Erst Einschüchterung und Drohungen, jetzt Verurteilung wegen "Homo-Diskriminierung"
(gloria.tv/ KNA) Die Betreiberin einer Pension im südenglischen Cookham muss zwei Homosexuellen umgerechnet über 4.400 Euro Schadensersatz zahlen, weil sie den beiden Männern kein Doppelzimmer überlassen wollte. Nach einer Mitteilung des britischen Christian Institute (Donnerstag) nahm das Gericht zwar zur Kenntnis, dass die Beklagte unter Verweis auf ihre christlichen Grundsätze auch heterosexuellen Paaren ein Doppelzimmer verweigerte, wenn sie unverheiratet waren; im vorliegenden Fall habe sie aber gegen eine gesetzlich gebotene Nicht-Diskriminierung von Homosexuellen verstoßen. Gegen das Urteil sei eine Berufung möglich.
Die vor Gericht unterlegene Susanne Wilkinson hatte in einem früheren Zeitungsbericht von anhaltenden Einschüchterungen berichtet. Seit dem Vorfall im März 2010 hätten sie und ihr Ehemann feindselige Botschaften und Androhungen von Brandstiftung und Mord erhalten. Ihre «Bead & Breakfast»-Pension sei mit Schmähkritiken in Online-Reiseportalen bedacht worden; vermeintliche Interessenten hätten ihre Buchungen storniert.
Wilkinson sagte laut der Mitteilung des Christian Institute nach dem Urteil, sie fühle sich zu unrecht für ihre christliche Überzeugung bestraft, «vor allem nach über zwei Jahren niederträchtigen Missbrauchs und Drohungen». Es handle sich um «eine merkwürdige Rechtsprechung in einer Gesellschaft, die immer toleranter sein will», so die Pensionsbetreiberin.
Die vor Gericht unterlegene Susanne Wilkinson hatte in einem früheren Zeitungsbericht von anhaltenden Einschüchterungen berichtet. Seit dem Vorfall im März 2010 hätten sie und ihr Ehemann feindselige Botschaften und Androhungen von Brandstiftung und Mord erhalten. Ihre «Bead & Breakfast»-Pension sei mit Schmähkritiken in Online-Reiseportalen bedacht worden; vermeintliche Interessenten hätten ihre Buchungen storniert.
Wilkinson sagte laut der Mitteilung des Christian Institute nach dem Urteil, sie fühle sich zu unrecht für ihre christliche Überzeugung bestraft, «vor allem nach über zwei Jahren niederträchtigen Missbrauchs und Drohungen». Es handle sich um «eine merkwürdige Rechtsprechung in einer Gesellschaft, die immer toleranter sein will», so die Pensionsbetreiberin.