Gerichtsprotokolle. Aus dem Satiremagazin Ehrenkaplan
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Angeklagt: Landpfarrer in der Diözese Gurk
Anklageschrift: Der Landpfarrer hat Lektoren beauftragt, in der Osternacht den Schöpfungsbericht aus dem Buch Genesis vorzulesen, in dem es heißt: »Gott schuf den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie« (Gen 1,27). Gemäß Bestimmungen der neusprachlichen Liturgie hätten zu Beginn Warnhinweise erfolgen müssen. Doch ein mangelndes Schuldgefühl des Pfarrers und die Ankündigung, es wieder zu tun, erfüllen die Kriterien des Vorsatzes und der Anstiftung zur Tat. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Gefühle von Menschen verletzt wurden, die selbst entscheiden möchten, ob sie Mann oder Frau sind oder keines von beidem.
Angeklagt: Reporter der Zeitung »Wochensicht«
Anklageschrift: Der Reporter der »Wochensicht« hat im Bericht über die Ukraine mehrmals das Wort »Krieg« verwendet. Laut Ehrenkodex des Presserates muss aber immer vom »Angriffskrieg« gesprochen werden. Er hat es auch unterlassen, zwischen Guten und Bösen zu unterschieden. Mit seiner Hoffnung auf Frieden hat er gegen die Objektivität verstoßen. Dadurch gibt er dem Feind die Chance auf Leben und nimmt den Opfern das Recht, weiterhin Opfer zu sein.
Angeklagt: Hotelchefin am Wörthersee
Anklageschrift: Die Chefin des Hotels »Zur Sonne« wird der eigenmächtigen Änderung ihres Werbespruchs beschuldigt. Statt mit »Heiß auf den Süden? Genießen Sie Sonne pur!« wirbt sie mit »Sommerfrische wie damals. Genuss im kühlen Schatten!« Doch die fehlende Warnung vor der Hitze und die Verklärung des kühlen Schattens stellen den Tatbestand der Leugnung des Klimawandels dar. Die Anklage fordert die Umbenennung des Hotels in »Zur glühenden Sonne«.