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‼DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF WIRD AKTIV‼
‼ - Aufforderung an den Gesundheitsminister, Auskünfte zu erteilen
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Ursula Sankt und ein weiterer User verlinken diesen Beitrag
Die Fragen der Verfassungsrichter deuten an, dass das Impfpflicht-Gesetz in Österreich wieder fällt
De Profundis
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In Deutschland war die Impfpflicht früher einmal ein bösartiges Gerücht
![](https://seedus4268.gloriatv.net/storage1/chjmpxj1ni4vkz449l7x5s1oqh79ezi6ay4z2e2.webp?crop=843.443.0.456&scale=on&secure=UouuqUaZHnCXbM0YZkWlYQ&expires=1721389358)
Der Hofrat
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das Verfahren hat mit der Impfung nichts zu tun es geht um ein Überprüfungsverfahren einer Verordnung Gegen die impfpflicht kann man beim VfGH erst klagen wenn diese vom Bundespräsidenten unterzeichnet und kundgemacht wurde
Von sich aus kann der VfGH nicht aktiv werden
Von sich aus kann der VfGH nicht aktiv werden
Der Hofrat
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es handelt sich um ein Prüfverfahren der letzten Verordnungen
news.ORF.at
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kleineseelejesu
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Eugenia-Sarto
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Es wäre ja gut, wenn wirklich ehrlich recherchiert würde und die Zahlen stimmen. Ich bin da sehr skeptisch. Man hat ja immer dafür gesorgt, an und mit Corona Verstorbene aufzuzählen und sich bemüht, möglichst viele Coronatote zusammen zu kriegen, damit das Volk Angst bekommt und sich impfen läßt. In Wirklichkeit sind viele sog. Coronatote eines anderen Todes gestorben. Wird man also zugeben, daß …Mehr
Es wäre ja gut, wenn wirklich ehrlich recherchiert würde und die Zahlen stimmen. Ich bin da sehr skeptisch. Man hat ja immer dafür gesorgt, an und mit Corona Verstorbene aufzuzählen und sich bemüht, möglichst viele Coronatote zusammen zu kriegen, damit das Volk Angst bekommt und sich impfen läßt. In Wirklichkeit sind viele sog. Coronatote eines anderen Todes gestorben. Wird man also zugeben, daß die Angaben unrichtig waren?
Wird man auch erwähnen, daß die Obduktionen zur Feststellung der Todesursache verhindert wurden? Wird man die Angaben von Bestattern berücksichtigen, die erkannten, daß sog. Coronatote keine solchen waren?
Kommt die Wahrheit an den Tag?
Wird man auch erwähnen, daß die Obduktionen zur Feststellung der Todesursache verhindert wurden? Wird man die Angaben von Bestattern berücksichtigen, die erkannten, daß sog. Coronatote keine solchen waren?
Kommt die Wahrheit an den Tag?