Santiago_
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Card. Scheffczyk - Könnte es einen "papa haereticus" geben?

"Der theoretische Fall des "papa haereticus" (Papst, der eine Irrlehre verkündet) ist von der mittelalterlichen Kanonistik* gelegentlich behandelt worden. Obgleich der Fall nie vorgekommen ist (auch nicht in der Alten Kirche spielenden Liberius- und Honorius-Frage**) und wohl auch nicht vorkommen wird, gilt allgemein der Grundsatz:

Sollte ein Papst einer persönlichen Häresie verfallen und diese öffentlich vertreten, so verliert er sein Amt. Er kann daraufhin von der Kirche gerichtet werden. Aber ein eigentliches Notstandsrecht für diesen Fall kennt die Kirche nicht.

Anm. * Eine ganze Reihe hervorragender Theologen wie Bellarmin, Suarez und Garrigou-Lagrange hielt es nämlich für möglich oder wenigstens für nicht ausgeschlossen, dass der Inhaber der höchsten Lehramts, nämlich der Papst, Häretiker werden könne. Die Theologen diskutierten die Frage, ob ein solcher Papst noch Papst bleibe oder automatisch abgesetzt sei, ob ihn ein Konzil absetzen könne oder wenigstens seine schon durch Christus erfolgte Absetzung erklären könne, ohne dieses Problem allerdings befriedigend lösen zu können.

Papst Paul IV. lebte bekanntlich sogar in der beständigen Angst, es könne einmal ein Mann mit zweifelhaftem Glauben auf den päpstlichen Stuhl gewählt werden, und erließ daher die Bulle Cum ex apostolatus officio, nach der eine solche Wahl von vorneherein ungültig sein sollte.

Große Theologen vertraten auch die Ansicht, dass der Papst der Kirche durch seine Regierung schweren Schaden zufügen könne und es in diesem Fall ein Recht auf Widerstand gebe. So schreibt Suarez: „Wenn nämlich (der Papst) etwas gegen die guten Sitten anordnet, soll man ihm nicht gehorchen. Wenn er irgendetwas gegen die offensichtliche Gerechtigkeit und das Allgemeinwohl unternimmt, so ist es erlaubt, ihm zu widerstehen.“ (Opera omnia X, Paris 1856 ff, S. 321, Tractatus de fide dogmatica, disp 10, sect. 6, nr. 16) Und der heilige Robert Bellarmin meint: „So wie es demnach erlaubt ist, einem Papste zu widerstehen, welcher den Körper anfällt, so ist es auch erlaubt, dem zu widerstehen, welcher die Seelen beängstigt oder den Staat verwirrt, und um so mehr, falls er die Kirche zu zerstören trachtete. Es ist erlaubt, sage ich, ihm Widerstand zu leisten, indem man seine Befehle nicht erfüllt und verhindert, dass sein Wille realisiert werde.“ (Über den Papst, Augsburg 1843. S. 403, 2. Buch, Abschn. 29)

** Papst Liberius (352-366) stimmte in der Qual der Verbannung dem Ausschluss des rechtgläubigen Athanasius zu, sowie der 1. und 3. Formel von Sirmium (351/351), wonach der Sohn dem Vater dem Wesen nach und in allem "ähnlich" sei; die bereits vom Konzil von Nizää (325) gelehrte "Wesensgleichheit" (homo-ousios) vom Vater und Sohn wird als unbiblisch abgelehnt. - Papst Honorius I. vertrat die irrige Auffassung, Christus habe nur einen Willen gehabt, nicht aber einen göttlichen und einen menschlichen Willen. Honorius wurde daher von mehreren Konzilien verurteilt. Die Briefe des Papstes können aber nicht als unfehlbare Ex- cathedra Entscheidungen angesehen werden.

