Demonstratives Beten an Schulen verboten?

(gloria.tv/ KNA) Das Urteil sorgte für Aufsehen: Im vergangenen Jahr entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, dass ein muslimischer Schüler sein Mittagsgebet an seiner Schule in Berlin-Wedding nicht verrichten darf. Von Birgit Wilke (KNA)

Bei der Verkündung begründeten die Richter dies mit der Gefährdung des Schulfriedens. Es könne zu einer Art Wettbewerb zwischen den Religionen kommen, weil die Jugendlichen dort aus rund 30 verschiedenen Nationen mit ihren jeweiligen Kulturen stammen. Der Einrichtung seien Vorkehrungen, dass jeder Schüler ungestört beten könne, nicht zuzumuten. Am Mittwoch befasst sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall.

Es begann mit einer Szene, die sich vor vier Jahren am Berliner Diesterweg-Gymnasium abspielte: Der damals 14-jährige Yunus M. und einige seiner Freunde knieten im Schulflur auf ihren Jacken und beteten. Ein Lehrer berichtete es der Direktorin. Sie belehrte Yunus M., dass er in der Schule nicht demonstrativ beten dürfe. Während das Verwaltungsgericht vor zwei Jahren der Argumentation des Schülers folgte, der sich auf die Religionsfreiheit berief, entschied das OVG im vergangenen Jahr zugunsten der Schule und der Berliner Schulverwaltung.

Einige Rechtswissenschaftler sprachen anschließend von einer hochproblematischen Entscheidung. Wenn es nicht zu einer Revision komme, bedeute die Entscheidung in jedem Fall einen «strikten Marsch in den Laizismus», meinte der Göttinger Jurist Hans Michael Heinig nach der Urteilsverkündung. Es sei ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit, so Heinig, der das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) leitet.

Nicht so drastisch sieht das der Rechtswissenschaftler Fabian Wittreck vom Exzellenzcluster «Religion und Politik» an der Universität Münster. Wenn Konflikte dieser Art vorhersehbar sind, hält er es für gerechtfertigt, im Einzelfall eine Art «religionsneutrale Zone» zu schaffen. Er betonte aber, dass dabei immer besondere Voraussetzungen vorliegen müssten - wie am Diesterweg-Gymnasium mit Schülern aus sehr vielen unterschiedlichen Herkunftsländern und mit unterschiedlichen Religionen. Nach seiner Auffassung schwingt in dem OVG-Urteil zudem eine gewisse Voreingenommenheit gegenüber dem Islam und demonstrativen Gebeten mit. Unabhängig von dem Fall meint Wittreck, dass künftig verstärkt Richter zu Themen mit religiöser Relevanz Entscheidungen treffen werden, die selbst nicht religiös geprägt sind.

Eine Umfrage einer Berliner Tageszeitung ergab, dass Schulverwaltungen anderer Bundesländer in Sachen Gebetspraxis bislang keinen Handlungsbedarf sehen. Dort würden pragmatische Lösungen gesucht, wenn gläubige Schüler beten wollten. Wie auch immer das Bundesverwaltungsgericht nun entscheidet - Yunus M. ist davon nicht mehr lange betroffen: Wenn alles nach Plan läuft, hat er im kommenden Sommer sein Abitur in der Tasche.
Salutator
Erstklassiges Urteil, das zeigt, dass Kirche und Staat niemals getrennt werden können. Ein multireligiöser Staat endet im Chaos.
Erneut erinnere ich hier an dieZweischwertlehre, die nach wie vor ihre Berechtigung hat.Mehr
Erstklassiges Urteil, das zeigt, dass Kirche und Staat niemals getrennt werden können. Ein multireligiöser Staat endet im Chaos.

