katechese und kirche

Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit

Verehrter Herr DF,
wie oft muß man noch gegen Ihre Unkenntnis anschreiben? Was Sie "Hinterlist" nennen, ist das göttliche Prinzip:
(DiH) "9. Was das Vatikanische Konzil über das Recht des Menschen auf religiöse Freiheit erklärt, hat seine Grundlage in der Würde der Person, deren Forderungen die menschliche Vernunft durch die Erfahrung der Jahrhunderte vollständiger erkannt hat. Jedoch hat diese …More
Verehrter Herr DF,

wie oft muß man noch gegen Ihre Unkenntnis anschreiben? Was Sie "Hinterlist" nennen, ist das göttliche Prinzip:

(DiH) "9. Was das Vatikanische Konzil über das Recht des Menschen auf religiöse Freiheit erklärt, hat seine Grundlage in der Würde der Person, deren Forderungen die menschliche Vernunft durch die Erfahrung der Jahrhunderte vollständiger erkannt hat. Jedoch hat diese Lehre von der Freiheit ihre Wurzeln in der göttlichen Offenbarung, weshalb sie von Christen um so gewissenhafter beobachtet werden muß. Denn obgleich die Offenbarung das Recht auf Freiheit von äußerem Zwang in religiösen Dingen nicht ausdrücklich lehrt, läßt sie doch die Würde der menschlichen Person in ihrem ganzen Umfang ans Licht treten; sie zeigt, wie Christus die Freiheit des Menschen in Erfüllung der Pflicht, dem Wort Gottes zu glauben, beachtet hat, und belehrt uns über den Geist, den die Jünger eines solchen Meisters anerkennen und dem sie in allem Folge leisten sollen. All dies verdeutlicht die allgemeinen Prinzipien, auf welche die Lehre dieser Erklärung über die Religionsfreiheit gegründet ist. Besonders ist die religiöse Freiheit in der Gesellschaft völlig im Einklang mit der Freiheit des christlichen Glaubensaktes.
10. Es ist ein Hauptbestandteil der katholischen Lehre, in Gottes Wort enthalten und von den Vätern ständig verkündet, daß der Mensch freiwillig durch seinen Glauben Gott antworten soll, daß dementsprechend niemand gegen seinen Willen zur Annahme des Glaubens gezwungen werden darf. Denn der Glaubensakt ist seiner Natur nach ein freier Akt, da der Mensch, von seinem Erlöser Christus losgekauft und zur Annahme an Sohnes Statt durch Jesus Christus berufen, dem sich offenbarenden Gott nicht anhangen könnte, wenn er nicht, indem der Vater ihn zieht, Gott einen vernunftgemäßen und freien Glaubensgehorsam leisten würde. Es entspricht also völlig der Wesensart des Glaubens, daß in religiösen Dingen jede Art von Zwang von seiten der Menschen ausgeschlossen ist. Und deshalb trägt der Grundsatz der Religionsfreiheit nicht wenig bei zur Begünstigung solcher Verhältnisse, unter denen die Menschen ungehindert die Einladung zum christlichen Glauben vernehmen, ihn freiwillig annehmen und in ihrer ganzen Lebensführung tatkräftig bekennen können."
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Über die Beziehungen zwischen Kirche und Staat und über die religiöse Toleranz

