Der heilige Paulus zum Petrus-Rücktritt

Ich hatte den Artikel zunächst etwas humorvoll angelegt, mit einem Humor aber, den nur Leser, die auch den User Paulus.von.Tarus kennen, verstehen. So aber wurde das als eher verwirrend oder für die Fastenzeit unpassend empfunden. Und ich habe das nun alles wieder gestrichen. Es sei nur klargestellt, dass ich mit dem heiligen Paulus den ehemaligen Gloria.tv-User Paulus.von.Tarsus meine.

Zusammenfassung: Auf Wunsch anderer hat Benedikt XVI. in seinem Motu proprio "Normas nonnullas" eine zeitnähere Papstwahl ermöglicht. Dazu änderte er Nummer 37 in der apostolischen Konstitution "Universi Dominici gregis" über die Vakanz des Heiligen Stuhls entsprechend. Die Nummer 49 musste aber ebenfalls noch den neuen Bestimmungen angeglichen werden. Dies tat er zwar, ist dabei aber mitnichten auf die neue Situation nach einem angeblichen Papstrücktritt eingegangen, deretwegen das Motu proprio geschreiben worden zu sein geglaubt wurde, sondern hat in diser Nummer 49 die Passage "Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind" einfach stehen lassen.

Vorinformationen zum Papst-"Rücktritt"

Wir wissen ja bereits, dass Papst Benedikt nicht von seinem Papst-Amt zurückgetreten ist, stattdessen – freilich muss man sich dazu erst die Grammatik des lateinischen etwas zurechtbasteln - vom Dienst eines Bischof in oder von Rom, nicht etwa vom Dienst des Pontifex oder „Episcopus Romanus“, was ja ein päpstlicher Titel wäre.

Die Meinung jedoch, dass Benedikt von der Ungültigkeit seines Rücktritts nichts weiß, wurde etwa durch Peter Seewald verbreitet, und es soll sogar geheißen haben, dass Benedikt grenzenloses Vertrauen auf Gott hätte, dass er die Kirche nicht im Stich lasse, auch dann, wenn er nicht mehr Papst sei. Sollte dem so sein, so zeigt uns doch aber der Rücktrittstext, dass dessen Macher dieses grenzenlose Vertrauen offenbar nicht hatten, stattdessen sich der üblichen völkerrechtlichen Praxis unterwarfen, den Rücktritt halt ungültig zu machen, um in so wichtigen Angelegenheiten wie der Ehe-Frage nachfolgenden Generationen Korrekturen zu ermöglichen. So drückt sich Hobby-Völkerrechtler und emeritierte Rechtsanwalt Arthur H. Lambauer aus.

Wir wollen nun aber hier der Frage nachgehen, ob denn Benedikt XVI. tatsächlich von der Ungültigkeit seines Papstrücktritts nichts gewusst haben könnte.

Das Vorziehen des Konklaves

Nach der „Rücktritts“-Ankündigung in der Büttenrede vom Rosenmontag 2013 (11. Februar) gab es ja dieses Jahr volle 17 Tage mehr Zeit zur Einberufung des Konklaves, da ja die „Sedes Sancti Petri“, welche manche für den „Heiligen Stuhl“ halten, erst ab dem 28. Februar, 20 Uhr vakant sein sollte. Und so kam die Idee auf, der Papst möge in Anbetracht dessen das Vorziehen des Conclaves erlauben. Und so gab Benedit XVI. sein „Motu proprio“ („aus eigenem Antrieb“, wohl aber eher auf Antribe derjenigen, die es nicht erwarten konnten, einen neuen Papst zu haben) „NORMAS NONNULLAS“ heraus, in welchem er das gestattete.

