Cottbus, Verwaltungsgericht: „Der pauschale Verweis auf Verstöße insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und Einhaltung des Mindestabstandsgebots ohne plausible Erklärung und Darlegung konkreter Einzelheiten genüge nicht, so das Gericht weiter. Zudem bedürfe es angesichts des hohen Stellenwertes der Versammlungsfreiheit stets einer aktuellen Prognose zu möglichen …Mehr
Cottbus, Verwaltungsgericht: „Der pauschale Verweis auf Verstöße insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und Einhaltung des Mindestabstandsgebots ohne plausible Erklärung und Darlegung konkreter Einzelheiten genüge nicht, so das Gericht weiter.
Zudem bedürfe es angesichts des hohen Stellenwertes der Versammlungsfreiheit stets einer aktuellen Prognose zu möglichen Infektionsgefahren aufgrund der tatsächlichen Corona- Fallzahlen.“