Es gab auch noch andere Entwürfe: einen der deutschsprachigen Bischofskonferenz (siehe Wassilowsky, Universales Heilssakrament der Kirche, 2001) und einen Entwurf der chilenischen Bischofskonferenz (siehe Synopsis Historica 393-415 [VI, 1-933]). Bereits "hinter den Kulissen" hatten verschiedene Bischöfe (allen voran anscheinend Kardinal Suenens) bei Ablehnung des Entwurfes an einem neuen Schema …More
Es gab auch noch andere Entwürfe: einen der deutschsprachigen Bischofskonferenz (siehe Wassilowsky, Universales Heilssakrament der Kirche, 2001) und einen Entwurf der chilenischen Bischofskonferenz (siehe Synopsis Historica 393-415 [VI, 1-933]). Bereits "hinter den Kulissen" hatten verschiedene Bischöfe (allen voran anscheinend Kardinal Suenens) bei Ablehnung des Entwurfes an einem neuen Schema gearbeitet (worüber Ottaviani anscheinend bei der Vorstellung seines Entwurfes bereits Bescheid wußte). Die Kritik an dem Entwurf von Ottaviani entzündete sich vor allem an drei Punkten: Der mystische Leib Christi und die sichtbare Kirche wurden von dem Entwurf gleichgestellt. Dem widersprach die überwältigende Zahl der Väter. Der zweite Kritikpunkt betraf die abstrakte apologetische Sprache dieses Entwurfes (den u.a. auch Lefebvre zu verteidigen suchte). Johannes XXIII. hatte aber in seiner Eröffnungsrede zu diesem Teil des Konzils betont, daß die Kirchenkonstitution keinen "schulmäßigen Charakter" haben dürfe, ohne daß die scholastische Theologie in Frage gestellt werden sollte. Nach Ausweis der Protokolle zur Diskussion war es vor allem die Wirkung der Rede Bischof De Smedt's von Brügge, die den Charakter der Kirchenkonstitution prägte: er wandte sich entschieden gegen den Triumphalismus, den dieser Entwurf prägte: Die kirchliche Sendung ist nicht die Eroberung der Welt; sie darf ihr Bild nicht auf die Hierarchie allein reduzieren; und jeder Juridizismus solle vermieden werden, weil dies dem pastoralen Anliegen des Konzils zuwiderlaufe. Bei der Schlußabstimmung zur Kirchenkonstitution lumen gentium am 21.11.1964 gab es nur 5 Gegenstimmen zu 1946 placet-Stimmen, bevor Paul VI. die Kirchenkonstitution am selben Tag als Dekret proklamierte.
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Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit

"Entweder man arbeitet mit einem Toleranzmodell oder definiert für bestimmte Umstände ein rein bürgerliches Recht auf Immunität; muß dabei aber klarstellen, daß dies kein natürliches Recht sei, weil es nicht der Sollensordnung entspricht."
Von dieser unglaubwürdigen Art, andere Religionen unter die Fuchtel zu nehmen, hat sich das Vatikanum II verabschiedet. Stattdessen bevorzugt es eine …More
"Entweder man arbeitet mit einem Toleranzmodell oder definiert für bestimmte Umstände ein rein bürgerliches Recht auf Immunität; muß dabei aber klarstellen, daß dies kein natürliches Recht sei, weil es nicht der Sollensordnung entspricht."

Von dieser unglaubwürdigen Art, andere Religionen unter die Fuchtel zu nehmen, hat sich das Vatikanum II verabschiedet. Stattdessen bevorzugt es eine menschwürdigere und glaubwürdiger Methode: "Die Wahrheit muß aber auf eine Weise gesucht werden, die der Würde der menschlichen Person und ihrer Sozialnatur eigen ist, d.h. auf dem Wege der freien Forschung, mit Hilfe des Lehramtes oder der Unterweisung, des Gedankenaustauschs und des Dialogs, wodurch die Menschen einander die Wahrheit, die sie gefunden haben oder gefunden zu haben glauben, mitteilen, damit sie sich bei der Erforschung der Wahrheit gegenseitig zu Hilfe kommen; an der einmal erkannten Wahrheit jedoch muß man mit personaler Zustimmung festhalten." Das entspricht dem Wesen Christi viel mehr: "Kommt her, die ihr mühselig und beladen seid, ich will ich erquicken. Denn mein Joch ist sanft und meine Last ist leicht." Die Piusbrüder dagegen haben sich anscheinend immer noch nicht von der spanischen Inquisition verabschiedet.
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Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit

Ich habe den ersten Teil vergessen, der mit dem Hinweis auf die traditionelle Lehre begründet wird:
"
ERKLÄRUNG
DIGNITATIS HUMANAE
ÜBER DIE RELIGIONSFREIHEIT

