Der heilige Paulus zum Petrus-Rücktritt

Ich hatte den Artikel zunächst etwas humorvoll angelegt, mit einem Humor aber, den nur Leser, die auch den User Paulus.von.Tarus kennen, verstehen. So aber wurde das als eher verwirrend oder für die …More
Ich hatte den Artikel zunächst etwas humorvoll angelegt, mit einem Humor aber, den nur Leser, die auch den User Paulus.von.Tarus kennen, verstehen. So aber wurde das als eher verwirrend oder für die Fastenzeit unpassend empfunden. Und ich habe das nun alles wieder gestrichen. Es sei nur klargestellt, dass ich mit dem heiligen Paulus den ehemaligen Gloria.tv-User Paulus.von.Tarsus meine.
Zusammenfassung: Auf Wunsch anderer hat Benedikt XVI. in seinem Motu proprio "Normas nonnullas" eine zeitnähere Papstwahl ermöglicht. Dazu änderte er Nummer 37 in der apostolischen Konstitution "Universi Dominici gregis" über die Vakanz des Heiligen Stuhls entsprechend. Die Nummer 49 musste aber ebenfalls noch den neuen Bestimmungen angeglichen werden. Dies tat er zwar, ist dabei aber mitnichten auf die neue Situation nach einem angeblichen Papstrücktritt eingegangen, deretwegen das Motu proprio geschreiben worden zu sein geglaubt wurde, sondern hat in diser Nummer 49 die Passage "Nachdem die …More
Falko
Danke, ich kann heute aber nichts mehr denken..... Morgen dann!
DrMartinBachmaier
Man muss dazusagen, dass der heilige Paulus.von.Tarsus erst dachte, auch die Sache mit den "Trauerfeierlichkeiten" in Nr. 49 wären erst durche Benedikts Motu proprio NORMAS NONNULLAS hinzugefügt worden. Dann hätte Papst Benedikt XVI. ganz deutlich gesagt, dass er als Papst nicht zurückgetreten ist. So einfach ist es aber leider doch nichts.