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Nur mal reinhören: So argumentieren religiöse Fundis

Das ist die Vorstellung extremistischer "Tradis" von einem "katholischen Staat": Abschaffung öffentlicher Religionsfreiheit inclusive Wiederbelebung uralten "christlichen" Antijudaismus: nur zugestandene …Mehr
Das ist die Vorstellung extremistischer "Tradis" von einem "katholischen Staat": Abschaffung öffentlicher Religionsfreiheit inclusive Wiederbelebung uralten "christlichen" Antijudaismus: nur zugestandene Duldung, aber keine Rechte für Nichtkatholiken!
Wörtliches Zitat: "Der Staat hat das Recht, gegen Häretiker die Todesstrafe zu verhängen".
Allein dass darüber ernsthaft diskutiert wird, ist eine Ungeheuerlichkeit: Wir haben es mit "Reichsbürgern" der frommen Art zu tun - von Islamisten in wirklich nichts mehr zu unterscheiden:
RELIGIONSFREIHEIT in Vatikan II ⛪ WIDERSPRUCH zur Tradition? (youtube.com)
T H
Der Faschismus hat auch ein katholisches Gesicht. Und das ist "vorkonziliar".
T H
Wir können von Glück reden, dass solche Leute mangels Masse keinerlei Rückhalt in der Bevölkerung haben. Dennoch ein interessanter Einblick in eine längst als überwunden geglaubte Denkweise.
Girolamo Savonarola
Da bin ich (einmal) bei Ihnen, TH, denn die in dieser Frage (sowie in der Frage einer Zulässigkeit der Verhängung und Vollziehung einer Todesstrafe wegen Apostasie, Häresie oder Schisma) verwirrten und irrenden "Brüder" scheinen nicht zu begreifen, dass sich die "Religionsfreiheit" auf die Rechtsbeziehung des Staates und seiner Bürger und nicht auf die innere Beziehung der Katholischen Kirche zu …Mehr
Da bin ich (einmal) bei Ihnen, TH, denn die in dieser Frage (sowie in der Frage einer Zulässigkeit der Verhängung und Vollziehung einer Todesstrafe wegen Apostasie, Häresie oder Schisma) verwirrten und irrenden "Brüder" scheinen nicht zu begreifen, dass sich die "Religionsfreiheit" auf die Rechtsbeziehung des Staates und seiner Bürger und nicht auf die innere Beziehung der Katholischen Kirche zu seinen Gläubigen bezieht. Mir ist jedenfalls keine katholische Norm des ius divinum bekannt, wonach der Bekenner einer anderen Religion oder Apostat, Häretiker oder Schismatiker rite zum Tode verurteilt werden dürfe. Beim Islam ist das ja gerade nicht der Fall, denn Andersgläubige und Apostaten dürfen, können und müssen zum Tode verurteilt und gebracht werden; den Tätern wird sogar eine Belohnung im "versprochenen Paradies" in Aussicht gestellt. Und nun eine Frage an die verwirrten Brüder: Nennt eine Bestimmung des ius divinum, die Eure abstruse, von TH angesprochene Ansicht als legitim zu stützen vermag?