Mitteilung des Users Paulus.von.Tarsus

Dieser Paulus zitierte dabei zunächst

die in UNIVERSI DOMINICI GREGIS zu ändernde Nummer 37, wo dieses Vorziehen erlaubt wird:

Nr. 37. »Ferner ordne ich an, daß nach Eintritt der rechtmäßigen Vakanz des Apostolischen Stuhles fünfzehn volle Tage auf die Abwesenden gewartet werden muß, bevor das Konklave begonnen wird; allerdings überlasse ich es dem Kardinalskollegium, den Beginn der Wahl vorzuverlegen, sofern die Anwesenheit aller wahlberechtigten Kardinäle feststeht, oder auch den Beginn der Wahl, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, noch um einige Tage hinauszuschieben. Doch nach Ablauf von höchstens zwanzig Tagen nach Beginn der Sedisvakanz sind alle anwesenden wahlberechtigten Kardinäle gehalten, sich zur Wahl zu begeben.«

Da nun aber diese Nummer 37 auch in Nummer 49 von UNIVERSI DOMINICI GREGIS auftaucht, musste in NORMAS NONNULLAS diese ebenso angepasst werden. Hier aber zitiere ich zuerst

Die alte Nummer 49 UNIVERSI DOMINICI GREGIS:

49. Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind und alles vorbereitet worden ist, was zum geordneten Ablauf der Wahl notwendig ist, versammeln sich am festgesetzten Tag — also am 15. Tag nach dem Tode des Papstes, oder, gemäß der Verfügung in Nr. 37 dieser Konstitution, nicht später als am 20. Tag — die wahlberechtigten Kardinäle in der Petersbasilika im Vatikan oder, je nach der Gegebenheit und den Anforderungen der Zeit und des Ortes, an einem anderen Ort, um an einer feierlichen Eucharistie mit der Votivmesse Pro eligendo Papa (19) teilzunehmen. Das soll möglicherweise zu geeigneter Stunde am Vormittag geschehen, damit am Nachmittag all das stattfinden kann, was in den folgenden Nummern dieser Konstitution vorgeschrieben ist.

Die neue Nummer 49 gemäß der Änderungsanordnung im Motu proprio NORMAS NONNULLAS:

49. Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind und alles vorbereitet worden ist, was zum geordneten Ablauf der Wahl notwendig ist, versammeln sich am gemäß der Nr. 37 dieser Konstitution festgesetzten Tag zum Beginn des Konklaves alle Kardinäle in der Petersbasilika im Vatikan oder, je nach der Gegebenheit und den Anforderungen der Zeit und des Ortes, an einem anderen Ort, um an einer Eucharistiefeier mit der Votivmesse Pro eligendo Papa19 teilzunehmen. Das soll möglicherweise zu geeigneter Stunde am Vormittag geschehen, damit am Nachmittag all das stattfinden kann, was in den folgenden Nummern dieser Konstitution vorgeschrieben ist.

Das Interessante

Es scheint ja zunächst logisch zu sein, dass nun Nummer 49 geändert werden muss, da sie nicht nur die geänderte Nr. 37 erwähnt (womit ja dann alles entsprechend mitgeändert wäre), sondern das in der alten Nr. 37 fest vorgeschriebene Zeitintervall [15. Tag, 20. Tag] unnötigerweise noch einmal erwähnt, welches nun aber etwas relativiert worden ist und deshalb verschwinden muss.
Nur: Wenn sich die ganze Änderung auch auf die Wahl eines abgedankt habenden Papstes, also nicht nur eines verstorbenen Papstes, bezogen hätte, hätte man dann nicht wenigstens die Aussage über die "Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst" wenigstens einschränken müssen: "für den Fall, dass die Sedisvakanz durch den Tod eines Papstes eingetreten ist" oder ähnlich? Selbst wenn man den "Tod des Papstes" geistigerweise durch den Amtsrücktritt interpretiert, so erklären sich für diesen Fall doch keine Trauerfeierlichkeiten. Nach Rücktritt gibts normalerweise keine Trauerfeierlichkeit.