DAS RECHT DER PERSON UND DER GEMEINSCHAFT
AUF GESELLSCHAFTLICHE UND BÜRGERLICHE FREIHEIT
IN RELIGIÖSEN BELANGEN

"Die Würde der menschlichen Person kommt den Menschen unserer Zeit immer mehr zum Bewußtsein, und es wächst die Zahl derer, die …More
Ich habe den ersten Teil vergessen, der mit dem Hinweis auf die traditionelle Lehre begründet wird:

"

ERKLÄRUNG
DIGNITATIS HUMANAE
ÜBER DIE RELIGIONSFREIHEIT

DAS RECHT DER PERSON UND DER GEMEINSCHAFT
AUF GESELLSCHAFTLICHE UND BÜRGERLICHE FREIHEIT
IN RELIGIÖSEN BELANGEN


"Die Würde der menschlichen Person kommt den Menschen unserer Zeit immer mehr zum Bewußtsein, und es wächst die Zahl derer, die den Anspruch erheben, daß die Menschen bei ihrem Tun ihr eigenes Urteil und eine verantwortliche Freiheit besitzen und davon Gebrauch machen sollen, nicht unter Zwang, sondern vom Bewußtsein der Pflicht geleitet. In gleicher Weise fordern sie eine rechtliche Einschränkung der öffentlichen Gewalt, damit die Grenzen einer ehrenhaften Freiheit der Person und auch der Gesellschaftsformen nicht zu eng umschrieben werden. Diese Forderung nach Freiheit in der menschlichen Gesellschaft bezieht sich besonders auf die geistigen Werte des Menschen und am meisten auf das, was zur freien Übung der Religion in der Gesellschaft gehört. Das Vatikanische Konzil wendet diesen Bestrebungen seine besondere Aufmerksamkeit zu in der Absicht, eine Erklärung darüber abzugeben, wie weit sie der Wahrheit und Gerechtigkeit entsprechen, und deshalb befragt es die heilige Tradition und die Lehre der Kirche, aus denen es immer Neues hervorholt, das mit dem Alten in Einklang steht.
Fürs erste bekennt die Heilige Synode: Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten. Er sprach ja zu den Aposteln: "Gehet hin, und lehret alle Völker, taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehret sie alles halten, was ich euch geboten habe" (Mt 28,19-20). Alle Menschen sind ihrerseits verpflichtet, die Wahrheit, besonders in dem, was Gott und seine Kirche angeht, zu suchen und die erkannte Wahrheit aufzunehmen und zu bewahren.
In gleicher Weise bekennt sich das Konzil dazu, daß diese Pflichten die Menschen in ihrem Gewissen berühren und binden, und anders erhebt die Wahrheit nicht Anspruch als kraft der Wahrheit selbst, die sanft und zugleich stark den Geist durchdringt. Da nun die religiöse Freiheit, welche die Menschen zur Erfüllung der pflichtgemäßen Gottesverehrung beanspruchen, sich auf die Freiheit von Zwang in der staatlichen Gesellschaft bezieht, läßt sie die überlieferte katholische Lehre von der moralischen Pflicht der Menschen und der Gesellschaften gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi unangetastet. Bei der Behandlung dieser Religionsfreiheit beabsichtigt das Heilige Konzil, zugleich die Lehre der neueren Päpste über die unverletzlichen Rechte der menschlichen Person wie auch ihre Lehre von der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft weiterzuführen."

"Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so daß in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen - innerhalb der gebührenden Grenzen - nach seinem Gewissen zu handeln. Ferner erklärt das Konzil, das Recht auf religiöse Freiheit sei in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person selbst gegründet, so wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und durch die Vernunft selbst erkannt wird. Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muß in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, daß es zum bürgerlichen Recht wird."
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Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit

Meine verehrten Vorkommentatoren,
wie oft soll man das eigentlich noch wiederholen? Lesen Sie endlich DiH, bevor Sie über dieses Lehrschreiben irgendeine Behauptung aufstellen. In dem ganzen Schreiben geht es mit keiner Silbe darum, daß dem "Irrtum" irgendein "Recht" eingeräumt wird. Im Gegenteil, in DiH werden alle Menschen darauf verpflichtet, die Wahrheit (Gott und Kirche betreffend) zu "suchen …More
Meine verehrten Vorkommentatoren,

wie oft soll man das eigentlich noch wiederholen? Lesen Sie endlich DiH, bevor Sie über dieses Lehrschreiben irgendeine Behauptung aufstellen. In dem ganzen Schreiben geht es mit keiner Silbe darum, daß dem "Irrtum" irgendein "Recht" eingeräumt wird. Im Gegenteil, in DiH werden alle Menschen darauf verpflichtet, die Wahrheit (Gott und Kirche betreffend) zu "suchen" und an ihr "festzuhalten". Worum es in DiH geht, ist die Frage der zwischenmenschlichen Regelung in Fragen der religiösen Entscheidung und der religiösen Akte:

"Es ist ein Hauptbestandteil der katholischen Lehre, in Gottes Wort enthalten und von den Vätern ständig verkündet, daß der Mensch freiwillig durch seinen Glauben Gott antworten soll, daß dementsprechend niemand gegen seinen Willen zur Annahme des Glaubens gezwungen werden darf. Denn der Glaubensakt ist seiner Natur nach ein freier Akt, da der Mensch, von seinem Erlöser Christus losgekauft und zur Annahme an Sohnes Statt durch Jesus Christus berufen, dem sich offenbarenden Gott nicht anhangen könnte, wenn er nicht, indem der Vater ihn zieht, Gott einen vernunftgemäßen und freien Glaubensgehorsam leisten würde. Es entspricht also völlig der Wesensart des Glaubens, daß in religiösen Dingen jede Art von Zwang von seiten der Menschen ausgeschlossen ist. Und deshalb trägt der Grundsatz der Religionsfreiheit nicht wenig bei zur Begünstigung solcher Verhältnisse, unter denen die Menschen ungehindert die Einladung zum christlichen Glauben vernehmen, ihn freiwillig annehmen und in ihrer ganzen Lebensführung tatkräftig bekennen können."

Es geht also nicht um "Wahrheit", "wahre Religon'" usw. Sie sind dauernd auf dem falschen Dampfer und kämpfen gegen Windmühlen.
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Kirchenklagen und Kirchengejammer auf gloria.tv/Eugen Roth

Wer's nicht versteht, verehrte Frau Raphael., sollte mal nachfragen ...
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Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit

2) Ist der erste Fall gegeben, stellt sich die Frage: "Welche konkrete Stellung gewährt der Staat der Kirche?"
Auch ganz einfach. Die katholische Kirche genießt alle Recht. Ohne jede Einschränkung. Die anderen Religionen können im öffentlichen Raum geduldet werden, wenn dies dem Staat opportun erscheint. Ein Recht auf öffentliches Wirken haben diese Religionen nicht.
Wenn das Religionspolitik der …More
2) Ist der erste Fall gegeben, stellt sich die Frage: "Welche konkrete Stellung gewährt der Staat der Kirche?"

Auch ganz einfach. Die katholische Kirche genießt alle Recht. Ohne jede Einschränkung. Die anderen Religionen können im öffentlichen Raum geduldet werden, wenn dies dem Staat opportun erscheint. Ein Recht auf öffentliches Wirken haben diese Religionen nicht.

Wenn das Religionspolitik der katholischen Kirche würde, hätten wir keinen Grund, z.B. in islamischen Ländern Religionsfreiheit zu fordern. Sie sind ein Witzbold. Alois Schifferle hat ganz Recht: Was die Piusbrüder anstreben, ist ein Staat, der zur Marionette der Kirche werden und der per Gesetz die Religionsfreiheit mit Füßen treten soll. Gott bewahre uns vor solchen Religionskriegern!
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Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit

Verehrter Herr Shuca,
Sie haben Recht!More
Verehrter Herr Shuca,

Sie haben Recht!
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Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit

Verehrter Herr CSc,
sie glauben:
"Wenn sich - wie Sie behaupten - der katholische Staat aus Religionsdingen herauszuhalten hat, dann bedeutet das, er ist weltanschaulich neutral bzw. indifferent, er darf sich nicht zur wahren Religion bekennen. Das bedeutet es herrscht der öffentliche Agnostizismus, der eine Form des Atheismus darstellt. Dies führt notwendigerweise zur radikalen Trennung von Kirche …More
Verehrter Herr CSc,

sie glauben:
"Wenn sich - wie Sie behaupten - der katholische Staat aus Religionsdingen herauszuhalten hat, dann bedeutet das, er ist weltanschaulich neutral bzw. indifferent, er darf sich nicht zur wahren Religion bekennen. Das bedeutet es herrscht der öffentliche Agnostizismus, der eine Form des Atheismus darstellt. Dies führt notwendigerweise zur radikalen Trennung von Kirche und Staat (Laizismus)."

Was ich (mit DiH) feststelle, daß sich die Kirche verbittet, daß der Staat sich in Religionsdinge einmischt, war immer Lehre der Kirche. Ein Staat ist nicht dadurch weltanschaulich oder religiös indifferent, daß er der Kirche nicht vorzuschreiben hat, welche Bischöfe sie zu weihen hat und wie ein Tabernakel auszusehen hat usw. Er wird auch nicht dadurch agnostisch oder gar atheistisch, wenn er den Leuten nicht vorschreibt, wann und wo sie zu beichten haben oder welches Stundengebet sie wo zu verrichten haben. Merken Sie nicht, was für einen Unfug Sie die ganze Zeit behaupten?
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Linzer Bischof wirft verdienten Pfarrer auf Druck der Medien hinaus

Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie es zu dieser (nun bereinigten) Situation gekommen ist. Die Kirche hat (leider) in dieser Vorgehensweise eine gewissen Tradition: Da gibt es einen Priester, der Ärger mit seiner Gemeinde hat, weil er in seinen Äußerungen und seiner Haltung die meisten Gemeindemitglieder verschreckt. Die Mutigen wenden sich offen gegen ihn und schließlich an den Bischof. Was soll …More
Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie es zu dieser (nun bereinigten) Situation gekommen ist. Die Kirche hat (leider) in dieser Vorgehensweise eine gewissen Tradition: Da gibt es einen Priester, der Ärger mit seiner Gemeinde hat, weil er in seinen Äußerungen und seiner Haltung die meisten Gemeindemitglieder verschreckt. Die Mutigen wenden sich offen gegen ihn und schließlich an den Bischof. Was soll das Ordinariat bzw. Generalvikariat bzw. der Bischof nun tun? Er versetzt ihn auf eine Stelle, "wo sich Fuchs und Hase Gute Nacht sagen". Ist damit das Problem gelöst? Nein. Denn der Pfarrer ändert sich ja nicht. Im Anfang seines Dienstes ist er noch vorsichtig; schließlich ist er wegen seines "schrägen" Verhaltens schon einmal unangenehm aufgefallen. Aber natürlich kann er nicht "aus seiner Haut". Deshalb ist nun diese Gemeinde das Opfer eines Priesters, der eigentlich aus dem Dienst entlassen werden müßte, weil er unfähig ist. Und so wird der "Problempriester" von einer Gemeinde zur nächsten verschoben. Das ist für die Gemeinden, auf die er trifft, natürlich ein Problem. Aber ein solcher Priester dürfte mit der Zeit auch selbst frustriert sein. Beiden, den Gemeinden und dem Priester, kann nur dann wirklich gedient sein, wenn dem Priester ein "Betätigungsfeld" angeboten wird, wo er selbst Befriedigung in seinem Dienst findet und wo er keinen weiteren Schaden mehr anrichten kann. Dazu müßte ihm ein Beratungsgespräch (von wem?) angeboten werden, das zu einer einvernehmlichen Lösung führen kann.
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Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit

Verehrter Herr DF,
die Frage ist ganz einfach zu beantworten: Es gibt keinen katholischen Staat. Auch die heute sogenannten "katholischen Verfassungen", die noch übrig geblieben sind (z.B. Argentinien oder Liechtenstein), verbieten anderen Religionsgemeinschaften nicht missionarisch tätig zu sein. Diese Staatsform hat im Laufe der Geschichte so viel Unglück über die Menschheit gebracht (Kreuzzüge …More
Verehrter Herr DF,

die Frage ist ganz einfach zu beantworten: Es gibt keinen katholischen Staat. Auch die heute sogenannten "katholischen Verfassungen", die noch übrig geblieben sind (z.B. Argentinien oder Liechtenstein), verbieten anderen Religionsgemeinschaften nicht missionarisch tätig zu sein. Diese Staatsform hat im Laufe der Geschichte so viel Unglück über die Menschheit gebracht (Kreuzzüge, Gewaltmission, Religionskriege usw.), daß sich niemand mehr eine solche Staatsform wünscht. Die "katholische" oder "evangelische" Monarchie ist mit dem modernen Verfassungsstaat obsolet geworden. Ich hatte es bereits an anderer Stelle geschrieben: Heute wird das Kirche-Staat-Verhältnis durch Konkordate geregelt. Es wäre völlig unsinnig, von einer "katholischen Demokratie" zu sprechen. Unter solchen Voraussetzungen sind zwei Fragen wichtig: 1)Bekennt sich der Staat zu religiöser Neutralität? Nur ein religiös neutraler Staat kann volle und uneingeschränkte Religionsfreiheit gewähren. 2)Ist der erste Fall gegeben, stellt sich die Frage: "Welche konkrete Stellung gewährt der Staat der Kirche?" D.h., ist der Staat kooperationsbereit (Erteilung von Religionsunterricht, Einrichtung kirchlicher Schulen usw.). Ist er nicht kooperationsbereit, so ist der Staat indifferent. Ist er grundsätzlich kooperationsbereit und an einer dauerhaften friedlichen Regelung durch Verträge und Konkordate interessiert, so ist er "positiv religiös neutral". Zum Letzteren kann Deutschland als Beispiel dienen (aber auch die USA und andere Staaten). Dagegen sind die Staaten, die sich institutionell und ausschließlich einseitig religiös (islamische Staaten, Staat Israel) oder konfessionell (z.B. Schweden und Norwegen) oder gar religionsfeindlich (z.B. China) festgelegt haben, nicht religiös neutral und daher auch nicht in der Lage Religionsfreiheit zu gewähren. Von dieser Einteilung her ergibt sich fast von selbst, welche Staatsform die für die katholische Kirche günstigste ist.
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Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit

Ich habe unten unvollständig zitiert. Es muß natürlich heißen
"Ebenso folgt [daraus], daß diese Arten der Freiheit [die Freiheit zu denken, zu schreiben, zu lehren und desgleichen unterschiedslose Religionsfreiheit zu fordern, zu verteidigen oder zu gewähren] zwar geduldet werden können, wenn es gerechte Gründe gibt, jedoch unter der bestimmten Einschränkung, daß sie nicht in Willkür und …More
Ich habe unten unvollständig zitiert. Es muß natürlich heißen

"Ebenso folgt [daraus], daß diese Arten der Freiheit [die Freiheit zu denken, zu schreiben, zu lehren und desgleichen unterschiedslose Religionsfreiheit zu fordern, zu verteidigen oder zu gewähren] zwar geduldet werden können, wenn es gerechte Gründe gibt, jedoch unter der bestimmten Einschränkung, daß sie nicht in Willkür und Übermut ausarten ..." (libertas preastantissimus 395). Das Letztere hat DiH in der Bedingung "Schutz des Gemeinwohls" gefaßt.
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Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit

Verehrter Herr DF,
"Sie schreiben: Der Staat hat sich aus inhaltlichen Fragen der Religion rauszuhalten.
Leo XIII. schreibt das Gegenteil:
Diejenigen, die an der Spitze des Staates stehen, müssen demnach diese Religion erhalten und beschützen, wenn anders sie in kluger und nützlicher Weise das Wohl aller Bürger, wie es ihre Pflicht ist, fördern wollen."
Nein, Leo XIII. behauptet damit nicht das …More
Verehrter Herr DF,

"Sie schreiben: Der Staat hat sich aus inhaltlichen Fragen der Religion rauszuhalten.
Leo XIII. schreibt das Gegenteil:
Diejenigen, die an der Spitze des Staates stehen, müssen demnach diese Religion erhalten und beschützen, wenn anders sie in kluger und nützlicher Weise das Wohl aller Bürger, wie es ihre Pflicht ist, fördern wollen."