Quelle: Leo Cardinal Scheffczyk, Entschiedener Glaube- befreiende Wahrheit, S. 192f.
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Santiago_
Santiago_
"Später fällt Honorius I. (gest. 638) auf durch seine Schwäche gegenüber einer anderen Irrlehre, nämlich dem Monothelismus, der im letzten behauptet, es gebe in Christus nur einen einzigen Willen, und folglich in Abrede stellt, daß im Herrn sich zwei Naturen, nämlich eine göttliche und eine menschliche, finden. Honorius I. wird von einem späteren Konzil, dem 3. Konzil zu Konstantinopel, posthum …Mehr
"Später fällt Honorius I. (gest. 638) auf durch seine Schwäche gegenüber einer anderen Irrlehre, nämlich dem Monothelismus, der im letzten behauptet, es gebe in Christus nur einen einzigen Willen, und folglich in Abrede stellt, daß im Herrn sich zwei Naturen, nämlich eine göttliche und eine menschliche, finden. Honorius I. wird von einem späteren Konzil, dem 3. Konzil zu Konstantinopel, posthum verurteilt und sogar aus der Kirche ausgeschlossen (DS 552). Das Konzil wirft Honorius falsche Lehren hinsichtlich der zwei Willen Christi vor. Papst Leo II. bestätigt diese Verurteilung (DS 563); er mindert sie indessen in einem Brief an die spanischen Bischöfe, wo er sagt, Honorius sei eher wegen seiner Pflichtvergessenheit als wegen Irrlehre zu verurteilen." P. F. Schmidberger FSSPX
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MarionKS
Der Artikel schreibt: " Papst Honorius I. vertrat die irrige Auffassung, Christus habe nur einen Willen gehabt, nicht aber einen göttlichen und einen menschlichen Willen. Honorius wurde daher von mehreren Konzilien verurteilt. "
Dies ist eine Falschaussage!
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Der Artikel schreibt: " Papst Honorius I. vertrat die irrige Auffassung, Christus habe nur einen Willen gehabt, nicht aber einen göttlichen und einen menschlichen Willen. Honorius wurde daher von mehreren Konzilien verurteilt. "

Dies ist eine Falschaussage!
herzmariae.blogspot.com.br/…/die-fabel-uber-…
Theresia Katharina
Wenn ein Papst in der Summe seiner Anordnungen und Äußerungen das unveränderliche Lehramt Christi angreift, ist er damit "papa haereticus." Dann greift die Bulle "cum ex apostolatus officio" von Papst Paul IV, damit ist seine Wahl von vornherein ungültig und es greift das Recht auf Widerstand nach dem hl.Robert v.Bellarmin, da ein p.h. sofort seine Jurisdiktion verliert.
Es gibt dann auch keine …Mehr
Wenn ein Papst in der Summe seiner Anordnungen und Äußerungen das unveränderliche Lehramt Christi angreift, ist er damit "papa haereticus." Dann greift die Bulle "cum ex apostolatus officio" von Papst Paul IV, damit ist seine Wahl von vornherein ungültig und es greift das Recht auf Widerstand nach dem hl.Robert v.Bellarmin, da ein p.h. sofort seine Jurisdiktion verliert.

Es gibt dann auch keine Willkür und Handeln nach Gutdünken: Treue Bischöfe und Kardinale verwalten in der Zeit der Not das unveränderliche Lehramt Christi, denn
es existiert ja weiterhin: Evangelium, Katechismus, die Schriften der großen heiligen Kirchenlehrer z.B.: Augustinus, Ambrosius, Athanasius, Gregor der Große, sie erfüllen folgende Kriterien (von der Kirche geprüft, ob sie dem standhalten, bevor sie zum Kirchenlehrer erhpben wurden):

orthodoxa doctrina : wahre Lehraussagen
eminens doctrina: bedeutsame Lehraussagen
insignis vitae sanctitatis: ein hoher Grad von Heiligkeit
expressa ecclesiae declaratio: explizit von der katholischen Kirche kanonisiert
eminens eruditio: herausragende Bildung

Wenn nun Katholiken, die in dauerndem Ehebruch leben, zur hl.Kommunion zugelassen werden, wird das Sakrament der Ehe unterhöhlt.

Was sagte unser Herr Jesus Christus zur Ehebrecherin? Gehe hin und sündige nicht mehr! Was sagte der hl.Paulus: Wer den Leib und das Blut Christi unwürdig empfängt, isst und trinkt sich das Gericht!
carlosmiguel
Ob es einen „Papa Haeréticus“ geben könnte – ich vermag das nicht zu beurteilen. Es ist ja auch nicht weiter relevant, denn wollte man entsprechende Gedanken weiter führen, dann landet man, auch und gerade angesichts der heutigen Lage, ja doch unweigerlich beim Sedisvakantismus. Und der ist erst recht keine Lösung: Sedisvakantisten nehmen das Gesetz des Handelns in die eigene Hand, und dies, …Mehr
Ob es einen „Papa Haeréticus“ geben könnte – ich vermag das nicht zu beurteilen. Es ist ja auch nicht weiter relevant, denn wollte man entsprechende Gedanken weiter führen, dann landet man, auch und gerade angesichts der heutigen Lage, ja doch unweigerlich beim Sedisvakantismus. Und der ist erst recht keine Lösung: Sedisvakantisten nehmen das Gesetz des Handelns in die eigene Hand, und dies, wohlgemerkt, OHNE eine letztendliche, wasserdichte GARANTIE vorweisen zu können! So etwas nennt man auch Pharisäertum.

