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Bischöflicher Blog: Die Wahl von Franziskus war ungültig

Der emeritierte Bischof Rene Gracida (94) von der Diözese Corpus Christi im US-Bundesstaat Texas veröffentlichte auf seinem Blog abyssum.org (7. April) einen anonymen Gastbeitrag, der die Gültigkeit …More
Der emeritierte Bischof Rene Gracida (94) von der Diözese Corpus Christi im US-Bundesstaat Texas veröffentlichte auf seinem Blog abyssum.org (7. April) einen anonymen Gastbeitrag, der die Gültigkeit der Wahl von Papst Franziskus anzweifelt.
Der Text schlägt vor, dass die „vor-Franziskus“ Kardinäle einen neuen Papst wählen.
Der Verfasser stützt sich auf die Konstitution Universi Dominici Gregis über die Wahl des römischen Pontifex von Johannes Paul II. (1996).
Die Konstitution verbietet den Kardinälen, Abmachungen für ein künftiges Pontifikat zu treffen. Im Fall von Franziskus haben liberale Kardinäle zugegeben, dass sie sich jahrelang getroffen haben, um die Wahl von Kardinal Bergoglio zu orchestrieren (Stichwort: „St. Gallen Mafia“).
Bereits im September 2017 sagte Bischof Gracida, dass „nur Gott allein weiß, ob Franziskus ein Gegenpapst ist oder nicht“.
Bild: Rene Gracida, #newsLgugxaoaqz
Saebisch
Tradition und Kontinuität
Unabhängig von den vorherigen Absprachen, ist Mario Bergoglio kein gültiger Papst, da er eine Häresie nach der anderen veröffentlicht.
Girolamo Savonarola
Was der Öffentlichkeit bekannt ist, ist, dass Kardinal Bergoglio im Konklave von einer Mehrheit der anwesenden Kardinälen zum Papst gewählt worden und dieser den Stuhl Petri nach Annahme der Wahl eingenommen hat und die damit verbundenen Rechte und Pflichten übernommen hat; mehr aber schon nicht! Zur Frage der Legalität (Gültigkeit und damit Übereinstimmung mit den kanonischen Normen) aber auch …More
Was der Öffentlichkeit bekannt ist, ist, dass Kardinal Bergoglio im Konklave von einer Mehrheit der anwesenden Kardinälen zum Papst gewählt worden und dieser den Stuhl Petri nach Annahme der Wahl eingenommen hat und die damit verbundenen Rechte und Pflichten übernommen hat; mehr aber schon nicht! Zur Frage der Legalität (Gültigkeit und damit Übereinstimmung mit den kanonischen Normen) aber auch der Legitimität (Gültigkeit und damit Übereinstimmung mit den moralischen Normen) erlaube ich mir – wie schon mehrfach auch in diesem Forum – folgendes zu bemerken: Papst verfügt in den Bereichen des Lehramtes, Heiligungsamtes und Leitungsamtes über die höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann, und er ist in Personalunion oberstes Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Gerichtsorgan sowohl für den kirchlichen Bereich als auch weltlichen Bereich des souveränen Vatikanstaates. Seine Wahl unterliegt kirchlichen Normen, die konkrete Tatbestände und Verhalten (Rechte und Pflichten) der wahlberechtigten Kardinäle regeln sowie regelwidrige Verhalten - in Einzelfällen wie zB Simonie sogar mit eo ipso eintretender Exkommunikation - sanktionieren. Daraus folgt, dass die im Rahmen des Wahlverfahrens ablaufenden Sachverhalte bzw Verhaltensweisen auf eine Legalität (Gesetzmäßigkeit, dh Übereinstimmung mit den päpstlichen Verfügungen) überprüft werden könnten. Bei näherer Betrachtung der verfügten Regelungen sind es vor allem zwei Regelungsinhalte, die die Wahlverhalten der Kardinäle vom rechtlichen (legalen, forum externen) Bereich in den bloß moralischen und sittlichen (legitimen, forum internen) Bereich verschieben und damit – genaugenommen - einer Legalitätskontrolle entziehen. Das Bewirken zum einen die allen Beteiligten auferlegte Schweige- und Geheimhaltungsverpflichtung, die eine Beweisführung bzw einen Nachweis von Gesetzwidrigkeiten und damit eine Illegalität als auch Illegitimität der Wahl, etwa im Hinblick auf die Realisierung eines Tatbestandes der Simonie, von vorneherein verhindern. Zum anderen ist nach kanonischem Recht nur der Papst selbst für die Feststellung des Eintrittes einer mit einer illegalen oder illegitimen Wahlhandlung verbundenen Exkommunikation zuständig, und welcher Papst, der infolge einer gesetzwidrigen Absprache oder eines gesetzwidrigen Versprechens oder Bruch der Geheimhaltungs- und Schweigepflicht gewählt, die Wahl angenommen und so in das Papstamt gelangte, wird nachträglich ein derart rechtswidriges Verhalten und somit illegalen Verfahrens feststellen? Wohl kaum! Bei dem gegenwärtigen Papst erwarte ich das ohnehin nicht. Das heißt aber nicht, dass sich die Täter einer solchen Wahlmanipulation nicht verantworten müssen; so das nicht ein nachfolgender Papst, dem dafür eine Kompetenz zusteht, sein wird, wird einst Gott selbst Richter sein!
Tradition und Kontinuität
Wäre es wirklich ungültig, hätte Gott das schon lange kundgetan. (Plaisch)
Wo steht denn das geschrieben?
Gestas
@Plaisch
Kein wertloser Beitrag. Ist wichtig.
Gestas
Für mich ist die Wahl Bergoglio durch die Absprachen vorher, ganz klar ungültig.
CrimsonKing
Und Benedikt ist so ein kleines Mädchen, das sich aus dem Amt mobben lässt? Wäre das wirklich so, dann wäre der hier allseits hochgeschätzte Benedikt ein entsetzlich schlechter Papst. Womit sollte man einem aufrechten Papst drohen können? Jeder, der hier den Rücktritt Benedikts als unwirksam darstellt, diskreditiert Benedikt XVI. aufs schärfste, macht aus ihm einen jämmerlichen angsterfüllten und …More
Und Benedikt ist so ein kleines Mädchen, das sich aus dem Amt mobben lässt? Wäre das wirklich so, dann wäre der hier allseits hochgeschätzte Benedikt ein entsetzlich schlechter Papst. Womit sollte man einem aufrechten Papst drohen können? Jeder, der hier den Rücktritt Benedikts als unwirksam darstellt, diskreditiert Benedikt XVI. aufs schärfste, macht aus ihm einen jämmerlichen angsterfüllten und schwachen Pfaffen, der als Stellvertreter Christi unwürdig ist.
Plaisch
wertlose Beiträge. Warum muss das anonym sein, und solange hintenher? 😡 😡 😡
Wäre es wirklich ungültig, hätte Gott das schon lange kundgetan.
Tradition und Kontinuität
Ich finde das Konklave 2013 und die daraus resultierende Wahl ebenfalls fragwürdig. Auch weil in meinen Augen Benedikt aus dem Amt gemobbt wurde.