AfD-Klage gegen Verfassungsschutzbericht erfolgreich

AfD-Klage gegen Verfassungsschutzbericht erfolgreich Die AfD ist mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen Angaben des Verfassungsschutzes zu rechtsextremen Verflechtungen des Landesverbandes …Mehr
AfD-Klage gegen Verfassungsschutzbericht erfolgreich
Die AfD ist mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen Angaben des Verfassungsschutzes zu rechtsextremen Verflechtungen des Landesverbandes vorgegangen.
Beide Tatsachenbehauptungen seien vom Gericht in einer Entscheidung vom Mittwoch für rechtswidrig befunden worden, sagte der Sprecher. Damit habe das Gericht auch im Hauptsacheverfahren eine bereits Ende 2021 getroffene Eilentscheidung bestätigt.
AfD-Fraktionsvize Alexander Wolf sprach von einem guten Tag für Demokratie und Rechtsstaat. «Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz, der erneut vor Gericht in die Schranken verwiesen wurde.»

Eine von der AfD im Rahmen der Klage erhobene Forderung nach Veröffentlichung einer Pressemitteilung des Verfassungsschutzes zu dem Urteil wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt, wie der Gerichtssprecher sagte.
msn, 31.05.2024
Pazzo 2 teilt das
248
Habe ich richtig verstanden: Verfassungsschutz untersagt Veröffentlichung der erfolgreichen Klage der AfD?
Marienfloss
Ein “Restzeichen” von Demokratieverständnis in den Reihen der Justiz, die damit dem Verfassungsschutz ein wenig Nachhilfeunterricht erteilt hat.
viatorem
"Eine von der AfD im Rahmen der Klage erhobene Forderung nach Veröffentlichung einer Pressemitteilung des Verfassungsschutzes zu dem Urteil wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt, wie der Gerichtssprecher sagte."
Das wäre ja auch zuviel des Guten gewesen, man muss es ja nicht gleich übertreiben 😉 😇
Das Urteil ist m.M.n. endlich wieder einmal eine Rechtsprechung.Mehr
"Eine von der AfD im Rahmen der Klage erhobene Forderung nach Veröffentlichung einer Pressemitteilung des Verfassungsschutzes zu dem Urteil wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt, wie der Gerichtssprecher sagte."

Das wäre ja auch zuviel des Guten gewesen, man muss es ja nicht gleich übertreiben 😉 😇

Das Urteil ist m.M.n. endlich wieder einmal eine Rechtsprechung.
Tina 13
Zeichen über Zeichen