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Kirche darf lesbische Erzieherin in Elternzeit nicht kündigen

(gloria.tv/ KNA) Einer lesbischen Leiterin eines katholischen Kindergartens droht weiterhin die Kündigung. «Wir behalten uns weitere Entscheidungen nach Ablauf der Elternzeit vor», sagte Bistumssprecher …More
(gloria.tv/ KNA) Einer lesbischen Leiterin eines katholischen Kindergartens droht weiterhin die Kündigung. «Wir behalten uns weitere Entscheidungen nach Ablauf der Elternzeit vor», sagte Bistumssprecher Markus Kremser am Dienstag auf Anfrage. Vorher warte die Diözese noch die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts Augsburg ab. Dieses hatte am gleichen Tag die Klage des Bistums gegen den Freistaat Bayern zurückgewiesen. Demnach darf die Kirche die lesbische Erzieherin nicht während ihrer Elternzeit entlassen.(Aktenzeichen 3 K 12.266)
Geklagt hatte die Diözese Augsburg in Vertretung einer katholischen Kirchenstiftung im Landkreis Neu-Ulm gegen den Freistaat Bayern. Dessen Gewerbeaufsicht hatte der geplanten Kündigung der Erzieherin nicht zugestimmt. Nach Paragraf 18 des BEEG ist eine solche Entlassung während der Elternzeit nur in besonderen Fällen ausnahmsweise zulässig, wenn etwa ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bestohlen oder beleidigt hat oder der Betrieb stillgelegt wird …More
Poldi
Also der Bischof hat mit diesem Fall gar nichts zu tun und muss auch nichts unternehmen. Es ist eine Sache der Kirchenstiftung, die als Stiftung des öffentlichen autonom handelt. Der Bischof regelt nur die Stiftungsaufsicht. Wenn sich jemand mit der Erzieherin "zusammensetzen" muss, dann ist es die Kirchenverwaltung.
In der Praxis des Kindergartenbetriebes hat das Urteil keine Auswirkung. Die …More
Also der Bischof hat mit diesem Fall gar nichts zu tun und muss auch nichts unternehmen. Es ist eine Sache der Kirchenstiftung, die als Stiftung des öffentlichen autonom handelt. Der Bischof regelt nur die Stiftungsaufsicht. Wenn sich jemand mit der Erzieherin "zusammensetzen" muss, dann ist es die Kirchenverwaltung.

In der Praxis des Kindergartenbetriebes hat das Urteil keine Auswirkung. Die Erzieherin arbeitet aufgrund der Elternzeit nicht im Kindergarten und wird dann eben danach gekündigt, wenn dieser Schutzgrund nicht mehr vorliegt. Es ist höchstens eine finanzielle Sache, aber auch die wird für die Kirchenstiftung nicht groß ins Gewicht fallen.

Hätte sie keine eingetragene Partnerschaft wäre es eh viel schwieriger, einen Entlassungsgrund zu finden - aber das ist die Grundproblematik der Kirche, die ihre Augen solange zudrückt bis sie von einem offiziellen Verwaltungsakt / Standesamt quasi genötigt wird, zu reagieren (wie bei der Wiederverheiratung Geschiedener).
MMeger
Wir als (Kirchen-) Steuerzahler sind also vom Staat gezwungen, dieser Frau ihre abartige und unnatürliche Lebensführung zu finanzieren. Wir werden zu Mittätern an unvorstellbaren Verbrechen gegen die Seele dieses Kindes im Mutterleib! Von der üblen Beleidigung ihres Arbeitgebers GOTT mal ganz angesehen!
mystagog
Und warum?
alexius
Ich würde diese Frau zunächst nicht entlassen, sondern einfach "nur" öffentlich exkommunizieren.