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„Aktion Leben“ (Österreich!) ist nicht wirklich gegen die Kindstötung im Mutterleib

Die „Christlich Soziale Arbeitsgemeinschaft“ (CSA) in Waizenkirchen ist entsetzt über die Aussagen von Mag. Martina Kronthaler, seines Zeichens Generalsekretärin der österreichischen „Lebensrechtsorganistion Aktion Leben“.

In einer am 17. Juni 2024 veröffentlichten Presseaussendung wird die Generalsekretärin zitiert:

– „Österreich soll weiter den Weg der Mitte gehen…“
– „… ist die Entscheidungsfreiheit von Frauen gegeben …“;
– „Es bereitet uns aber große Sorgen, daß der Gesundheitsminister ohne Not diesen bewährten Kompromiss, der alle Beteiligten achtet, aufgeben will.
– „…Entscheidungsfreiheit ja, dafüt steht die Aktion Leben auch.“
– „…die Zahl der Abbrüche möglichst gering zu halten.“


Was hat diese Frau zu solchen Aussagen bewogen?
Eine Kämpferin für das absolute Lebensrecht der noch nicht geborenen Menschen ist Frau Mag. Kronthaler und somit die „Aktion Leben“ sicher nicht.

1. Mag. Kronthaler möchte weiter auf dem „Weg der Mitte“ bleiben, der jährich über 30.000 Kindern in Österreich das Leben kostet, weil Mutter das so will und „Henker“ zum Töten bereistehen.

2. Niemand hat ein Entscheidungsrecht über Leben und Tod eines anderen Menschen, weder die Mutter, noch der Mediziner, noch der Staat oder sonst wer!

3. Der „bewährte Kompromiss“ ( Anm.: mit jährlich über 30.000 Opfern) soll nicht aufgegeben werden.
(Anm.: Es ist kein „bewährter Kompromiss“ sondern ein menschenverachtendes Gesetz, welches vorgibt, das Leben schützen zu wollen)

4. Eine wahre Lebensrechtsorganisation wird sich nicht auf ein sogenanntes „Entscheidungsrecht der Mutter“ berufen. Sicher … entscheiden kann die Mutter, bevor sie das Kind empfangen hat. Aber ist das Kind erst einmal gezeugt, hat die Mutter keinerlei Recht, über Leben oder Tod ihres noch nicht gebornen Kindes zu bestimmen.
Unschuldiges und wehrloses Leben töten ist immer(!) Unrecht!!!

5. Kronthaler und somut die Aktion Leben kämpfen
nicht dafür, daß jedes gezeugte Kind ein absolutes Recht auf Leben besitzt und Leben darf, sondern nur um Schadensbegrenzung.
30.000 getötete Kinder im Jahr sind „die Mitte“, ein „guter Kompromiss“ , den zu tolerieren gilt
und der nicht aufgekündigt werden darf?

Auch wenn die „Aktion Leben Östereich“ von Kardinal Schönborn und anderen katholischen Würdenträgern hofiert und finanzielle Unterstützung erfährt, heißt das nicht automatisch, daß „Aktion Leben“ die Position der römisch katholischen Kirche in der „Abtreibungsfrage“ authentisch vertritt bzw. wiedergibt. Leider ist das Gegenteil der Fall .. es wurde und wird verwässert und bereits dem Zeitgeist angepaßt.

Die „Christliche Soziale Arbeitsgemeinschaft“ ist gerne bereit,
Frau Mag Kronthaler und ihre Mitarbeiter in der „Abtreibungsfrage“ gemäß kath. Richtlinien (unter Berücksichtigung von „Humane Vitae“) zu unterstützen, sodaß aus der Anti-Lebensrechtsorganisation eine wahre und kompromißlose Lebensrechtsorganisation werden kann.

Pressemeldung der „Christlich Sozialen Arbeitsgemeinschaft“
Waizenkirchen, 19. Juni 2024
Sunamis 49
Josefa Menendez
Der Mensch ist Mensch und von Gott gewollt und geliebt vom Anfang an. Wenn bereits der Embryo als "Mensch" im Sinn der Verfassung zu gelten hat und somit das Recht auf Leben besitzt, so hat dies folgende, sehr weit reichende Konsequenzen.
Erstens muss die Abtreibung generell - die Frühabtreibung ebenso wie die Spätabtreibung - rechtlich verboten sein.Mehr
Der Mensch ist Mensch und von Gott gewollt und geliebt vom Anfang an. Wenn bereits der Embryo als "Mensch" im Sinn der Verfassung zu gelten hat und somit das Recht auf Leben besitzt, so hat dies folgende, sehr weit reichende Konsequenzen.

Erstens muss die Abtreibung generell - die Frühabtreibung ebenso wie die Spätabtreibung - rechtlich verboten sein.
Maria coredemptrix
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, und zwar 100%
Ein einfacher Christ
Wo es um Leben und Tod geht, kann es keinen Kompromiss geben. Ein getöteter Mensch ist nun einmal tot.
T H
Die sehr vernünftige Haltung der "Aktion Leben" kann nur begrüßt werden.
Sie entspricht vollkommen der Bibel und in der Folge der bis heute im Judentum geltenden Lehre der Sukzessivbeseelung, der die katholische Kirche im 19. Jahrhundert im Zuge ihres Dogmas von der sog. "Unbefleckten Empfängnis" eine Absage erteilt hat.
T H
Mit gravierender Folge für die Frage, ab wann wir es mit einem Menschen als eigenständiger Person zu tun haben. Sog. "Lebensschützer" nach dem Motto "Recht auf Leben, und zwar 100%" einer @Maria coredemptrix werden deshalb verständnislos vor der Tatsache stehen, dass nach biblisch-rabbinischer Tradition ein Schwangerschaftsabbruch im Notfall sogar bis zur Geburt des Kindes möglich ist.