Nein, Leo XIII. behauptet damit nicht das Gegenteil. Auch Leo XIII. hätte sich verbeten, wenn der Staat sich in religiöse Fragen eingemischt hätte. Sie können einfach nicht differenzieren und verstehen einfach Lehraussagen nicht. Was Sie bezüglich Leo XIII ansprechen, "diese Religion", bezieht sich nicht auf religiöse Inhalte, sondern auf die Verfaßtheit einer Religion; "diese Religion" heißt also "die Religionsgemeinschaft" - in diesem Fall: die katholische Kirche. Und nichts anderes sagt auch DiH. Wenn Sie DiH gegenteilig zitieren können, dann tun Sie es.

Auch Leo XIII. ist für jede Art von bürgerlicher Freiheit eingetreten: "Ebenso folgt [daraus], daß diese Arten der Freiheit [die Freiheit zu denken, zu schreiben, zu lehren und desgleichen unterschiedslose Religionsfreiheit zu fordern, zu verteidigen oder zu gewähren], wenn es gerechte Gründe gibt, jedoch unter der bestimmten Einschränkung, daß sie nicht in Willkür und Übermut ausarten ..." (libertas preastantissimus 395). Das Letztere hat DiH in der Bedingung "Schutz des Gemeinwohls" gefaßt.
katechese und kirche

Erstkommunion mit Frauenpredigt. Messkanon teilweise im Schweizer Dialekt Erstkommunion im Bistum …

Weltschmerz
Mit Recht des Volkes Weisheit meint,
ein Schmerz gehöre ausgeweint.
Nur Weltschmerz, der sich wichtig macht,
gehört am besten ausgelacht.
Eugen RothMore
Weltschmerz

Mit Recht des Volkes Weisheit meint,
ein Schmerz gehöre ausgeweint.
Nur Weltschmerz, der sich wichtig macht,
gehört am besten ausgelacht.

Eugen Roth
katechese und kirche

Erstkommunion mit Frauenpredigt. Messkanon teilweise im Schweizer Dialekt Erstkommunion im Bistum …

Neuer Bazillus
Es fanden die Bazillen - Jäger
den neuen Ärgernis Erreger!
Derselbe kündigt andern laut,
wie trüb er in die Zukunft schaut
und wie es demnächst auf der Erde
bestimmt ganz scheußlich zugehn werde.
Die andern davon überzeugt,
stehn kummervoll und tief gebeugt.
Doch der Bazill, persönlich heiter,
wirkt überaus befriedigt, weiter.
Eugen RothMore
Neuer Bazillus

Es fanden die Bazillen - Jäger
den neuen Ärgernis Erreger!
Derselbe kündigt andern laut,
wie trüb er in die Zukunft schaut
und wie es demnächst auf der Erde
bestimmt ganz scheußlich zugehn werde.
Die andern davon überzeugt,
stehn kummervoll und tief gebeugt.
Doch der Bazill, persönlich heiter,
wirkt überaus befriedigt, weiter.

Eugen Roth
katechese und kirche

Linzer Bischof wirft verdienten Pfarrer auf Druck der Medien hinaus

Verehrte Frau Raphael,
für mich ist ein Priester, der seine Gemeinde beschimpft ein "abschreckendes Beispiel".More
Verehrte Frau Raphael,

für mich ist ein Priester, der seine Gemeinde beschimpft ein "abschreckendes Beispiel".
katechese und kirche

Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit

Verehrter Herr POS,
es ist langweilig, immer wieder denselben Irrtümern zu begegnen und immer wieder dieselben Korrekturen vornehmen zu müssen:
"Machen Sie doch die Probe aufs Exempel: Was obliegt dem Staat, wenn er zu entscheiden hat zwischen Abtreibungslegalisierung und Abtreibungsverbot?"
Wann lernen Sie endlich zwischen "religiösen Akten" und '"gerechter Ordnung" zu unterscheiden? Tötung …More
Verehrter Herr POS,

es ist langweilig, immer wieder denselben Irrtümern zu begegnen und immer wieder dieselben Korrekturen vornehmen zu müssen:

"Machen Sie doch die Probe aufs Exempel: Was obliegt dem Staat, wenn er zu entscheiden hat zwischen Abtreibungslegalisierung und Abtreibungsverbot?"

