hat.“ (Aus dem Lebenszeugnis eines Christen in nordischen Ländern).

Darf die Kirche in Deutschland noch sagen, was sie will?

Das Verhalten der „Hirten“ erweckt den Eindruck, dass die katholische Kirche vorauseilend Erfüllungsgehilfin der Regierung geworden ist. Vergleichbares haben die Katholiken spätestens seit dem Kampf um den Lebensschutz seit den 90er Jahren erleben und hinnehmen müssen.

War es doch Kardinal Lehmann, der in Absprache mit Kanzler Kohl die Kirche auf einen Beratungsschein festgelegt hat, den man als Voraussetzung zur Tötung ungeborenen Lebens brauchen kann.

Hat sich die Situation zu Zeiten von „Corona“ geändert? Waren es nicht die Kirchen – die Bischöfe!, die im vorauseilenden Gehorsam den Gläubigen den Zugang zu den Gottesdiensten und Sakramenten versperrt haben?

Dabei sprach Armin Laschet, der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, im ZDF davon, „dass in seinem Bundesland Gottesdienste nie verboten wurden“ (Kath.net 17. April 2020). In diesem Kontext betonte er ausdrücklich das „Grundrecht der Religionsfreiheit“.

Schulden die Gläubigen die Beschneidung ihrer Grundrechte dem vorauseilenden Gehorsam der Bischöfe? Als „Aufseher“, als Episkopen, hätten sie die vorrangige Pflicht, im Verein mit dem Staat genau dieses Recht der Gläubigen zu garantieren.

Statt dessen verlängern sie die Frist der gottesdienstlosen Zeit von sich aus zum Teil über Ende April hinaus, z.B. der Bischof von Münster. Fernsehübertragungen von Gottesdiensten sind, mit einem häufig zitierten Wort von Politikern im Bundestag, „der Duft der leeren Flasche“ und mit der realen Begegnung mit dem Sakralen im Gottesdienst nicht im geringsten vergleichbar, trotz aller Bemühungen, den Teilnehmern am Bildschirm die „Geistige Kommunion“ zu erklären und nahezubringen.

Es stimmt hoffnungsvoll, dass Kardinal Woelki von Köln die Öffnung der Gottesdienste in seiner Diözese vorbereiten lässt (Kath.net 17. April 2020). Werden die anderen Bischöfe gleichziehen? Mit Recht zitiert er:

„Das ist ein Menschenrecht, ein Freiheitsrecht, eine Recht auf freie Religionsausübung, das ist von der Verfassung her garantiert.“

Dürfen Bischöfe dieses Verfassungsrecht unterlaufen, indem sie mit Rücksicht auf einen Virus Gläubige aus der Sakramentenspendung ausschließen, auch und gerade im Falle des Todes?

Hätten Menschen früherer Zeiten so gehandelt, zum Beispiel in einer Pestpandemie, in der ganze Regionen entvölkert wurden, wären Menschen ohne den Trost des Glaubens und die Tröstungen der Kirche zugrunde gegangen – ist dies verantwortliche Seelsorge?
SommerSchorsch
Wes Brot ich ess des Lied ich sing! - Auf welcher Lohnliste stehen denn die Bischöfe in Deutschland? Abtreibungsmorde, Schwuchtel-Ehe, Gendervergewaltigung unserer Kinder - alles haben unsere Bischöfe abgesegnet. Demnächst noch Zölibatsauflösung und Weiber-"Priester". Unsere Bischöfe sind keine Hirten sondern Aasgeier. Sie werden zusammen in der Hölle verrecken.
Z.B. ich habe gerade mal Bätzing …Mehr
Wes Brot ich ess des Lied ich sing! - Auf welcher Lohnliste stehen denn die Bischöfe in Deutschland? Abtreibungsmorde, Schwuchtel-Ehe, Gendervergewaltigung unserer Kinder - alles haben unsere Bischöfe abgesegnet. Demnächst noch Zölibatsauflösung und Weiber-"Priester". Unsere Bischöfe sind keine Hirten sondern Aasgeier. Sie werden zusammen in der Hölle verrecken.

Z.B. ich habe gerade mal Bätzing und Lebensschutz gegoogelt - und was ich sehe, davon könnte ich kotzen.

www.kath.net/news/63585

www.domradio.de/…/sieg-auch-zweit…
Eva
Sie wollten alle die Messe weghaben, aber keiner will die Verantwortung übernehmen. Nicht die Politiker und nicht die Bischöfe.
nujaas Nachschlag
Die Sakramentenspendung im Falle des drohenden Todes haben die Bischöfe nicht verboten, die Krankenhausseelsorge arbeitet vöölig normal.
In Altenheimen hing die Sakramentenspendung allerdings oft davon ab, ob man den Priester mit dem Sterbenden isolieren konnte oder ob Schutzkleidung vorhanden war. Daran wird sich fürs erste nichts ändern, nur die Lage bezüglich der Schutzkleidung bessert sich …Mehr
Die Sakramentenspendung im Falle des drohenden Todes haben die Bischöfe nicht verboten, die Krankenhausseelsorge arbeitet vöölig normal.
In Altenheimen hing die Sakramentenspendung allerdings oft davon ab, ob man den Priester mit dem Sterbenden isolieren konnte oder ob Schutzkleidung vorhanden war. Daran wird sich fürs erste nichts ändern, nur die Lage bezüglich der Schutzkleidung bessert sich langsam.

Es ist richtig, dass die Bischöfe ohne Not staatlichen Verboten vorgegriffen haben. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass man sonst mit Auflagen davon gekommen wäre.
Eva
Es gibt viele dokumentierte Fälle, wo Priester abgewiesen wurden. Die Krankenhausseelsorge besteht häufig aus Laien.
nujaas Nachschlag
In Altenheimen kam das sicher häufig vor.
Die Krankenhausseelsorge besteht zwar größtenteils aus Laien, im Bistum Essen hat aber stets ein Priester Dienst, der zur Sakramentenspendung am selben Tag gerufen werden kann. So weit ich erfahren habe, klappt das.