VERFASSUNG DES FREISTAATES BAYERN - Präambel + Art. 1-3 - Anm. zu Kard. Marx
VERFASSUNG DES FREISTAATES BAYERN Präambel "Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staat- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden …Mehr
VERFASSUNG DES FREISTAATES BAYERN
Präambel
"Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staat-
und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen
und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die
Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat,
in dem festen Entschluss, den kommenden deutschen
Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechts dauernd zu sichern, gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, nachstehende demo- kratische Verfassung." Artikel 1 (1) Bayern ist ein Freistaat. (2) Die Landesfarben sind Weiß und Blau. (3) Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt. Artikel 2 (1) Bayern ist ein Volksstaat. Träger der Staatsgewalt ist das Volk. (2) Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen kund. Mehrheit entscheidet. Artikel 3 (1) Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl. (2) Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrund- lagen und die kulturelle Überlieferung. Anm.: …Mehr
Präambel
"Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staat-
und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen
und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die
Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat,
in dem festen Entschluss, den kommenden deutschen
Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechts dauernd zu sichern, gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, nachstehende demo- kratische Verfassung." Artikel 1 (1) Bayern ist ein Freistaat. (2) Die Landesfarben sind Weiß und Blau. (3) Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt. Artikel 2 (1) Bayern ist ein Volksstaat. Träger der Staatsgewalt ist das Volk. (2) Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen kund. Mehrheit entscheidet. Artikel 3 (1) Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl. (2) Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrund- lagen und die kulturelle Überlieferung. Anm.: …Mehr
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