Berlin: Kernpunkt der Beschwerde gegen das Gottesdienstverbot

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Der Freundeskreis St. Philipp Neri e.V. legt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zum Verbot öffentlicher Gottesdienste wegen der Corona-Pandemie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.
Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hatte am Dienstagmittag entschieden, daß es in Berlin zum Schutz vor Corona weiterhin keine öffentlichen Gottesdienste geben darf.
Der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri, Propst Dr. Gerald Goesche, zeigte sich enttäuscht von der Verwaltungsgerichtsentscheidung und erklärte:
„Der Beschluß des Verwaltungsgerichts stellt nicht nur einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit dar, sondern verletzt diese nachhaltig. Das Recht auf freie Religionsausübung wird vom Grundgesetz schrankenlos gewährt.
Das Verwaltungsgericht billigt demgegenüber lediglich Kirchenbesuche zur stillen Einkehr zu.
Damit bestimmt der Staat de facto die Art und Weise der Religionsausübung. Dies steht ihm aber nicht zu.
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Mk 16,16
Ihre Kinder gehen höchstwahrscheinlich in die protestantischen "Kirchen", wo Sie, vir probatus, auch hingehören.