Das zeigt klar, dass die eigentlich ganz vernünftigen Änderungen in Nr. 37 (wenn alle wahlberechtigten Kardinäle schneller als in 15 Tagen da sind, warum soll man ihnen dann verbieten, gleich mit der Wahl anzufangen?; sowie die Rückkehr zur Tradition durch die auch nach dem 30. Wahlgang geforderte Zweidrittelmehrheit.) sich auf ein gewöhnliches Konklave nach dem Tod eines Papstes beziehen und nichts mit seinem angeblichen Rücktritt vom Papstamt zu tun haben.

Ich wage sogar zu behaupten, dass da Benedikt klar ausgedrückt hat: "Zur Wahl eines Papstes im Sinne von Kirchenoberhaupt müsst ihr schon warten, bis ich gestorben bin!" In Nr. 37 steht ja noch "Sedisvakanz", die ja auch durch einen rechtmäßigen Rücktritt eintreten könnte.

Wenn nun diese Änderungen speziell auf die Sonderheiten wegen des früh genug angekündigten "Rücktritts" bezogen gewesen wären, dann wäre ja das Streichen der "Trauerfeierlichkeiten" die größte Selbstverständlichkeit. Diese "Trauerfeierlichkeiten" hat Papst Benedikt XVI. sicherlich nicht übersehen, als er sein Motu proprio NORMAS NONNULLAS schrieb. Von der Erwähnung dieser "Trauerfeierlichkeiten" abzusehen, wäre doch das Allerwichtigste gewesen, um Klarheit für eine Papstwahl nach Rücktritt zu schaffen. So aber steht ganz klar da, dass sich die Kardinäle erst nach dem Abhalten der Trauerfeierlichkeiten des verstorbenen Papstes versammeln dürfen.

Folgerung

Benedikt XVI. wusste, dass sein "Rücktritt" kein rechtsgültiger Rücktritt vom Papstamt war und hat deswegen die alte Konstitution UNIVERSI DOMINICI GREGIS in keiner Weise auf einen Papstrücktritt angepasst.
Vered Lavan
Falko
Noch einen Hinweis: @DrMartinBachmaier und @Tobias.12 Ich mach jetzt auch noch einen methodischen Gag siehe 2. Kommentar des Links: dem-deutschen-volke.blogspot.de/…/die-groen-horen… Der letzte Schritt ist klein....... 👏
DrMartinBachmaier
@Tobias.12: Ja, jetzt hab's auch ich kapiert.
DrMartinBachmaier
@Tobias.12: Das Verwirrende hatte ich aber auf Ihre Kritik hin gestrichen. Seit etwa 5 bis 10 Minuten.
2 weitere Kommentare von DrMartinBachmaier
DrMartinBachmaier
@Tobias.12: Meine Antwort ist eigentlich im vorigen Posting. Da hatte ich vergessen, Sie zu adressieren. Hier teile ich Ihnen aber mit, dass ich das "Humorvolle" oder "Verwirrende" nun wieder gestrichen habe. Ich hatte das bereits in meinem zweiten Posting hier angeboten. Und Ihr Posting verriet mir, dass Sie dieses Angebot angenommen haben. Dem bin ich nun nachgekommen.
DrMartinBachmaier
Es ging mir nicht um die Frage, ob die Wahl gültig oder ungültig ist - diese Frage stellt sich ja nicht mehr, da mangels Rücktritts Benedikts die Wahl eines Kirchenoberhaupt sowieso ungültig war -, sondern, ob Benedikt weiß, dass sein Rücktritt ungültig ist. Das hatte ich ja im Abschnitt "Vorinformation . . ." erwähnt und deswegen bewusst nicht mehr aufgegriffen. Und ich wollte sie nicht mal …Mehr
Es ging mir nicht um die Frage, ob die Wahl gültig oder ungültig ist - diese Frage stellt sich ja nicht mehr, da mangels Rücktritts Benedikts die Wahl eines Kirchenoberhaupt sowieso ungültig war -, sondern, ob Benedikt weiß, dass sein Rücktritt ungültig ist. Das hatte ich ja im Abschnitt "Vorinformation . . ." erwähnt und deswegen bewusst nicht mehr aufgegriffen. Und ich wollte sie nicht mal bedingt aufgreifen: "Für den Fall, dass Bendedikt doch gültig zurückgetreten wäre", weil das wie eine Absicherungsmaßnahme wirkt, die ich aufgrund des eindeutigen Nichtrücktritts nicht nötig habe.