Wann lernen Sie endlich zwischen "religiösen Akten" und '"gerechter Ordnung" zu unterscheiden? Tötung menschlichen Lebens ist eine Frage des öffentlichen gerechten Wohles und keine der religiösen Akte.
katechese und kirche

Linzer Bischof wirft verdienten Pfarrer auf Druck der Medien hinaus

Verehrter Herr Raphael,
ein Pfarrer ist nicht der liebe Gott oder Jesus Christus. Ein Pfarrer, der seine Gemeinde beschimpft, ist kein Märtyrer sondern hat als Pfarrer auf der ganzen Linie versagt. Der sollte sich allenfalls in ein Kloster zurückziehen. Es ist sehr gut, daß dieser Mensch aus dem Bistumsverkehr gezogen wurde!More
Verehrter Herr Raphael,

ein Pfarrer ist nicht der liebe Gott oder Jesus Christus. Ein Pfarrer, der seine Gemeinde beschimpft, ist kein Märtyrer sondern hat als Pfarrer auf der ganzen Linie versagt. Der sollte sich allenfalls in ein Kloster zurückziehen. Es ist sehr gut, daß dieser Mensch aus dem Bistumsverkehr gezogen wurde!
katechese und kirche

Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit

Verehrter Herr CSc,
jetzt haben Sie zum ersten Mal DiH richtig interpretiert. Sie schreiben: "DH unterscheidet nicht zwischen der wahren Religion und der falschen Religion, wenn es um das Recht auf Religionsfreiheit geht." BRAVO! Genau so ist es. Es geht DiH also um die zwischenmenschlichen Regelungen hinsichtlich der Freiheit von Zwang in religiösen Dingen (DiH 2)! Der Staat hat sich aus …More
Verehrter Herr CSc,

jetzt haben Sie zum ersten Mal DiH richtig interpretiert. Sie schreiben: "DH unterscheidet nicht zwischen der wahren Religion und der falschen Religion, wenn es um das Recht auf Religionsfreiheit geht." BRAVO! Genau so ist es. Es geht DiH also um die zwischenmenschlichen Regelungen hinsichtlich der Freiheit von Zwang in religiösen Dingen (DiH 2)! Der Staat hat sich aus inhaltlichen Fragen der Religion rauszuhalten (innerer und äußerer Akt). Seine Aufgabe besteht in der Regelung des zeitlichen Wohls; mehr nicht.

Und wie haben Sie so richtig bemerkt? Den Enzykliken ging es um die Irrtümer ihrer Zeit (unter denen der Liberalismus nur einer unter vielen war, der auch heute noch als Irrtum in der Kirche festgestellt wird). Und worum geht es DiH: um die "Freiheit vom Zwang in religiösen Dingen". Nicht mehr aber auch nicht weniger. Wann schnallen Sie das endlich?

Und warum? Weil "religiöse Akte ... ihrem Wesen nach die irdische und zeitliche Ordnung übersteigen." (DiH 3) Falsch ist deshalb die Behauptung, DiH trete dafür ein, daß der Staat alle Religionsgemeinschaften gleich behandeln solle. Das ist Quatsch! Es bestand immer und es besteht immer noch der kirchliche Grundsatz, daß Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln sei. Was meinen Sie wohl, warum die islamische Gemeinschaft in Deutschland immer noch nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt? Weil es die qualitative Struktur einer solchen Einrichtung nicht nachweisen kann. Und was glauben Sie, warum die Teile der Weimarer Verfassung im Grundgesetz immer noch gelten, die der evangelischen und katholischen Kirche eine Sonderstellung einräumen? usw. Hören Sie auf, einen solchen Unsinn zu behaupten, der durch die Fakten widerlegt wird!