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Causa Ruggeller Ex-Pfarrer: Was bezweckt die neue Klage? Interview.

Am 7. März wurde der ehemalige Ruggeller Pfarrer Thomas Jäger, 48, vollumfänglich vom Vorwurf freigesprochen, „Kinderpornographie konsumiert zu haben“. Jetzt wurde ein bereits eingestelltes Verfahren gegen ihnen neu aufgekocht. Gloria.tv hat mit seinem Rechtsanwalt, Dr. Anton Schäfer, Vaduz, gesprochen.

Herr Dr. Schäfer, was ist los im Staate Liechtenstein?
Noch vor dem Freispruch meines Mandanten wegen angeblichem „Konsum von Kinderpornographie“ hat die liechtensteinische Staatsanwaltschaft am 23. Februar 2023 eine weitere Anklageschrift gegen Pfarrer Thomas Jäger eingebracht.

Worum geht es?
Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen den Priester erneut den identischen Vorwurf, er habe am 24. Oktober 2019 in Ruggell an einer unmündigen Person „sexuelle Handlungen“ vorgenommen.

Was heisst „erneut“?
Der Vorwurf wurde bereits 2019 erhoben, doch am 19. Februar 2020 eingestellt. Dem Staatsanwalt ist es grundsätzlich nach innerstaatlichem Recht und nach der europäischen Menschenrechtskonvention verwehrt, eine Anklageschrift einzubringen, wenn er zuvor ein Strafverfahren eingestellt hat, es sei denn, er kann neue Beweismittel beibringen. Das Liechtensteinische Obergericht sieht dies jedoch anders und hat diese Anklageschrift dennoch entgegen der klaren Rechtslage zugelassen.

Zu welchem Schluss kam die Staatsanwaltschaft im Februar 2020?
Die Staatsanwaltschaft hat damals nach meiner Ansicht korrekt ausgeführt, dass „keine strafbare Handlung“ von Pfarrer Thomas Jäger wegen einer angeblichen „sexuellen Handlunge“ an einer unmündigen Person vorliegt, womit die Ermittlungen von Anfang an verfehlt waren. Mit diesem Entscheid liegt formal-juridisch eine Sperrwirkung vor, die eine zweite Anklage bereits dem Grunde nach verbietet.

Warum?
Weil man in derselben Sache nicht zweimal angeklagt werden kann („ne bis in idem“). Das ist ein fundamentaler Grundsatz eines jeden fairen Strafprozesses in einem modernen Rechtsstaat.

Was wirft die Staatsanwaltschaft dem Priester vor?
Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass es zu einem „Betasten“ der noch unentwickelten Brust eines Mädchens gekommen sei. Es stellt sich grundsätzlich bereits die Frage, inwieweit das angebliche Betasten einer unentwickelten Brust eine sexuelle Handlung sein soll. Diese Frage hat die Gerichte in anderen Ländern auch schon mehrfach mit unterschiedlichem Ergebnis beschäftigt. Noch gänzlich ungelöst ist die Frage wie hier angeblich vorliegend, ob eine „sexuelle Berührung“ einer unentwickelten kindlichen Brust mit einem Stab mit Noppen juristisch im Sinne des Strafgesetzes überhaupt relevant ist.

Ist das der Staatsanwaltschaft nicht aufgefallen?
Die Staatsanwaltschaft beruft sich in der Anklageschrift auf eine Zeitschrift für Jura-Studenten (!), genauer, auf die Einzelmeinung einer Stipendiatin (!) am Initiativkolleg „Gender, Violence and Agency in the Era of Globalization“, an der Wiener Fakultät für Sozialwissenschaften (!). Das ist meines Erachtens eine zweifelhafte Quelle, für eine Begründung in einer Anklageschrift! Eine Stipendiatin liefert in einer Zeitschrift für Jura-Studenten der liechtensteinischen Staatsanwaltschaft die Argumente für eine Anklage gegen Pfarrer Thoms Jäger...

Wie erklären Sie sich diese Vorgangsweise?
Das ist eine sehr schwierige Frage. Mit logischen juristischen Schlussfolgerungen ist es mir nicht möglich nachzuvollziehen, was hier in Liechtenstein in diesem Rechtsfall geschieht.

