Bischöfe erlauben "Absolution" ohne Beichte
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Es ist jedoch rätselhaft, wie dies geschehen könnte, da alle öffentlichen Liturgien und kirchlichen Versammlungen abgesagt wurden.
Einzelne "allgemeine Absolutionen" würden "Beichten ohne zu beichten" sein.
Außerdem ist eine "Generalabsolution" kein Sakrament, sondern nur eine Anrufung zur Vergebung der Sünden, so wie ein persönlicher Reueakt.
Allgemeine "Absolutionen" vergeben die Sünden nicht, weshalb diese mit erster Gelegenheit gebeichtet werden müssen (Kirchenrecht, Canon 962).
Bild: © Mazur, CC BY-NC-SA, #newsHarfhpouwm
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