Dennoch stehen die Trauerlichfeierlichkeiten gesondert da und nicht als Beispiel eines geordneten Wahlablaufs.

Erst

1. "Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind und alles vorbereitet worden ist,"

Das muss also gemacht werden, dann kommt das "und" gefolgt von

2. "alles vorbereitet worden ist, was zum geordneten Ablauf der Wahl notwendig ist".

Nummer 1 ist da nicht als ein in diesem Falle unzutreffendes Beispiel von 2 aufgeführt. Ich will aber nur aussagen, dass, wenn der Papst von der Gültigkeit seines Rücktritts überzeugt gewesen wäre, er, wenn er schon was ändert, doch dann speziell auch den jetzigen Spezialfall des Papst-Rücktrittes eingebaut hätte. Stattdessen sieht es nun so aus, als ob vor Beginn der Wahl auf den Tod des Papstes gewartet werden müsse, da eben 1 nicht als Beispiel zu 2 erscheint.
Falko
@DrMartinBachmaier Sehr gut! Ich habe mal gelesen dass die Trennung durch Punkte im Eigennamen die allgemein anerkannte Bedeutung juristisch negiert. So wie hier: Wir.dienen.Deutschland, bei der Bundeswehr. Daher ist bei Leuten mit Punkt im hochgeschätzeten Namen immer Vorsicht geboten. Es könnte sehr gut "geschultes" Personal sein. Meist ist dieses Personal mit Befragungstechniken vertraut und …Mehr
@DrMartinBachmaier Sehr gut! Ich habe mal gelesen dass die Trennung durch Punkte im Eigennamen die allgemein anerkannte Bedeutung juristisch negiert. So wie hier: Wir.dienen.Deutschland, bei der Bundeswehr. Daher ist bei Leuten mit Punkt im hochgeschätzeten Namen immer Vorsicht geboten. Es könnte sehr gut "geschultes" Personal sein. Meist ist dieses Personal mit Befragungstechniken vertraut und auch mit Zersetzungsstrategien. In diesem Sinne Vorsicht! Das wird sich weiter mehren......
Delphina
🙏 🙏 🙏
DrMartinBachmaier
@Marc.Matura: Da Benedikt nicht von seinem Papstamt zurückgetreten ist, war das Konklave zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes verfrüht und damit ungültig. Benedikt mag trotzdem Franzikus als eine Art Vertreter-Papst anerkennen, damit etwa die Bischofs- und Kardinals-Ernennungen rechtsgültig sind. Deswegen ist er aber nicht nach seinem Tod Kirchenoberhaupt. Kurzum: Nach Benedikts Tod herrscht …Mehr
@Marc.Matura: Da Benedikt nicht von seinem Papstamt zurückgetreten ist, war das Konklave zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes verfrüht und damit ungültig. Benedikt mag trotzdem Franzikus als eine Art Vertreter-Papst anerkennen, damit etwa die Bischofs- und Kardinals-Ernennungen rechtsgültig sind. Deswegen ist er aber nicht nach seinem Tod Kirchenoberhaupt. Kurzum: Nach Benedikts Tod herrscht Sedisvakanz, es sei denn er ernennt seinen Nachfolger, was ja in der Kirchengeschichte auch schon vorgekommen ist. Felix III. (IV.) ernannte Bonifaz II. zu seinem Nachfolger. Sowas wäre natürlich ein eher unwahrscheinlicher Fall.
DrMartinBachmaier
@Tobias.12: Ja, ich weiß, dass das viele verwirrt. In meinem dritten Posting hatte ich ohnehin schon die Frage gestellt, ob ich die Scherze wieder weglassen soll. Hier auf meiner Serien-Page können Sie aber den Artikel "entwirrt" lesen.
Ich kann aber zwei Gründe für die Verwirrung angeben:
1. Es geht mir um eine gewisse humoristisch verpackte Kritik an der Redaktion, die m.E. die Heiligen allzu …Mehr
@Tobias.12: Ja, ich weiß, dass das viele verwirrt. In meinem dritten Posting hatte ich ohnehin schon die Frage gestellt, ob ich die Scherze wieder weglassen soll. Hier auf meiner Serien-Page können Sie aber den Artikel "entwirrt" lesen.

