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Sieg der Lebensschützer: Einschränkung des Gebets vor Abtreibungsklinik rechtswidrig

Die von der Stadt Frankfurt am Main angeordneten örtlichen und zeitlichen Einschränkungen von betenden Lebensrechtlern vor der Frankfurter Abtreibungsklinik "pro familia" waren rechtswidrig. Das stellte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main in einem gestern zugestellten Urteil fest.

Geklagt hatte der Verein „40 Tage für das Leben“. Er organisierte im Frühjahr 2020 auf einem Fußgängerplateau eine Gebetswache gegen die Abtreibung.

Dagegen verfügte die Stadt Frankfurt, dass Versammlungen unmittelbar vor den Tötungsstätte nur außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden dürfen. Ferner dürften Frauen auf dem Weg zur Abtreibungsstätte nicht angesprochen werden noch Informationsmaterial oder Flyer erhalten.

Dagegen urteilte das Verwaltungsgericht, dass die zeitlichen und örtlichen Einschränkungen der Lebensrechtler rechtswidrig waren. Die Zusammenkunft der Teilnehmer falle unzweifelhaft unter das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung seien selbst zu bestimmen.

Die Lebensschützer hätten die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet. Es sei für Mütter nicht zu einem sogenannten „Spießrutenlauf“ gekommen.
Das Bestreben der Stadt Frankfurt am Main, den Frauen in der Öffentlichkeit quasi einen Schutzraum einzurichten und damit eine Konfrontation mit Andersdenkenden und anderen Meinungen zu verhindern, rechtfertige keinesfalls eine Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit.

Es gebe keinen Schutz vor der Konfrontation mit anderen Meinungen.

Auch wenn die Situation von abtreibungswilligen Müttern als Stigmatisierung und Anprangerung empfunden würde, rechtfertige das nicht die Einschränkungen der Grundrechte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Bärin
"Es sei für Mütter nicht zu einem sogenannten „Spießrutenlauf“ gekommen." Interessant, dass von Müttern die Rede ist und nicht von Frauen, die einen Zellhaufen entfernen lassen! Damit hat das Gericht die Wahrheit erkannt!
De Profundis
"Natürlich hat jeder das Recht, anders zu denken als die Mehrheit und begründete Kritik zu üben. Aber wenn er die Hand gegen uns erhebt, dann muß er auch mit der entsprechenden Antwort rechnen." Genosse Erich Mielke vor Funktionären der FDJ am 9. 6. 77, BStU, MfS, SdM 1298.
De Profundis
Hier die Pressemeldung vom Urteil
Snuf de Hond
Citat BDW: 25 jan 2012, n. 323:
Verliert niemals den Glauben, Kinder, denn eure Gebete sind wirkungsvoll.
Große Übel, einschließlich der Abtreibung, der Euthanasie, der Prostitution und der sexuellen Perversionen, beginnen jetzt, in der Welt abzunehmen.
Betet, betet, betet Meinen heiligsten Rosenkranz, Kinder, überall, wenn möglich in Gruppen. Satan verliert schnell an Macht, da Meine Ferse beginnt …Mehr
Citat BDW: 25 jan 2012, n. 323:

Verliert niemals den Glauben, Kinder, denn eure Gebete sind wirkungsvoll.

Große Übel, einschließlich der Abtreibung, der Euthanasie, der Prostitution und der sexuellen Perversionen, beginnen jetzt, in der Welt abzunehmen.

Betet, betet, betet Meinen heiligsten Rosenkranz, Kinder, überall, wenn möglich in Gruppen. Satan verliert schnell an Macht, da Meine Ferse beginnt, den Kopf der Schlange zu zerquetschen.