Stichworte Gehorsam, sowie Tugend versus Kardinaltugend. Eine Kardinaltugend ist eine conditio sine qua non, also eine bedingungslose Tugend, die immer und überall gilt, wie z.B. das Erste Gebot. Wir sollen Gott – und freilich auch Jesus Christi Mutter, die allerseeligste, unbefleckte Jungfrau Maria – immerzu, überall und jederzeit lieben.

Gehorsam hingegen ist lediglich eine Tugend, jedoch keine Kardinaltugend. Schließlich existiert guter, schlechter und sogar auch dummer Gehorsam.

Eine Beispiel für einen schlechten Gehorsam: Eine Alkoholikerin sagt zu ihrem Kind, es solle ihr im Laden nebenan eine frische Pulle Schnaps klauen. Den diesbezüglichen Gehorsam darf das Kind jeder Zeit wirksam und rechtswirksam verweigern.

Ein Beispiel für einen halb weltlichen, halb kirchlichen Gehorsam, den ich verweigern darf: Ein Kleriker verlangt von mir, ich solle meine Wohnung mit gelb-grün karierten Tapeten tapezieren. Auch hier darf ich wirksam den Gehorsam verweigern.

Und jetzt zum Papst und dem Gehorsam, den ich schulde. Sankt Thomas von Aquin schildert in seiner „Summa Teológica“ausführlich, daß ich auch in Glaubensdingen das Recht auf Ungehorsam habe, wenn Gefahr für den Glauben besteht, – dieser Bedingungsnebensatz gehört in Stein gemeißelt!!! - denn schließlich müssen wir Gott mehr gehorchen als den Menschen (Philippika des Sankt Petrus, Apostelgeschichte 5; 29)! Ich habe sogar das Recht, Prälaten offen zur Ordnung zu rufen, um brüderliche Zurechtweisung (correctio fraterna) an ihm zu üben. Freilich muß dies auch immer im echten katholischen Geist aus Caritas und Mission geschehen, und eben keinesfalls aus Selbsterhöhung.

In Cristo per Mariam.

Carlosmiguel
Theresia Katharina
Der hl. Robert von Bellarmin sagte,dass ein "papa haereticus" auch ohne Verfahren sofort sein Amt verliert, sprich seine Jurisdiktion: Erlasse und Verfügungen haben keine Gültigkeit mehr.
Wir hatten noch nie einen Papst, der Ehebrecher zur Kommunion zulassen will.
Das ist Unterlaufen des Ehesakramentes. Die Änderung/Ungültigmachung eines Sakramentes kann weder ein Papst noch eine Synode beschließen …Mehr
Der hl. Robert von Bellarmin sagte,dass ein "papa haereticus" auch ohne Verfahren sofort sein Amt verliert, sprich seine Jurisdiktion: Erlasse und Verfügungen haben keine Gültigkeit mehr.
Wir hatten noch nie einen Papst, der Ehebrecher zur Kommunion zulassen will.
Das ist Unterlaufen des Ehesakramentes. Die Änderung/Ungültigmachung eines Sakramentes kann weder ein Papst noch eine Synode beschließen, das liegt außerhalb der Amtsgewalt. Papst und Bischöfe verwalten lediglich die Sakramente im Sinne Christi, dürfen sie aber nicht durch die Hintertür abschaffen.
Josephus
Was solls? Diese Gedankenspielchen sind doch müßig, während uns die islamische Überflutung droht.
Severin
Papst Nikolaus I irrte auch, als er die Taufformel " auf den Namen Jesu" anstelle der trinitarischen Taufformel einsetzen wollte. Sein Vorschlag wurde verworfen und gilt als Irrlehre.
Santiago_