Kirchenrechtlerin: Bischöfe sollen Räte mitentscheiden lassen

(gloria.tv/ KNA) Die Regensburger Kirchenrechtlerin Sabine Demel hat sich für eine deutliche Aufwertung diözesaner Beratungsgremien in der katholischen Kirche ausgesprochen. Die repräsentativen Vertretungen des Volkes Gottes sollten künftig bei allen wichtigen Personalentscheidungen, Haushaltsfragen und der Veränderung kirchlicher Strukturen mitentscheiden, schreibt die Professorin in der März-Ausgabe der Jesuitenzeitschrift «Stimmen der Zeit». Damit nicht erst auf Änderungen im Kirchengesetzbuch gewartet werden müsse, könnten die Bischöfe als alleinige Gesetzgeber ihrer Diözese freiwillig auf einen Teil ihrer Rechte verzichten.

Dadurch ließen sich die diözesanen Gremien «relativ einfach von unverbindlichen Gesprächskreisen zu wirklichen Mitwirkungsorganen» umgestalten, so Demel. Die durch Mehrheitsentscheid erfolgten Beschlüsse wären dann vom Bischof verbindlich umzusetzen, es sei denn, sie widersprächen der Glaubenslehre oder geltendem Recht. Nur dann sollte der Bischof von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen.

Mehr Mitbestimmung der Gläubigen auf allen Ebenen ist eine zentrale Forderung des Theologen-Memorandums, das auch Demel unterzeichnet hat.

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marthe2010
"Euch aber muss es zuerst um sein [Gottes] Reich und um seine Gerechtigkeit gehen; dann wird euch alles andere dazugegeben."
Matthäus 6,33
Geigenbauer
Vielleicht sollten die deutschen Bischöfe bezüglich dieser Sache einmal bei Nikolaus Schneider oder der lieben Margot(!) anfragen, zwecks Unterstützung. Die wissen ja bekanntlich, wie man Kirche zerquatscht, aus der Praxis heraus. ...
Man fragt sich auch immer: Wie kann man in der Kirche mitreden wollen? Wieso will ich das? Wieso fühle ich mich gekränkt, kann ich es nicht? ... Ich will in die …Mehr
Vielleicht sollten die deutschen Bischöfe bezüglich dieser Sache einmal bei Nikolaus Schneider oder der lieben Margot(!) anfragen, zwecks Unterstützung. Die wissen ja bekanntlich, wie man Kirche zerquatscht, aus der Praxis heraus. ...
Man fragt sich auch immer: Wie kann man in der Kirche mitreden wollen? Wieso will ich das? Wieso fühle ich mich gekränkt, kann ich es nicht? ... Ich will in die Kirche gehen: weil ich Liturgie 'sein' will, weil ich Teil ihrer, der Liturgie, sein möchte. Darum bin ich Kirche, ja darum ist sie - wegen der Liturgie, wegen des Sakraments ( Kirche ) oder des Sakramentalen. Wegen nichts anderem gehe ich hin. ... Ich will nicht mitreden. Es kann alles genauso bleiben, wie es ist, in der Kirche, was es auch tut wesenhaft. Wichtig machen kann ich mich im Beruf ( wenns denn sein muss ), oder in der SPD ( wenns denn sein muss. Welch ein Kindergarten war das heute im Bundestag? Wie haben sich Künast und Trittin aufgeführt? Verhalten trotziger Fünfjähriger.. ), oder im Taubenzüchterverein. Wenn ich mich aber in der Kirche wichtig machen will, oder meine, dies zu müssen: dann sollte ich ihr fernbleiben, vorallem der Liturgie ( Gericht essen, usw. ).

