Roland Wolf
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Verurteilung wegen Werbung für Abtreibung aufgehoben

Die Aufhebung des Urteils hat mich, angesichts der Änderung des §219 a, sehr wenig überrascht.

Es wird spannend zu sehen wie die Gerichte damit umgehen, es müsste eigentlich nach altem Recht geurteilt werde da dies zum Tatzeitpunkt gültig war. Die Gesetzesänderung wird jedoch als "Klarstellung" verkauft, daher ist es durchaus denkbar das die Geldstrafe deutlich reduziert oder aufgehoben wird.

www.spiegel.de/…/frankfurt-strei…