Pater Lingen
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Ungültigkeit der Bischofsweihe von Vatikanum 2 PressemeldungMehr
Ungültigkeit der Bischofsweihe von Vatikanum 2
Pressemeldung
Pater Lingen
@Dr. Esther Lingen Der Sedi-Saustall ist eben noch schlimmer als die V2-Gruppe. Gehässigkeit, Verwahrlosung, Lügen - die Sedi-Satanisten und ihre Fetischisten sind führend. Jeder Mensch weiß, dass man einen Fehler nach Möglichkeit gut machen muss, aber das eine Gutmachung nicht damit geleistet wird, das man die Gerechtigkeit nur noch weiter verletzt. Das Kloaken-Niveau ist dann nur noch das …Mehr
@Dr. Esther Lingen Der Sedi-Saustall ist eben noch schlimmer als die V2-Gruppe. Gehässigkeit, Verwahrlosung, Lügen - die Sedi-Satanisten und ihre Fetischisten sind führend. Jeder Mensch weiß, dass man einen Fehler nach Möglichkeit gut machen muss, aber das eine Gutmachung nicht damit geleistet wird, das man die Gerechtigkeit nur noch weiter verletzt. Das Kloaken-Niveau ist dann nur noch das Sahnehäubchen der Sedi-Szene.
Dr. Esther Lingen
@Kolumbus Und wieder einmal hat ein Verleumder, der zu feige ist, seine Identität preiszugeben, eindrucksvoll demonstriert, dass er nur Erbrochenes von sich geben kann, darüberhinaus hat er nichts zu bieten. Von Argumenten oder gar Widerlegungen keine Spur!
Kolumbus
@Pater Lingen : empfindlicher Pinkel!
Pater Lingen
Ich kann nur wiederholen: Es ist bereits angesichts der klaren Gegenintention absolut unmöglich, die V2-Bischofsweihe für gültig zu halten.
Wenn Stopka - oder wer auch immer - noch eine ganze Reihe weiterer Begründungen für die Ungültigkeit nennt, beweist das nicht, dass die Gegenintention nicht vorliegt resp. dass diese als Argument unzulässig ist.
Es ist gehässig und absurd, wenn nicht gar …Mehr
Ich kann nur wiederholen: Es ist bereits angesichts der klaren Gegenintention absolut unmöglich, die V2-Bischofsweihe für gültig zu halten.
Wenn Stopka - oder wer auch immer - noch eine ganze Reihe weiterer Begründungen für die Ungültigkeit nennt, beweist das nicht, dass die Gegenintention nicht vorliegt resp. dass diese als Argument unzulässig ist.
Es ist gehässig und absurd, wenn nicht gar teuflisch, jemandem "Unverständnis" - oder sonst einen Mangel vorzuwerfen, obwohl seine Aussage zutreffend und berechtigt ist, nur weil er nicht genau das und nur das schreibt, was man selbst gerne lesen möchte.
Dann ist eine - bei Öffentlichkeit eben auch öffentliche - Bitte um Verzeihung zwingend erforderlich.
Kolumbus
@Pater Lingen : Diese neue Form der Bischofsweihe hätte so auch von dem Häretiker Paul von Samosata stammen können, oder von seinem Nachfolger Photinus. Das riecht förmlich nach einer Zwischenform von dynamistischem Monarchianismus, Nestorianismus und Adoptianismus. Der "Geist" als Gabe für den Sohn, der erst durch diese "Gabe" zum "Sohn" wird.
Dr. Esther Lingen
Die V2-Sekte gibt sich keinerlei Mühe, zu verbergen, dass sie ausdrücklich NICHT Gottes Willen tun will. Sie gibt es ganz offen zu! Und fast niemanden stört es! In der Tat, wer der aktuelle Trainer irgendeines Fußball-Vereins ist, ist ja auch viel wichtiger... Da erregen sich die Gemüter. Wen kümmert denn da schon die Ewigkeit oder die ewige Verdammnis?
Pater Lingen
Papst Leo XIII. hat 1896 in "Apostolicae curae" das Urteil verkündet:
"Die nach dem anglikanischen Ritus vollzogenen Weihen waren und sind ganz und gar ungültig, sowie völlig nichtig."
Einige Ausschnitte:
"Bis heute aber halten die Anglikaner allgemein für die wesentliche (Spende-)Form der Priesterweihe folgende Worte: Empfange den Heiligen Geist. Aber diese Worte sind weit davon entfernt, die …Mehr
Papst Leo XIII. hat 1896 in "Apostolicae curae" das Urteil verkündet:
"Die nach dem anglikanischen Ritus vollzogenen Weihen waren und sind ganz und gar ungültig, sowie völlig nichtig."

