Ein liturgierechtliches VADEMECUM für Laien, Diakone und Priester, mit ein em Vorwort von Hw.H. Dr. Gero Weishaupt
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Am 7. Juli 2007 hat Papst Benedikt XVI. mit dem Motu Proprio
Summorum Pontificum den Gebrauch der liturgischen Bücher, die 1962, also vor der durch das Zweite Vatikanischen Konzil in seiner Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium angestoβenen Reform der Liturgie, gültig waren, für den lateinischen Ritus der Katholischen Kirche wieder allgemein zugelassen.
Nach einer dreijährigen Zeit der praktischen Umsetzung des Motu Proprio in den Teilkirchen hat die Päpstliche Kommission
Ecclesia Dei am 30. April 2011 die Instruktion
Universae Ecclesiae herausgegeben, die das Ziel verfolgt, die Vorschriften zu erklären.
Nach kurzen einführenden rechtstheoretischen Überlegungen gibt Michael Gurtner auf konkrete Fragen aus der Praxis jeweils eine Antwort, die - sofern erforderlich zuvor kurz kirchenrechtlich grundgelegt – für jedermann verständlich, zuweilen auch mit Beispielen …
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