Traditionelle Vereinigungen Deutschlands begrüßen Instruktion „Universae Ecclesiae“

(gloria.tv/ PM) Stellungnahme der deutschsprachigen, der klassischen römischen Liturgie verbundenen Organisationen zur Instruktion „Universae Ecclesiae“:

Die „Laienvereinigung für den klassischen römischen Ritus in der Katholischen Kirche“, die „Una Voce Deutschland“, die Initiative „Pro Sancta Ecclesia“ und die „Vereinigung der Initiativkreise katholischer Laien und Priester im deutschen Sprachraum" begrüßen das Dokument “Universae Ecclesiae”, das Ausführungsbestimmungen/Instruktionen zum Motu proprio „Summorum Pontificum“ enthält.

Die der außerordentlichen Form des römischen Ritus verbundenen Organisationen im deutschen Sprachraum danken dem Heiligen Vater für alle Maßnahmen, die er in den vergangenen Jahren für diese altehrwürdige Liturgie ergriffen hat. Darin wird deutlich, wie sehr Papst Benedikt XVI. davon überzeugt ist, daß die heutige Krise der Kirche nur durch eine Vertiefung in Glaube und Gebet bewältigt werden kann.

Nun liegt es an den Gläubigen, ihren Priestern und Bischöfen, die päpstlichen Anordnungen zu befolgen und in die Tat umzusetzen. „Sie sollen dabei stets der Gesinnung (mens) des Papstes folgen, die im Motu proprio Summorum Pontificum klar zum Ausdruck kommt.“ (UE 15) Jetzt ist alle Kraft gefordert, die Chance zu nutzen und viele Irrwege der vergangenen Jahrzehnte zu vermeiden. Dazu müssen auch die Zelebranten der außerordentlichen Form ihren Beitrag leisten, indem sie den Weisungen der Instruktion Folge leisten, selbst wenn dies Verzicht auf persönliche Vorlieben und langjährige Praxis bedeutet. Diesbezüglich ist die Instruktion „Universae Ecclesiae“ eindeutig: „Die liturgischen Bücher der forma extraordinaria sind nach ihren eigenen Vorschriften zu gebrauchen. Alle, die nach der forma extraordinaria des römischen Ritus zelebrieren wollen, müssen die entsprechenden Rubriken kennen und sind dazu verpflichtet, diese bei den gottesdienstlichen Feiern genau zu beachten.“ (UE 24) (Vgl. „Sacrosanctum Concilium“ in 22 § 3: „Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern.“ Dies gilt für die ordentliche wie für die außerordentliche Form des römischen Ritus.) Wir freuen uns, daß die Instruktion „Universae Ecclesiae“ viele Punkte klarstellt, die in den letzten Jahren diskutiert wurden, darunter die Verbindlichkeit der Mundkommunion, nur männliche Ministranten sowie Lesungen sofort in der Volkssprache nur in gelesenen Messen (vgl. Nr. 26 und 28).

Wir appellieren auch an diejenigen Diözesanbischöfe, welche nicht selten eine restriktive Haltung gegenüber der forma extraordinaria an den Tag gelegt haben, diese zu überdenken und entsprechend der Instruktion „Universae Ecclesiae“ zu revidieren, um so „allen Gläubigen die römische Liturgie im Usus antiquior anzubieten“ (UE Nr. 8a), und um dem Klerus sowie angehenden Priestern die Möglichkeit zu bieten, „die forma extraordinaria des Ritus zu erlernen“. (UE 21)

Gezeichnet: Monika Rheinschmitt, Kurt Bantle, Gregor Hausmann, Raoul Meurer
Albertus Magnus
Bin schon neugierig auf die deutsche Ausführungsbestimmung zur Ausführungsbestimmung. 😁
Conde_Barroco
👏