Und die Staatsanwaltschaft spielt mit?
Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft befindet sich in einer Zwickmühle. Sie hat das Verfahren im Jahr 2020 rechtskräftig mit nachvollziehbaren juristischen Argumenten eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die Interessen des Staates, sondern auch des Opfers und des Beschuldigten zu vertreten. Die Staatsanwaltschaft ist allen diesen Menschen gegenüber verantwortlich. Das erzeugt eine – sagen wir mal – komplizierte Lage. Dennoch müssen die Grund- und Menschenrechte auch gegenüber jedem Beschuldigten eingehalten werden und das Gesetzes richtig vollzogen werden.

Also gut. Noch einmal: Was ist tatsächlich geschehen?
Am späten Nachmittag des 24. Oktobers 2019, einem Donnerstag, erschien ein Ruggeller Elternpaar mit ihrer Tochter bei der Landespolizei in Schaan und sagten vor der leitenden Kommissarin aus, der Ortspfarrer habe das Kind im Pfarrhaus vor etwa einer Stunde angerührt.

Wie hat die Polizei gehandelt?
Die Landespolizei ist standardmäßig vorgegangen: Die Kleidung des angeblichen Opfers wurde im Labor auf DNS-Spuren untersucht.

Gibt es einen Laborbericht?
Da eine Untersuchung durchgeführt wurde, sollte es einen geben.

Wie bitte?
Tatsache ist, dass es meines Wissens in den uns zugänglichen Akten keinen gibt.

Wie soll man das verstehen?
Wenn die Staatsanwaltschaft den Laborbericht nicht vorlegt, kann das nur bedeuten, das auf den Kleidern keine DNS des Beschuldigten gefunden wurde.

Wurde das angebliche Opfer gerichtsmedizinisch untersucht?
Ja. Dazu gehörten Abstriche in allen intimen Bereichen und auf der Haut, insbesondere an den Stellen, die angeblich berührt wurden.

Das Ergebnis?
Auch hier liegt kein Bericht des Gerichtsmediziners vor.

Was?
Der Verteidigung liegt nichts Schriftliches vor. Somit ist der Gerichtsmediziner als Zeuge zu befragen.

Hat es am angeblichen Tatort eine Spurensicherung gegeben?
Hat es. Sie wurde nach drei Wochen (!) im Pfarrhaus durchgeführt. Die Polizei suchte dort, aufgrund der Hinweise des angeblichen Opfers nach einem „Entspannungsraum“, wo eine „Massageliege“ stehe.

Was war das Ergebnis der Hausdurchsuchung?
Bei der Hausdurchsuchung wurden Abstriche gemacht und vermutete Liegeflächen nach Spuren (Haare, Hautschuppen des angeblichen Opfers) abgesucht. Nach meinem derzeitigen Wissensstand war die Landespolizei weder in der Lage, den Tatort auszumachen noch fand sie im Haus DNS-Spuren des Mädchens.

Haben sich der „Entspannungsraum“ und die „Massageliege“ in Luft aufgelöst?
„Entspannungsraum“ und „Massageliege“ sind Begriffe, die von der Staatsanwaltschaft verwendet werden. Im real existierenden Pfarrhaus gab es nach Aussage der dort damals tätigen Reinigungskraft keinen „Entspannungsraum“ und keine „Massageliege“. Es wurde auch kein „gummiartiges Massagegerät“ gefunden, von dem das Mädchen gesprochen hat, wenn auch nicht auf konsistente Weise.

Wurden andere Objekte kriminologisch untersucht?
Ja, eine Haarbürste des Pfarrers.

Und?
Auch hier liegt kein Ergebnis vor.

Das bedeutet?
Offenbar konnte die Staatsanwaltschaft auf der Bürste keine Spuren sicherstellen.

