Schweiz: Gipfelkreuz-Gegner muss sich vor Gericht verantworten
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Der Prozess war 2011 vertagt worden, um eine Einigung bezüglich der Sachbeschädigungen zu erreichen. Zwei der drei Klagen sind laut dem Bericht seither entfallen, da die klagenden Parteien nicht Eigentümer der Gipfelkreuze sind. Bestand habe die Klage der Naturschutzorganisation Pro Natura, der das Gipfelkreuz auf dem Vanil-Noir gehört. Der Fall sei nun beim Strafgericht Greyerz
(Gruyeres) anhängig, schreibt die Zeitung. Das Datum des Prozesses ist noch nicht bekannt.
Bussard hatte als Einzeltäter gehandelt. Im Oktober 2010 startete er eine Unterschriftensammlung gegen religiöse Symbole in der Natur und im öffentlichen Raum.