Einige Ausschnitte:
"Bis heute aber halten die Anglikaner allgemein für die wesentliche (Spende-)Form der Priesterweihe folgende Worte: Empfange den Heiligen Geist. Aber diese Worte sind weit davon entfernt, die Weihe zum Priestertum genau zu bezeichnen, oder dessen Gnade und dessen Gewalt: die ja hauptsächlich die Gewalt ist, den wahren Leib und das Blut des Herrn zu konsekrieren und als Opfer darzubringen durch das Heilige (Meß-)Opfer, welches nicht ein bloßes Gedächtnis des am Kreuze vollzogenen Opfers ist. [...] Mit der Bischofsweihe verhält es sich ebenso. Denn es wurden der Form Empfange den Heiligen Geist nicht allein die Worte für das Amt und das Werk des Bischofs (erst) später angefügt, sondern es müssen diese Worte auch, wie Wir bald erklären werden, anders als im katholischen Ritus ausgelegt werden. Es nützt sachlich auch nichts, diesbezüglich das Gebet Allmächtiger Gott der Praefation ins Feld zu führen, da man ja auch hieraus die Worte, welche das höchste Priestertum bedeuten, gestrichen hat. [... ] So wird die Beschaffenheit des Ordinale - dessen Geist, wie sie es nennen - aus sich selbst heraus offenbar. Wenn dieses wegen seiner Fehlerhaftigkeit schon von Anfang an für die Weihen nicht gültig gebraucht werden konnte, so konnte es auch in der Folgezeit die Gültigkeit nicht erlangen: [...] Dies ist auch darin begründet, weil die Mehrdeutigkeit einiger Worte, die man im derzeitigen anglikanischen Ordinale vorfindet, doch nicht denselben Sinn ergeben kann, welchen diese Worte im katholischen Ritus haben. Denn, wie Wir gesehen haben: durch die einmal erfolgte Erneuerung des Ritus, in weichem offenbar das Sakrament der Priesterweihe geleugnet und verfälscht wird, und die jeglichen Begriff von Konsekration und Opfer zurückweist, steht die Kraft der Formel Empfange den Heiligen Geist schon nicht mehr fest: denn dieser Geist wird mit der Gnade des Sakramentes in die Seele eingegossen. Auch die Worte für das Amt und das Werk des Priesters oder des Bischofs und ähnliche, stehen in ihrer Wirkung nicht fest: es sind dies dann nur noch (leere) Worte ohne die Wirklichkeit der von Christus eingesetzten Sache. [...] Mit diesem inneren Fehler in der Form ist verbunden der Fehler in der Intention: Form und Intention sind ja beide gleich notwendig für das Zustandekommen eines Sakramentes. Die Gesinnung oder die Absicht ist als solche innerlich und fällt daher nicht unter das Urteil der Kirche: sie muss diese aber beurteilen, insoweit sie nach außen in Erscheinung tritt. Wenn also jemand bei der Bereitung und bei der Spendung eines Sakramentes in ernster Weise Materie und Form nach dem Ritus der Kirche gebraucht: von diesem wird auf Grund dessen angenommen, dass er ohne Zweifel die Absicht hatte zu tun, was die Kirche tut. Auf diesen Grundsatz stützt sich die Lehre, dass ein Sakrament, welches von einem Häretiker oder von einem Nichtgetauften gespendet wird, gültig ist: vorausgesetzt, dass es nach dem katholischen Ritus gespendet wird. Hingegen, wenn der Ritus mit der offenbaren Absicht geändert wird, einen anderen Ritus einzuführen, und zurückgestoßen wird, was die Kirche tut und was gemäß der Einsetzung durch Christus zum Wesen des Sakramentes gehört: dann fehlt es offenkundig nicht nur an der für das Sakrament notwendigen Intention, sondern es liegt dann sogar eine Gegen-Intention vor, die dem Sakrament feindlich ist und zu ihm in Widerspruch steht."

In der V2-"Bischofsweihe" liegt ganz klar eine unklare Aussage vor, was mit dem Ritus eigentlich bezweckt wird. Diese Unklarheit a) kann nicht bestritten werden und b) wird obendrein von der V2-Gruppe höchstselbst zugegeben. Damit ist auch die Gegenintention bewiesen. Dementsprechend wird in der V2-Gruppe auch überhaupt die Einführung des Weihesakramentes durch Christus ganz ausdrücklich geleugnet.

Damit steht aber nur fest, dass die V2-Bischofsweihe in gar keinem Fall gültig sein kann. Hingegen andere mögliche Begründungen für die Ungültigkeit werden damit nicht geleugnet. Cf. Thilo Stopka, Geist-Christologie und das Pontifikale Pauls VI. - Broschüre, 2017, 3:: »Wir haben uns in der Vergangenheit mit sechs unterschiedlichen Gründen beschäftigt, aus denen dieser neue Ritus ungültig sein muß. Davon ist bis jetzt kein einziger zu unserer Zufriedenheit widerlegt worden. In der vorliegenden relativ kurzen Broschüre beschäftigen wir uns nahezu ausschließlich mit der Frage, inwiefern die Ungültigkeit mit dem "spiritus principalis" zusammenhängt. Tatsächlich stoßen wir dabei auf einen siebten Grund der Ungültigkeit: die Konzilssekte macht keinen Unterschied zwischen der Formalursache des Hohenpriestertums in Christus selbst und der Formalursache des Weihepriestertums in den Aposteln.«
Kolumbus
Nein, Sie haben den Grund der Ungültigkeit nicht verstanden:
Buchvorstellung: Ungültigkeit des Novus Ordo der Bischofsweihe nach Paul VI.