Sagen Sie uns doch, was am Abend des 24. Oktobers 2019 geschehen ist?
Nach Information meines Mandanten trafen sich zwei Ministrantinnen um 17.00 in der Ruggeller Kirche für eine Probe ein. Sie gingen mit dem Pfarrer und der Mesmerin in die Sakristei. Die Messmerin half den Mädchen beim Anziehen der Gewänder. Um 17.15 verliess die Mesmerin die Sakristei. Der Pfarrer und die Ministranten begannen die Probe in der Kirche. Nach der Probe kehrten sie um 17.45 in die Sakristei zurück. Die Kinder entledigten sich selbständig der Gewänder. Der Pfarrer gab noch einige Hinweise. Alle verliessen gegen 17.50 die Sakristei.

Was geschah dann?
Vor der Kirche verabschiedete sich ein Mädchen, das andere ging mit dem Pfarrer ins Pfarrhaus, nicht in die Pfarrwohnung. Der Pfarrer wollte ihr ein Büchlein geben. Das Kind verließ das Pfarrhaus kurz vor 18.00 Uhr und fuhr mit dem Fahrrad heim, wo es nach Aussage der Nachbarin ohne Auffälligkeiten eintraf. Der Kindsvater sagte sogar entlastend aus, dass seine Tochter bereits um 17.50 Uhr zu Hause war.

Für die angebliche Tat bleiben somit weniger als zwei bis drei Minuten?
Das ist richtig. In dieser Zeit lief das Mädchen nach eigenen Angaben „durch das Haus des Pfarrers“, während dieser das Büchlein suchte. Wo bliebt da die Zeit für eine „Massageliege“ und eine „sexuelle Berührung“ mit einem Stab mit Noppen, der nie gefunden wurde, die Massageliege übrigens auch nicht. Das Ganze habe sich in einem nie identifizierten „Entspannungsraum“ zugetragen.

Ein Stab mit Noppen?
Der Stab mit Noppen mutierte später zur bereits genannten Bürste, die auch von der Landespolizei beschlagnahmt wurde.

Und die „Massageliege“?
Von allen in Fragen kommenden Liegemöglichkeiten in der Pfarrwohnung und im gesamten Pfarrhaus (Sofas, Liegen, Betten etc.) wurden Abstriche genommen. Gefunden wurde nichts.

Hat die Polizei mit dem Beschuldigten Kontakt aufgenommen?
In den Tagen nach der Anzeige bis zur Hausdurchsuchung gab es keine Anzeichen, dass eine Anzeige gegen den Pfarrer getätigt wurde.

Wann war die Hausdurchsuchung?
Anfang November 2019. Nach der Hausdurchsuchung und der Einvernahme wurde meines Wissens dem Pfarrer geraten, weiterzumachen, als ob nichts geschehen wäre. Mitglieder des Ruggeller Gemeinderats und weiterer Personen, die in die Angelegenheit involviert waren, sollen darüber belehrt worden sein, dass alles dem Amtsgeheimnis unterliegt.

Warum landete die Sache in den bezahlten Medien?
Das ist eine gute Frage und wurde von der liechtensteinischen Justiz bis heute nicht aufgearbeitet. Ich kann nur vermuten, dass diese Informationen wohl illegal den Medien weitergegeben wurden. Alle involvierten Personen – etwa 25 bis 30 – müssten m.E. dazu als Zeugen befragt werden.

Wo steckte der Maulwurf?
Das ist leider bis heute wegen der fehlenden Ermittlungen dazu in Liechtenstein nicht bekannt. Man hat wohl nicht auf den Rat des damaligen Rechtsanwaltes des Pfarrers gehört, den Kreis der involvierten Personen auf das Nötigste zu beschränken, bis eine erste Auswertung der Spuren erfolgt wäre.

Gab es eine kontradiktorische Vereinnahmung des Mädchens, wie in solchen Fällen üblich?
Ja, im Januar 2020. Im Anschluss daran, erklärte der durchführende Richter sowohl dem damaligen Rechtsanwalt des Beschuldigten als auch seinem Assistenten, sowie vor Pfarrer Jäger, dass ihnen eine Videoaufnahme und ein vorläufiges Protokoll zugestellt würden, die sie zu prüfen, zu korrigieren und danach in der Reinform zu unterschreiben hätten, womit die Einvernahme rechtlich gültig würde. Das geschah jedoch nie. Warum ist mir nicht bekannt. Unter Umständen weist dies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft keinen Sinn darin sah, den Aussagen aus der Einvernahme des Mädchens Glaubwürdigkeit zu schenken oder weiter zu verfolgen?

