WER SPENDET DAS SAKRAMENT DER EHE?
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Dieses Sakrament spendet nicht der Priester oder der Diakon, sondern die eigentlichen Spender sind die beiden Brautleute selbst! Das betont etwa der ew. Diener Gottes Pius XII. in seiner Enzyklika Mystici Corporis: „Matrimonio enim quo coniuges sibi invicem sunt ministri gratiae...".
Das wird u.a. besonders einsichtig, wo es im die Not-Eheschließung geht:
Can. 1116 — § 1. Wenn ohne schweren Nachteil niemand herbeigeholt oder angegangen werden kann, der nach Maßgabe des Rechts für die Eheschließungsassistenz zuständig ist, können jene, die eine wahre Ehe eingehen wollen, diese gültig und erlaubt allein vor den Zeugen schließen:
1° in Todesgefahr;
2° außerhalb von Todesgefahr, sofern vernünftigerweise vorauszusehen ist, dass der Zustand dieser Verhältnisse einen Monat andauern wird.
§ 2. In beiden Fällen muss, wenn ein anderer Priester oder Diakon anwesend sein kann, dieser gerufen werden und zusammen mit den Zeugen bei der Eheschließung dabei sein, unbeschadet der Gültigkeit der Eheschließung allein vor den Zeugen.