Das Problem hier, also dass es solche Diskussionen überhaupt gibt, besteht darin, dass die Leute ein absolut falsche Verständis von Kirche haben, davon was sie ist. Wüsste man es, wüsste man, was Kirche ist: würden solche Diskussionen nicht entstehen.
hartmut8948
Dass die "Räte" zu Rate gezogen werden können, vorausgesetzt sie befinden sich auf dem Boden der "Lehre der Kirche", damit hat - soweit geht mein Überblick - eigentlich kein Bischof Probleme.
Aber wenn ich die Beteiligung bei PGR-Wahlen beobachte, wenn da ca.10% der Gottesdienstbesucher zur Wahl gehen und diejenigen oft noch nicht einmal wissen, wen sie wählen und was der/die dann im PGR tun möchte …Mehr
Dass die "Räte" zu Rate gezogen werden können, vorausgesetzt sie befinden sich auf dem Boden der "Lehre der Kirche", damit hat - soweit geht mein Überblick - eigentlich kein Bischof Probleme.
Aber wenn ich die Beteiligung bei PGR-Wahlen beobachte, wenn da ca.10% der Gottesdienstbesucher zur Wahl gehen und diejenigen oft noch nicht einmal wissen, wen sie wählen und was der/die dann im PGR tun möchte, wofür er/sie einsteht und auch sonst nur die Wenigsten wissen, was es heißt "katholisch - nein: RK" zu sein, ja, weswegen soll der Bischof deren Rat einholen, bzw. sie bei wichtigen Entscheidungen mitwirken lassen?
Leute, bleibt bei euren Leisten.
Salutator
Rätekirche
=
Sozialismus, Kommunismus, Relativismus, Materialismus, ..., Unterdrückung der Familie, Armut - materiell und geistig
Nein Danke, ich brauche keinen horizontalen Rätekirchenverein,
ich bin für die vertikale Hl. Apostolische und Katholische Kirche, denn die ist "zertifiziert für die Zukunft"! 👌Mehr
Rätekirche
=
Sozialismus, Kommunismus, Relativismus, Materialismus, ..., Unterdrückung der Familie, Armut - materiell und geistig

Nein Danke, ich brauche keinen horizontalen Rätekirchenverein,

ich bin für die vertikale Hl. Apostolische und Katholische Kirche, denn die ist "zertifiziert für die Zukunft"! 👌
Conde_Barroco
Na dann ist ja alles klar...
Eva
Die Frau Demel ist Wir-sind-Kirche Busenfreundin....
Marcus, der mit dem C
Die Frau ist Kirchenrechtlerin? Kaum zu glauben! Seit wann sind die Pflichten eines Bischofs, die sie hier Rechte nennt, laut CIC delegierbar?
Can. 391 — § 1. Es ist Sache des Diözesanbischofs, die ihm anvertraute Teilkirche nach Maßgabe des Rechts mit gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt zu leiten.
§ 2. Die gesetzgebende Gewalt übt der Bischof selbst aus, die ausführende Gewalt …Mehr
Die Frau ist Kirchenrechtlerin? Kaum zu glauben! Seit wann sind die Pflichten eines Bischofs, die sie hier Rechte nennt, laut CIC delegierbar?

Can. 391 — § 1. Es ist Sache des Diözesanbischofs, die ihm anvertraute Teilkirche nach Maßgabe des Rechts mit gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt zu leiten.
§ 2. Die gesetzgebende Gewalt übt der Bischof selbst aus, die ausführende Gewalt selbst oder nach Maßgabe des Rechts durch die Generalvikare bzw. die Bischofsvikare, die richterliche Gewalt selbst oder nach Maßgabe des Rechts durch den Gerichtsvikar und die Richter.
Can. 392 — § 1. Da er die Einheit der Gesamtkirche wahren muß, ist der Bischof gehalten, die gemeinsame Ordnung der ganzen Kirche zu fördern und deshalb auf die Befölgung aller kirchlichen Gesetze zu drängen.
§ 2. Er hat darauf zu achten, daß sich kein Mißbrauch in die ‚kirchliche Ordnung einschleicht, vor allem in bezug auf den Dienst am Wort, die Feier der Sakramente und Sakramentalien, die Verehrung Gottes und der Heiligen sowie in bezug auf die Vermögensverwaltung.

Es ist juristisch unmöglich, letztverantwortlich vor dem Papst für das Treiben in der Diözese zu sein, wenn er nur Befehlsempfänger seiner Rätestruktur ist. Das ist ja noch schlimmer als der Krampf, den sie teilweise versuchen in der sog. Kooperativen Pastoral, wo man versucht Seelsorghelfer als Teammitglieder stimmberechtigt zu machen und den kanonischen Pfarrer und Priester an das Votum des Seelsorgtemas zu binden, was mehrheitlich von Nicht-Ordinierten besetzt ist.

Warum wundert mich nicht, daß dieses Hirngespinst in einer Jesuitenzeitung gedruckt wird?

😡 🤗 😡