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Goesche über private Osterliturgie: "Haben alle Rechtmittel ausgeschöpft"

* Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab * Entscheidung im Hauptsacheverfahren erwartet * Propst Goesche: „Karlsruhe würdigt freie Religionsausübung“ Der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri …More
* Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab
* Entscheidung im Hauptsacheverfahren erwartet
* Propst Goesche: „Karlsruhe würdigt freie Religionsausübung“

Der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri in Berlin, Propst Dr. Gerald Goesche, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot öffentlicher Gottesdienste in Corona-Zeiten mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Gestern hatte das höchste deutsche Gericht den Eilantrag des Freundeskreises St. Philipp Neri gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste in der Corona- Krise abgelehnt und dies mit dem Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung begründet.
Gleichzeitig machten die Karlsruher Richter jedoch deutlich, dass das aktuelle Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit darstelle, und die liturgischen Feiern, gerade auch an Ostern, essentiell seien und nicht einfach durch persönliches Gebet oder Internetangebote ersetzt werden könnten.
Propst Dr. Gerald Goesche erklärte zum Karlsruher Beschluss:
„Ich …More
SommerSchorsch
@nujaas Nachschlag Wenn eine Frau schwanger ist, ist sie schwanger, sonst nichts. Schwangerschaft ist keine Krankheit und Abtreibung ist immer Kindermord!