Goesche über private Osterliturgie: "Haben alle Rechtmittel ausgeschöpft"
* Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab
* Entscheidung im Hauptsacheverfahren erwartet
* Propst Goesche: „Karlsruhe würdigt freie Religionsausübung“
Der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri in Berlin, Propst Dr. Gerald Goesche, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot öffentlicher Gottesdienste in Corona-Zeiten mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Gestern hatte das höchste deutsche Gericht den Eilantrag des Freundeskreises St. Philipp Neri gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste in der Corona- Krise abgelehnt und dies mit dem Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung begründet.
Gleichzeitig machten die Karlsruher Richter jedoch deutlich, dass das aktuelle Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit darstelle, und die liturgischen Feiern, gerade auch an Ostern, essentiell seien und nicht einfach durch persönliches Gebet oder Internetangebote ersetzt werden könnten.
Propst Dr. Gerald Goesche erklärte zum Karlsruher Beschluss:
„Ich bedauere die Entscheidung und hätte mir selbstverständlich ein anderes Ergebnis gewünscht. Wir haben getan, was wir konnten, um alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Dennoch sehe ich in dem Karlsruher Beschluss eine Bestätigung unserer Positionen, denn die Richter haben die Wichtigkeit der Heiligen Messe, noch dazu an Ostern, für die Gläubigen hervorgehoben. Darin unterscheiden sie sich von den Begründungen Richter des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg.
Auch wenn das Ergebnis aus unserer Sicht nicht positiv ist, war es richtig, den Rechtsweg zu beschreiten, zumal die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aussteht. Schon jetzt ist durch den Karlsruher Beschluss die Religionsfreiheit bekräftigt worden. Für die Gottesdienste zu Ostern bedeutet dies, dass wir nun das höchste Fest der Christenheit lediglich im Kreise unserer Hausgemeinschaft feiern können, dies jedoch stellvertretend für alle Gläubigen, ja, für alle Menschen guten Willens.“
* Entscheidung im Hauptsacheverfahren erwartet
* Propst Goesche: „Karlsruhe würdigt freie Religionsausübung“
Der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri in Berlin, Propst Dr. Gerald Goesche, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot öffentlicher Gottesdienste in Corona-Zeiten mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Gestern hatte das höchste deutsche Gericht den Eilantrag des Freundeskreises St. Philipp Neri gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste in der Corona- Krise abgelehnt und dies mit dem Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung begründet.
Gleichzeitig machten die Karlsruher Richter jedoch deutlich, dass das aktuelle Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit darstelle, und die liturgischen Feiern, gerade auch an Ostern, essentiell seien und nicht einfach durch persönliches Gebet oder Internetangebote ersetzt werden könnten.
Propst Dr. Gerald Goesche erklärte zum Karlsruher Beschluss:
„Ich bedauere die Entscheidung und hätte mir selbstverständlich ein anderes Ergebnis gewünscht. Wir haben getan, was wir konnten, um alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Dennoch sehe ich in dem Karlsruher Beschluss eine Bestätigung unserer Positionen, denn die Richter haben die Wichtigkeit der Heiligen Messe, noch dazu an Ostern, für die Gläubigen hervorgehoben. Darin unterscheiden sie sich von den Begründungen Richter des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg.
Auch wenn das Ergebnis aus unserer Sicht nicht positiv ist, war es richtig, den Rechtsweg zu beschreiten, zumal die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aussteht. Schon jetzt ist durch den Karlsruher Beschluss die Religionsfreiheit bekräftigt worden. Für die Gottesdienste zu Ostern bedeutet dies, dass wir nun das höchste Fest der Christenheit lediglich im Kreise unserer Hausgemeinschaft feiern können, dies jedoch stellvertretend für alle Gläubigen, ja, für alle Menschen guten Willens.“