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Causa Ruggeller Ex-Pfarrer: Was bezweckt die neue Klage? Interview

Am 7. März wurde der ehemalige Ruggeller Pfarrer Thomas Jäger, 48, vollumfänglich vom Vorwurf freigesprochen, „Kinderpornographie konsumiert zu haben“. Jetzt wurde ein bereits eingestelltes Verfahren …Mehr
Am 7. März wurde der ehemalige Ruggeller Pfarrer Thomas Jäger, 48, vollumfänglich vom Vorwurf freigesprochen, „Kinderpornographie konsumiert zu haben“. Jetzt wurde ein bereits eingestelltes Verfahren gegen ihnen neu aufgekocht. Gloria.tv hat mit seinem Rechtsanwalt, Dr. Anton Schäfer, Vaduz, gesprochen.
Herr Dr. Schäfer, was ist los im Staate Liechtenstein?
Noch vor dem Freispruch meines Mandanten wegen angeblichem „Konsum von Kinderpornographie“ hat die liechtensteinische Staatsanwaltschaft am 23. Februar 2023 eine weitere Anklageschrift gegen Pfarrer Thomas Jäger eingebracht.
Worum geht es?
Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen den Priester erneut den identischen Vorwurf, er habe am 24. Oktober 2019 in Ruggell an einer unmündigen Person „sexuelle Handlungen“ vorgenommen.
Was heisst „erneut“?
Der Vorwurf wurde bereits 2019 erhoben, doch am 19. Februar 2020 eingestellt. Dem Staatsanwalt ist es grundsätzlich nach innerstaatlichem Recht und nach der europäischen Menschenrechtskonvention …Mehr
Werte teilt das
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Es gibt eigentlich nicht einmal ein sexuelles Delikt. Irgendeine Berührung mit einem nicht definierten Gegenstand am Oberkörper. Missbrauchs-Hoax vom Feinsten. Mitten in einem "Rechtsstaat"
kyriake
Die Justiz sollte überprüfen ob das Mädchen vom eigenen Vater missbraucht wird!!
Erzherzog Eugen
wie kommen Sie auf den Vater
Kirchen-Kater
Das Gebet für Pfarrer Thomas Jäger ist bereits gesprochen.
Und auch für die Justizverantwortlichen, die Eltern und das Mädchen.
Möge alles noch, fern von Politik, ordentlich gerichtet werden.
Jan Kanty Lipski
Kirchen-Kater
Das kann man nicht vergleichen. Weder vom Tatbestand, noch von der Anklage und auch vom Verfahren nicht. In der Liechtensteiner Justiz sind so viele Fehler gemacht worden, da ist mir (und anderen) völlig klar, was da passiert ist. Da hat einer, der etwas zu sagen hat, diesen einen Satz gesagt "Da kann man doch sicher etwas machen ...". Ob in der Freimaurerloge, im Parteihaus oder sonst wo am Telefon …Mehr
Das kann man nicht vergleichen. Weder vom Tatbestand, noch von der Anklage und auch vom Verfahren nicht. In der Liechtensteiner Justiz sind so viele Fehler gemacht worden, da ist mir (und anderen) völlig klar, was da passiert ist. Da hat einer, der etwas zu sagen hat, diesen einen Satz gesagt "Da kann man doch sicher etwas machen ...". Ob in der Freimaurerloge, im Parteihaus oder sonst wo am Telefon. Dieser Satz wird gefallen sein - und es wird "etwas" "gemacht" worden sein. Habe lange in einem Rechtshilfeverein gearbeitet und ich kenne keinen Fall, wo das nicht so war.
Lisi Sterndorfer
Das behauptete Delikt wäre kaum eines, selbst wenn es stattgefunden hätte. Mit einem - nicht klaren - Gegenstand am Oberkörper eines Kindes angekommen?
Aquila
Da werden offensichtlich aus nicht vorhandenen Mücken Elefanten gemacht!