Institut St. Philipp Neri verliert Beschwerde, weitere Instanz angerufen
Der Freundeskreis St. Philipp Neri legt gegen das Verbot von Gottesdiensten in der Corona-Krise Verfassungsbeschwerde ein.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gestern Abend die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Vortag zurückgewiesen.
Jetzt bleibt dem Freundeskreis nur noch das Instrument der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Propst Dr. Gerald Goesche erklärte dazu: „Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg folgt in seiner Begründung im wesentlichen den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Berlin aus der ersten Instanz. Gleichwohl ist aus unserer Sicht die Kernfrage immer noch nicht geklärt, ob der Staat Art und Form der Religionsausübung bestimmen darf. Dies wollen wir insbesondere klären und rufen deshalb das Bundesverfassungsgericht an.“
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gestern Abend die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Vortag zurückgewiesen.
Jetzt bleibt dem Freundeskreis nur noch das Instrument der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Propst Dr. Gerald Goesche erklärte dazu: „Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg folgt in seiner Begründung im wesentlichen den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Berlin aus der ersten Instanz. Gleichwohl ist aus unserer Sicht die Kernfrage immer noch nicht geklärt, ob der Staat Art und Form der Religionsausübung bestimmen darf. Dies wollen wir insbesondere klären und rufen deshalb das Bundesverfassungsgericht an.“