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Franziskus: Der falsche Papst - Gerhard Wisnewski 11.o2.2024

25 Minuten Doku: Ist Papst Franziskus I. ein "falscher Hase"? Residiert in Rom einer falscher Papst ohne Legitimation? Tatsächlich ist das so. Und zwar deshalb, weil der "Rücktritt" seines Vorgängers Benedikt XVI. rechtswidrig war. Laut Kirchenrecht kann ein Papst nicht zurücktreten. Und daher konnte natürlich auch kein neuer Papst gewählt werden. Kardinal Bergoglio blieb also Kardinal und besetzt den Stuhl Petri rechtswidrig. In Wirklichkeit blieb Benedikt weiterhin im Amt und wurde "Papst" Franziskus daher nicht ordnungsgemäß gewählt. Wie in diesem Video dargelegt wird, sieht sich Franziskus sogar selbst nicht als Papst. Alle seine Rechtsakte sind fragwürdig, auch die Ernennung von Kardinälen, die seine zerstörerische Politik fortsetzen sollen. Die Katholische Kirche befindet sich in einer existenziellen Krise. Aus katholischer Perspektive heißt das: Der letzte legitime Botschafter Gottes hat die Erde längst verlassen...

Erfahren Sie die Wahrheit über den sogenannten "Papst" Franziskus! Und zwar am 11. Februar 2024, genau 11 Jahre nach Papst Benedikts Rücktrittsankündigung!

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"Ist Papst Franziskus I. ein "falscher Hase"? Residiert in Rom einer falscher Papst ohne Legitimation? Tatsächlich ist das so."
Das was wir schon von Anfang an sagten und uns deswegen als Hasser und Hetzer verunglimpfen lassen mussten, weil wir die FSSPX anprangerten, die sich diesem falschen Papst anzuschließen beschlossen hatte - jetzt auf einmal ist es tatsächlich so.
Und nicht deswegen ist das …More
"Ist Papst Franziskus I. ein "falscher Hase"? Residiert in Rom einer falscher Papst ohne Legitimation? Tatsächlich ist das so."

Das was wir schon von Anfang an sagten und uns deswegen als Hasser und Hetzer verunglimpfen lassen mussten, weil wir die FSSPX anprangerten, die sich diesem falschen Papst anzuschließen beschlossen hatte - jetzt auf einmal ist es tatsächlich so.
Und nicht deswegen ist das so, weil der Rücktritt von Benedikt XVI. rechtswidrig war, sondern weil weder Benedikt noch Franziskus wahre Nachfolger des heiligen Petrus sind wegen ihres Nichtkatholischseins und ihrer falschen Lehre VOR ihrer Wahl (s. Bulle Cum ex apostolatus). Dazu kommen die gefälschten Konklaven. Dies gilt für alle "Gewählten" nach Eugenio Pacelli - Pius XII. Nach dem 9. Oktober 1958 hat keiner mehr in Rom ein Pontifikat in Anspruch nehmen können wegen ihrer falschen Lehren, ihrer automatischen Exkommunikation und gewiss auch wegen der manipulierten Konklaven. Sie hatten insgesamt nicht den katholischen Glauben.

"Laut Kirchenrecht kann ein Papst nicht zurücktreten", heisst es hier oben.

Das falsche Kirchenrecht von 1983 außer acht lassend, das die Möglichkeit eines Rücktritts vorsieht, ist es dennoch so, dass sogar ein heiliger Papst, nämlich der hl. Papst Petrus Cölestinus, im 13. Jahrhundert z.B. sein Amt freiwillig niederlegte und sich wieder in seine Einsiedelei begab. Ein einmal gewählter Papst kann also sehr wohl FREIWILLIG nach seiner Wahl zurücktreten, auch Pius XII. sorgte dafür im Falle seiner Verhaftung durch die Diktatur.
Übrigens:
Benedikt "sei bei äußerst guter Gesundheit"

Dann war seine Begründung eine Lüge, denn er gab an: wegen seiner "Schwäche und Gebrechlichkeit"
Ohne uns auf das ungültige Kirchenrecht von 1983 zu stützen:
(Der Codex Iuris Canonici 1983 ist ungültig, weil alle Reformen nach dem II. VATIKANISCHEN KONZIL null und nichtig sind wegen der ungültigen Pontifikate):

Die WAHL ist nach 1958 erwiesenermaßen zumindest ZWEIMAL NICHT RECHTMÄSSIG ERFOLGT, DENN ZWEIMAL HAT KARDINAL SIRI DAS PAPSTAMT ANGENOMMEN UND IST UND BLEIBT DESHALB DER WAHRE PAPST, DENN SEIN DARAUFFOLGENDER VERZICHT WAR NICHT FREIWILLIG.
Tatsächlich ist das so.
Rudolf Grimm shares this
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Girolamo Savonarola
Nach geltendem kanonischen Recht ist ein Rücktritt eines Papstes legitim und auch legal. Bis zur richterlichen Feststellung der Ungültigkeit der Wahl Bergoglios (wovon ich persönlich ausgehe), ist dieser - rein kirchenrechtlich gesehen - als legaler Papst anzusehen. Ob er auch das Papstamt legitim ausübt, das ist allerdings eine andere Frage - diese habe ich mehrfach begründet dargestellt und …More
Nach geltendem kanonischen Recht ist ein Rücktritt eines Papstes legitim und auch legal. Bis zur richterlichen Feststellung der Ungültigkeit der Wahl Bergoglios (wovon ich persönlich ausgehe), ist dieser - rein kirchenrechtlich gesehen - als legaler Papst anzusehen. Ob er auch das Papstamt legitim ausübt, das ist allerdings eine andere Frage - diese habe ich mehrfach begründet dargestellt und festgesellt, dass Bergoglio alias Papst Franziskus mangels Legitimität keine katholische Seele zu binden vermag.
Pretorius
Nach geltendem kanonischen Recht? Da erfinden Sie aber etwas und würden Sie nach Wissen und wahrhaft kanonischen Recht gehen so wüssten Sie dass das was Sie hier schreiben nicht der Tatsache entspricht was Papst Benedikt XVI und sein vermeintlicher Rücktritt betrifft. Bergoglio wurde nie nach kanonischen Recht gültig zum Papst, sondern als freimaurerischen Usurpator und Pseudopapst eingesetzt. …More
Nach geltendem kanonischen Recht? Da erfinden Sie aber etwas und würden Sie nach Wissen und wahrhaft kanonischen Recht gehen so wüssten Sie dass das was Sie hier schreiben nicht der Tatsache entspricht was Papst Benedikt XVI und sein vermeintlicher Rücktritt betrifft. Bergoglio wurde nie nach kanonischen Recht gültig zum Papst, sondern als freimaurerischen Usurpator und Pseudopapst eingesetzt. Seit spätetens Ende 2022 ist der Stuhl Petri vakant. Es bräuchte jetzt ein neues Konklave, aber he, wie soll das in der jetzigen Situation möglich sein? Die FM inkl Bergoglio halten den heiligen Stuhl zu Unrecht besetzt....schlimme Situation