UND:
§ 6 (Bulle "Cum ex Apostolatus Officio" von Papst Paul IV.
von allen Kardinälen unterzeichnet und für immer gültig (festgehalten im §10 dieser Bulle)
Inhaltsangabe: Prälaten und Bischöfe, die vor ihrer Erhebung offenkundig
vom katholischen Glauben abgefallen sind,
verlieren automatisch alle Autorität und jegliches Amt.
Ihre Erhebung ist nichtig und kann in keiner Weise gültig gemacht …Mehr
UND:
§ 6 (Bulle "Cum ex Apostolatus Officio" von Papst Paul IV.
von allen Kardinälen unterzeichnet und für immer gültig (festgehalten im §10 dieser Bulle)
Inhaltsangabe: Prälaten und Bischöfe, die vor ihrer Erhebung offenkundig
vom katholischen Glauben abgefallen sind,
verlieren automatisch alle Autorität und jegliches Amt.
Ihre Erhebung ist nichtig und kann in keiner Weise gültig gemacht werden.)
Wir fügen hinzu, daß, wenn zu irgendeiner Zeit es offenkundig werden sollte, daß ein Bischof, auch wenn er an Stelle eines Erzbischofs oder Patriarchen oder Primas fungiert, oder ein Kardinal der vorgenannten Römischen Kirche, auch - wie vorbemerkt - ein Legat
oder auch ein Römischer Pontifex
vor seiner Erhebung
zum Kardinal oder seiner Wahl zum Römischen Pontifex vom katholischen Glauben abgewichen, in eine Häresie gefallen oder ins Schisma geraten ist oder derlei hervorgerufen und verursacht hat,
so ist seine Erhebung oder Wahl, auch wenn sie in Eintracht und mit der einmütigen Zustimmung aller Kardinäle erfolgt ist,
null und nichtig und wertlos.
Sie kann nicht durch die Annahme der Bischofsweihe oder die nachfolgende Übernahme der Leitung
und Verwaltung, auch nicht durch die "Inthronisation des Römischen Pontifex" selbst oder durch
Huldigung oder durch den ihm von allen geleisteten Gehorsam, wie lange er auch gedauert haben
mag, als gültig geworden bezeichnet werden,
noch Gültigkeit erlangen, noch als gültig in
irgendeinem Teilbereich angesehen werden.
Man muß dafürhalten, daß allen, die auf solche Weise zu Bischöfen, Erzbischöfen, Patriarchen oder Primaten befördert wurden, in geistlichen und zeitlichen Angelegenheiten eine nichtige Verwaltungsbefugnis zuerteilt worden ist oder zuerteilt wird.
Alles und jedes, das durch sie wie auch immer ausgesprochen, geschaffen, vollzogen und verwaltet wurde, und alles, was daraus folgte,
entbehrt der Gültigkeit (!!!)
und kann überhaupt keine Sicherheit und auch niemandem ein Recht verleihen.
So gehen die so Beförderten und Gewählten
eo ipso und ohne irgendeine Erklärung (!!!)
jeglicher Würde, Stellung, Ehre, jeglichen Titels, jeglicher Autorität, jeglichen Amtes und jeglicher Vollmacht verlustig,
selbst wenn alle und jeder einzelne so Beförderte oder Gewählte vorher vom Glauben nicht abgewichen wären und nicht Häretiker gewesen wären und nicht ins Schisma verfallen wären oder es hervorgerufen oder veranlaßt hätten.