Umso lauter "kläfft" ihr Vorsitzender Wolfgang Kubicki (Foto). Er droht, einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt könnte ein Staatskommissar vorgesetzt werden. Das ermögliche der Artikel 37 des Grundgesetzes ("Bundeszwang"). Artikel 37 Grundgesetz:
(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.
Zugleich aber sagt Kubicki, durch einen Wahlsieg der AfD entstünde gerade dank des Art. 37 keine Krise. Der Staatskommissar würde ja alles "Schlimme" verhindern.
Seine Drohung könnte man darum auch als Wahlempfehlung auslegen, die Ängstliche ermutigen soll, AfD zu wählen.
Gäbe es doch die Möglichkeit, Kanzler Merz einen Staatskommissar vorzusetzen!
Informationen teils aus t-online: Was tun bei alleiniger AfD-Regierung? Kubicki …