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Liechtenstein: Was hat der Ex-Pfarrer mit dem Wiener Amokläufer zu tun? Ein Kommentar.

In den Vorarlberger Nachrichten (VN) vom 2. Juni 2023 erschien unter der Überschrift "Was liegt, das pickt" ein Kommentar von Prof. Dr. Peter Bußjäger über ein juristisches Verfahren in Österreich.

Dabei geht es um ein eingestelltes Verfahren gegen einen Verdächtigen, der dem islamistischen motivierten Amokläufer von Wien die Waffen besorgt haben soll. Bei diesem Anschlag im November 2020 wurden 4 Personen getötet und 23 weitere teils schwer verletzt.

Das Verfahren wurde „irrtümlich“ durch die Wiener Staatanwaltschaft eingestellt und kann nun nicht mehr aufgenommen werden, „denn niemand darf wegen derselben Sache zweimal behördlich verfolgt werden. Und wessen Verfahren einmal eingestellt wurde, darf, sofern nicht nachträglich neue Tatsachen zum Vorschein kommen, nicht nochmals behelligt werden.“

Die ermittelnden Staatsanwälte werden aller Wahrscheinlichkeit nach mit einer kleinen „juristischen Kopfnuss“ davonkommen und nicht weiter disziplinarisch belangt werden.

Wenn man das mit der Causa von Thomas Jäger, dem ehemaligen Pfarrer von Ruggell, Liechtenstein, vergleicht, überrascht die unterschiedliche Auslegung des in dieser Causa im Grunde selben Strafprozeßrechtes in Österreich und im Fürstentum Liechtenstein. Die liechtensteinische Strafprozeßordnung basiert auf der österreichischen.

Im Gloria.tv-Interview mit Dr. Anton Schäfer, dem Anwalt des Pfarrers, wird neben der eher ungewöhnlichen Vorgangsweise der Ermittlungsbehörden und der Gerichte gegen den Pfarrer, über das von Bußjäger angesprochene „Ne bis in idem-Prinzip“ [nie zweimal in der gleichen Causa] gesprochen, das von der liechtensteinischen Staatsanwaltschaft verletzt wurde.

Die Auslegung dieses jahrhundertealten Rechtsgrundsatzes in der Entscheidung des liechtensteinischen Obergerichts erscheint konträr zu der in Österreich, obwohl das liechtensteinische Straf- und Prozeßrecht vom österreichischen rezipiert wurde, d.h. hier gelten eigentlich die gleichen Rechtsgrundsätze.

Gegen einen Handlanger des islamistischen Terrors in Europa wird ein seit über 2000 Jahren gültiges Rechtsprinzip widerspruchslos angewandt, gegen einen unbescholtenen katholischen Pfarrer graben liechtensteinische Gericht alle möglichen juristischen Spitzfindigkeiten aus, um dieses Prinzip auszuhebeln?

Am dortigen Staatsgerichtshof ist am 31. Mai 2023 die Beschwerde Pfarrer Jägers hinsichtlich der Missachtung des „Ne bis in idem“-Prinzips durch die Staatanwaltschaft im Fürstentum eingegangen und wartet jetzt auf die Behandlung durch die Verfassungsrichter.

Das pikante an der Sache: Professor Bußjäger ist nicht nur juristischer Dozent in Österreich, sondern auch liechtensteinischer Verfassungsrichter.

Gibt es nach Bußjägers Artikel in den Vorarlberger Nachrichten also Grund zur Hoffnung? Nicht unbedingt.

Denn frühere Verfahren haben gezeigt, dass sich österreichische Richter an den liechtensteinischen Höchstgerichten ordentlich verbiegen können, wenn es um die Interessen des Fürstentums geht – und natürlich auch um das eigene Gehalt.

Denn es könnte durchaus sein, dass ein zu rechtsbeflissener Richter nicht wiederbestellt werden könnte.