Ich kann aber zwei Gründe für die Verwirrung angeben:
1. Es geht mir um eine gewisse humoristisch verpackte Kritik an der Redaktion, die m.E. die Heiligen allzu schnell wieder in den Himmel zurückschickt.
2. Um eine Rechtfertigung, dass ich den Artikel schreibe, obwohl dies doch eher dem heiligen Paulus.von.Tarsus zugetanden hätte. Also ist es besser, seinen zweiwöchigen Aufenthalt als Erdbesuch einer Himmels-Erscheinung darzustellen, denn die Mitteilungen von Himmelsbürgern werden stets von irdischen Personen weiterverbreitet.
Marc.Matura
@DrMartinBachmaier
Ich kann mir vorstellen, dass der 14-Tage Paulus von Tarsus auch in andere Richtungen denkt, so wie ich ihn kenne, und sich fragt, was z.B. wäre, wenn B.XVI sterben würde? Wäre Franziskus dann Papst oder hätten wir Sedisvakanz? Was meinen Sie?
DrMartinBachmaier
Hier auf meiner Serien-Page zum Thema "Papstrücktritt" der Artikel ohne die Scherze.
DrMartinBachmaier
Bitteschön. Gern geschehn. Jetzt möcht ich das Wesentliche (ohne die Scherze mit der Paulus-Erscheinung) auf die Homepage bringen.
Vered Lavan
@DrMartinBachmaier - Alles klar. Vielen Dank! 😌
DrMartinBachmaier
@Vered Lavan: Hab jetzt mein letztes Posting leicht geändert, indem ich die stehen gebliebene Passage exakt (und fett und farbig) zitiert habe.
Vered Lavan
DrMartinBachmaier - Alles in Ordnung! Bin heute abend nur etwas fix & fertig, da ich heute nachmittag beim Zahnarzt war. 🤒 😉
DrMartinBachmaier
@Vered Lavan: Da braucht man sich nicht auszukennen. Da geht es um Vorschriften zur Papstwahl, wo halt Benedikt XVI. auf Wunsch von außen was geändert hat, um eine zeitnähere Papstwahl zu ermöglichen. Dabei ist er aber mitnichten auf die "neue Situation nach einem Papstrücktritt" eingegangen, sondern hat das "Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten …Mehr
@Vered Lavan: Da braucht man sich nicht auszukennen. Da geht es um Vorschriften zur Papstwahl, wo halt Benedikt XVI. auf Wunsch von außen was geändert hat, um eine zeitnähere Papstwahl zu ermöglichen. Dabei ist er aber mitnichten auf die "neue Situation nach einem Papstrücktritt" eingegangen, sondern hat das "Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind" einfach stehen gelassen. Das ist zusammengefasst der Inhalt des gesamten Artikels. Vielleicht hätte ich mich auch kürzer fassen sollen. Ich will aber doch alles sauber durch Zitate belegen.
Vered Lavan
@DrMartinBachmaier - Sehr interessante und humorvolle Argumentationen, wobei ich mich mit den §§ (37/49) nicht auskenne. Muss mir das Ganze auch noch genauer durchlesen.
DrMartinBachmaier
Soll ich den Scherz nach der letzten Überschrift wieder rauslassen?