US-Bischöfe ziehen weiter gegen Gesundheitsreform zu Felde
(gloria.tv/ KNA) Die US-amerikanischen Bischöfe haben die Bestimmungen zur Familienplanung im Rahmen der Gesundheitsreform erneut beanstandet und juristische Maßnahmen angekündigt. Auch in der revidierten Form stellten die Vorgaben eine «beispiellose Verletzung der Religionsfreiheit durch die Regierung» dar und müssten geändert werden, erklärte der Ständige Rat der US-Bischofskonferenz am Mittwochabend (Ortszeit) in Washington. Die kritisierte Verordnung sieht vor, dass Beschäftigte kostenlos Leistungen wie Empfängnisverhütungsmittel, Sterilisierungen und entsprechende Beratungen erhalten müssen. Für entsprechende Krankenversicherungen sollen Arbeitgeber aufkommen.
Die Bischöfe bemängeln, nach wie vor gebe es keine Ausnahme- oder Kulanzregelung für individuelle oder institutionelle Arbeitgeber, die moralische Einwände gegen Empfängnisverhütung hätten. Auch eine nachgebesserte Definition von «religiösen Arbeitgebern», die von der Verpflichtung befreit sein sollen, schließe ein breites Spektrum von «unleugbar religiösen» Anstellern aus. Dazu zählten viele gemeinnützige Organisationen, so die Bischofskonferenz.
Auch die von der Regierung vorgeschlagene Kulanzlösung für Einrichtungen und Betriebe, die nicht im engeren Sinn religiös seien, nötige die betreffenden Arbeitgeber zu einer «Finanzierung oder anderweitigen Ermöglichung des moralisch verwerflichen Versicherungsschutzes». Bei den kritisierten «Vorsorgeleistungen» gehe es außerdem nicht um eine Vorsorge gegen Erkrankungen, erklärten die Bischöfe.
Die katholische Kirche sei weiterhin bereit, gemeinsam mit der Regierung eine «gerechte und gesetzliche» Regelung zu erarbeiten. Unterdessen suche man mit anderen religiösen Organisationen «eine Lösung dieser Fragen im Kongress und in den Gerichten», hieß es in der Stellungnahme.
Die Bischöfe bemängeln, nach wie vor gebe es keine Ausnahme- oder Kulanzregelung für individuelle oder institutionelle Arbeitgeber, die moralische Einwände gegen Empfängnisverhütung hätten. Auch eine nachgebesserte Definition von «religiösen Arbeitgebern», die von der Verpflichtung befreit sein sollen, schließe ein breites Spektrum von «unleugbar religiösen» Anstellern aus. Dazu zählten viele gemeinnützige Organisationen, so die Bischofskonferenz.
Auch die von der Regierung vorgeschlagene Kulanzlösung für Einrichtungen und Betriebe, die nicht im engeren Sinn religiös seien, nötige die betreffenden Arbeitgeber zu einer «Finanzierung oder anderweitigen Ermöglichung des moralisch verwerflichen Versicherungsschutzes». Bei den kritisierten «Vorsorgeleistungen» gehe es außerdem nicht um eine Vorsorge gegen Erkrankungen, erklärten die Bischöfe.
Die katholische Kirche sei weiterhin bereit, gemeinsam mit der Regierung eine «gerechte und gesetzliche» Regelung zu erarbeiten. Unterdessen suche man mit anderen religiösen Organisationen «eine Lösung dieser Fragen im Kongress und in den Gerichten», hieß es in der Stellungnahme.