Erneut erinnere ich hier an dieZweischwertlehre, die nach wie vor ihre Berechtigung hat.
Laicus
Wenn wir unseren Alltag so ordneten, so strukturierten, wie es gewollt und wie es uns als Christen gut tut, nämlich so, dass er fern der Welt abläuft, oder zumindest nicht nach ihrem Taktstock, könnten wir auch beten wann und wo wir wollen. ... Leider sind wir heute aber kollektiv dem Irrtum erliegend, es wäre für ein Christenleben an sich nichts dabei, wenn es genutzt wird dafür, 10 Stunden pro …Mehr
Wenn wir unseren Alltag so ordneten, so strukturierten, wie es gewollt und wie es uns als Christen gut tut, nämlich so, dass er fern der Welt abläuft, oder zumindest nicht nach ihrem Taktstock, könnten wir auch beten wann und wo wir wollen. ... Leider sind wir heute aber kollektiv dem Irrtum erliegend, es wäre für ein Christenleben an sich nichts dabei, wenn es genutzt wird dafür, 10 Stunden pro Tag und fünf Tage die Woche dem Mammon Nahrung in den Schlund zu werfen. .
steffisenior
Also, tut mir leid, ich finde es unmenschlich, dass Kinder Gottes zum beten sich ins Klo zurückziehen müssen, mit allen "Risiken und Nebenwirkungen" wie die Werbung für Arzneimittel sagen würden...
P.S.
...ich weiss von Berufskollegen, die in dringenden Stresssituationen oder in starken Schmerzen bzw. zum Weinen sich mal "kurz zum Händewaschen" zurückgezogen haben...
In meiner persönlichen …Mehr
Also, tut mir leid, ich finde es unmenschlich, dass Kinder Gottes zum beten sich ins Klo zurückziehen müssen, mit allen "Risiken und Nebenwirkungen" wie die Werbung für Arzneimittel sagen würden...

P.S.
...ich weiss von Berufskollegen, die in dringenden Stresssituationen oder in starken Schmerzen bzw. zum Weinen sich mal "kurz zum Händewaschen" zurückgezogen haben...

In meiner persönlichen desolaten Situation wurde mir am Arbeitsplatz von einer evangelischen Kollegin "diskret" ein Psalm zugesteckt, wonach das Lesen dessen mir spontan geholfen hat.

Mein Jesus Barmherzigkeit! - Nonne schluchz -
Latina
gebete werden von den meist ungläubigen richtern gar nicht als solche gesehen,sondern als eine art brauchtum und dem wird stattgegeben oder auch nicht....der weg in den strikten laizismus ist gewollt. aber glaubt mir,ein gebet zu beginn des religionsunterrichts mit den schülern zu sprechen,ist auch schon ein tanz auf dem seil....bei eltern,kollegen und schulleitung....vielleicht anders in katholischen …Mehr
gebete werden von den meist ungläubigen richtern gar nicht als solche gesehen,sondern als eine art brauchtum und dem wird stattgegeben oder auch nicht....der weg in den strikten laizismus ist gewollt. aber glaubt mir,ein gebet zu beginn des religionsunterrichts mit den schülern zu sprechen,ist auch schon ein tanz auf dem seil....bei eltern,kollegen und schulleitung....vielleicht anders in katholischen gegenden oder privatschulen..
Studicolo
Wenn die Gerichte ihrem Auftrag treu wären, ihre Urteile "in Verantwortung vor GOTT" - wie es das deutsche Grundgesetz fordert - zu fällen, würden die Richter bedenken, dass jeder Muslim in seinen Gebeten dem wahren drei-einigen GOTT eine aggressive Absage erteilt:
Alle Gebete müssen mit der Fatiha, dem Eröffnungsvers des Koran, eingeleitet werden, in dem es heißt: "Lob und Preis sei Allah, dem …Mehr
Wenn die Gerichte ihrem Auftrag treu wären, ihre Urteile "in Verantwortung vor GOTT" - wie es das deutsche Grundgesetz fordert - zu fällen, würden die Richter bedenken, dass jeder Muslim in seinen Gebeten dem wahren drei-einigen GOTT eine aggressive Absage erteilt:
Alle Gebete müssen mit der Fatiha, dem Eröffnungsvers des Koran, eingeleitet werden, in dem es heißt: "Lob und Preis sei Allah, dem HERRN der Weltenbewohner... Dir allein wollen wir dienen... Führe uns den rechten Pfad und nicht den Pfad jener (der Christen), über die du zürnst."