Wollen Sie sagen, dass das Kind alles aus dem Nichts zusammengebraut hat?
Aussagen des Mädchens über das Verhalten des Vaters und die Erwähnung des elterlichen Ehebetts hätten meines Erachtens durchaus zu einer Änderung des Ermittlungsansatzes hin zu einem Missbrauchsverdacht im familiären Umfeld führen können und es wurde auch erst vor Kurzem von Pfarrer Jäger nochmals angeregt, dass dies erfolgen soll. Leider bis heute meines Wissens erfolglos.

Hat die Staatsanwaltschaft nicht erklärt, der Beschuldigte habe „pädophile Neigungen“?
Das sind Behauptungen in der Anzeige der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwaltschaft, welche von Gesetzes wegen die Interessen des Staates, des Opfers und des Beschuldigten gleichzeitig schützen sollte.

Also alles heiße Luft?
Die Faktenlage ist für mich eindeutig. Auf Basis der forensischen Ergebnisse hängen die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft im Leeren. Ein Motiv, warum es trotzdem zur Anklageschrift gekommen ist, ist unersichtlich. Ich kann es mir nur so erklären, dass es hier eigentlich gar nicht um den Beschuldigten geht, sondern um die Institution katholische Kirche bzw. um das Erzbistum Liechtenstein und den Erzbischof selbst. Aber dies ist natürlich Spekulation von mir.

Aufgrund der jahrelangen Verfolgung durch die liechtensteinische Justiz, den vom System verursachten Verfahrensverschleppungen und der Verhetzungen durch bezahlte Journalisten ist Pfarrer Thomas Jäger nicht nur auf den Gebetsbeistand der Gläubigen, sondern auch auf finanziellen Unterstützung angewiesen. Möglichkeiten hierzu und weitergehende Informationen zu der juristischen Auseinandersetzung finden Sie auf pfarrer-jaeger.de.
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Es gibt eigentlich nicht einmal ein sexuelles Delikt. Irgendeine Berührung mit einem nicht definierten Gegenstand am Oberkörper. Missbrauchs-Hoax vom Feinsten. Mitten in einem "Rechtsstaat"
kyriake
Die Justiz sollte überprüfen ob das Mädchen vom eigenen Vater missbraucht wird!!
Erzherzog Eugen
wie kommen Sie auf den Vater
Kirchen-Kater
Das Gebet für Pfarrer Thomas Jäger ist bereits gesprochen.
Und auch für die Justizverantwortlichen, die Eltern und das Mädchen.
Möge alles noch, fern von Politik, ordentlich gerichtet werden.
Jan Kanty Lipski
Kirchen-Kater
Das kann man nicht vergleichen. Weder vom Tatbestand, noch von der Anklage und auch vom Verfahren nicht. In der Liechtensteiner Justiz sind so viele Fehler gemacht worden, da ist mir (und anderen) völlig klar, was da passiert ist. Da hat einer, der etwas zu sagen hat, diesen einen Satz gesagt "Da kann man doch sicher etwas machen ...". Ob in der Freimaurerloge, im Parteihaus oder sonst wo am Telefon …Mehr
Das kann man nicht vergleichen. Weder vom Tatbestand, noch von der Anklage und auch vom Verfahren nicht. In der Liechtensteiner Justiz sind so viele Fehler gemacht worden, da ist mir (und anderen) völlig klar, was da passiert ist. Da hat einer, der etwas zu sagen hat, diesen einen Satz gesagt "Da kann man doch sicher etwas machen ...". Ob in der Freimaurerloge, im Parteihaus oder sonst wo am Telefon. Dieser Satz wird gefallen sein - und es wird "etwas" "gemacht" worden sein. Habe lange in einem Rechtshilfeverein gearbeitet und ich kenne keinen Fall, wo das nicht so war.
Lisi Sterndorfer
Das behauptete Delikt wäre kaum eines, selbst wenn es stattgefunden hätte. Mit einem - nicht klaren - Gegenstand am Oberkörper eines Kindes angekommen?
Aquila
Da werden offensichtlich aus nicht vorhandenen Mücken Elefanten gemacht!