Unterlassungsantrag der Erzdiözese gegen "Welt"-Berichterstattung stattgegeben
(gloria.tv/ Erzbistum München) Auf Antrag der Erzdiözese München und Freising hat das Landgericht Hamburg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren am 23. Februar 2011 betreffend die Berichterstattung in der Tageszeitung „Die Welt“ und deren Online-Ausgabe vom 9. Februar 2011 einen Beschluss unter anderem mit folgendem Inhalt erlassen:
Der Antragsgegnerin, der Axel Springer AG, ist es bei Vermeidung von Ordnungsmitteln verboten, zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen,
- Kardinal Marx vertuschte Missbrauchsvorwürfe
- Nach außen hin gab sich Kardinal Marx als Aufklärer. Doch er hielt Informationen über einen Missbrauchsfall zurück, um sie später politisch zu nutzen
- Das Erzbistum ist in dieser Sache monatelang untätig geblieben.
Der Antragsgegnerin, der Axel Springer AG, ist es bei Vermeidung von Ordnungsmitteln verboten, zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen,
- Kardinal Marx vertuschte Missbrauchsvorwürfe
- Nach außen hin gab sich Kardinal Marx als Aufklärer. Doch er hielt Informationen über einen Missbrauchsfall zurück, um sie später politisch zu nutzen
- Das Erzbistum ist in dieser Sache monatelang untätig geblieben.