Niederlande erlaubt Sterbehilfe für Kinder unter 12 Jahren
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Faktisch entscheiden dabei die Eltern des Kindes über Leben oder Tod. Eine entsprechende Verordnung dazu wurde im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Diese Regelung erweitert die bereits bestehende Praxis, die es Eltern erlaubt, die Tötung fehlgebildeter Neugeborener und bei Jugendlichen ab zwölf Jahren zu beantragen. Kritiker betrachten diese Maßnahme als weiteren Tabubruch und sehen sie als Entscheidung gegen die Schwächsten in der Gesellschaft an.
Die Zahl derjenigen, die Sterbehilfe beantragen können, wird mit dieser neuen Regelung erweitert, was die „schiefe Ebene“ bei der Sterbehilfe bestätigt.
Quelle: Ärzte für das Leben e.V.