Ist Euthanasie die einzige Antwort auf schlechte Haftbedingungen?
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(Brüssel) Belgien: von den katholischen Österreichischen Niederlanden zum Euthanasie-Eldorado? Zehn belgische Gefangene haben um Euthanasierung angesucht. Einer bekommt sie. Ein belgischer Senator und ein Journalist fragen: „Haben wir nicht 1996 die Todesstrafe abgeschafft?“
Die Richter haben es Frank, einem Gefangenen gewährt, sich durch Euthanasierung aus dem Haftschicksal zu „befreien“. Frank erfüllt allerdings nicht die vom belgischen Euthanasiegesetz vorgesehenen Voraussetzungen. Er befindet sich weder im „Endstadium einer unheilbaren Krankheit“ noch leidet er „unerträgliche Schmerzen“. Doch seit das Euthanasiegesetz in Kraft getreten ist, das es in Belgien erlaubt, legal jemanden ins Jenseits zu befördern, entsteht ein immer größer werdender Graubereich. Ärzte, Richter, Behörden legen das Gesetz zunehmend „großzügiger“ aus.
Was 2002 mit der Behauptung gewährt wurde, nur in ganz eng umrissenen und genau definierten Umständen die legalisierte Tötung zu erlauben, hat längst eine unkontrollierte Eigendynamik entwickelt.
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