Heilwasser
2120

VERFASSUNG DES FREISTAATES BAYERN - Präambel + Art. 1-3 - Anm. zu Kard. Marx

VERFASSUNG DES FREISTAATES BAYERN

Präambel

"Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staat-
und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen
und ohne Achtung vor der Würde des Menschen
die
Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat,
in dem festen Entschluss, den kommenden deutschen
Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der
Menschlichkeit und des Rechts dauernd zu sichern,
gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr
als tausendjährigen Geschichte, nachstehende demo-
kratische Verfassung."

Artikel 1

(1) Bayern ist ein Freistaat.
(2) Die Landesfarben sind Weiß und Blau.
(3) Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt.

Artikel 2

(1) Bayern ist ein Volksstaat. Träger der Staatsgewalt
ist das Volk.
(2) Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und
Abstimmungen kund. Mehrheit entscheidet.

Artikel 3

(1) Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat.
Er dient dem Gemeinwohl.
(2) Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrund-
lagen und die kulturelle Überlieferung.

Anm.:
Kardinal Marx, Vorsitzender der dt. Bischofskonferenz,
Erzbischof von München u. Freising, meinte kürzlich,
man solle nicht mehr vom "christlichen Abendland"
sprechen. Diese Aussage richtet sich sowohl gegen
das Christentum als auch gegen die bayerische
Verfassung Art. 3 Abs. 2: "Der Staat schützt .... die
kulturelle Überlieferung", welche hauptsächlich christlich
geprägt ist, vgl. 1000 Jahre Heiliges Römisches Reich
deutscher Nation, genannt "Das Christliche Abendland".

Frage:
Wie ist das Trümmerfeld entstanden ?
Antwort:
Ohne Gottesbezug, ohne Gewissen und ohne Achtung
vor der Würde des Menschen ist es dazu gekommen.
Daher will der Staat nun den Gottesbezug, das Gewissen
und die Achtung vor der Würde des Menschen schützen.
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