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Gehören "Kinderrechte" ins Grundgesetz?

Gehören "Kinderrechte" ins Grundgesetz?
Alexander VI.
Es gibt kein Gesetz, das vollkommen perfekt formuliert ist, da immer spezielle Einzelfälle auftreten können, wo es nicht oder nur schwer anwendbar ist. So gibt es natürlich auch verantwortungslose Eltern, vor denen man die Kinder schützen muss. Grundsätzlich muss aber sichergestellt werden, dass katholische Eltern das Recht und die Möglichkeit haben ihre Kinder ohne jede Einschränkung katholisch …Mehr
Es gibt kein Gesetz, das vollkommen perfekt formuliert ist, da immer spezielle Einzelfälle auftreten können, wo es nicht oder nur schwer anwendbar ist. So gibt es natürlich auch verantwortungslose Eltern, vor denen man die Kinder schützen muss. Grundsätzlich muss aber sichergestellt werden, dass katholische Eltern das Recht und die Möglichkeit haben ihre Kinder ohne jede Einschränkung katholisch zu erziehen und zu bilden!
kath. Kirchenfreund
sicherlich haben Eltern nicht das alleinige Recht über ihre Kinder, sie sind dem Staat verantwortlich. Aber der Staat hat auch nicht die moralische Qualifikation.
Sieglinde
Somit kann den Eltern (wie schon passiert) die Erziehung der Kinder weggenommen werden. D.h. wieder einmal kann der Staat seine Finger im Spiel haben, was eigentlich nicht seine Aufgabe ist, ausser es handelt sich um Missbräuche.