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Bischöfe erlauben "Absolution" ohne Beichte

Die ungarischen Bischöfe haben angesichts der Coronavirus-Panik die Generalabsolution zugelassen: "Wegen der außerordentlichen Situation darf ab sofort und bis auf Widerruf die Absolution in allgemeiner Weise erteilt werden", heißt es in einem Erlass vom 17. März.

Es ist jedoch rätselhaft, wie dies geschehen könnte, da alle öffentlichen Liturgien und kirchlichen Versammlungen abgesagt wurden.

Einzelne "allgemeine Absolutionen" würden "Beichten ohne zu beichten" sein.

Außerdem ist eine "Generalabsolution" kein Sakrament, sondern nur eine Anrufung zur Vergebung der Sünden, so wie ein persönlicher Reueakt.

Allgemeine "Absolutionen" vergeben die Sünden nicht, weshalb diese mit erster Gelegenheit gebeichtet werden müssen (Kirchenrecht, Canon 962).

Bild: © Mazur, CC BY-NC-SA, #newsHarfhpouwm

Mir vsjem
Hier wird Schindluder getrieben mit dem Heiligsten, was die Kirche besitzt.
Wieder ein Unterscheidungszeichen, dass diese Konzilssekte nur eine Nachäffung der Katholischen Kirche ist, zu der man sich niemals zugehörig fühlen darf.
Eine Generalabsolution, wie es hier angedeutet wird, gibt es in der Katholischen Kirche nicht. Die Generalabsolution ist nur in größter Kriegsgefahr und für Sterbende …Mehr
Hier wird Schindluder getrieben mit dem Heiligsten, was die Kirche besitzt.
Wieder ein Unterscheidungszeichen, dass diese Konzilssekte nur eine Nachäffung der Katholischen Kirche ist, zu der man sich niemals zugehörig fühlen darf.

Eine Generalabsolution, wie es hier angedeutet wird, gibt es in der Katholischen Kirche nicht. Die Generalabsolution ist nur in größter Kriegsgefahr und für Sterbende erlaubt. Die Betreffenden müssen vorher würdig beichten und kommunizieren, und danach erteilt der dazu bevollmächtigte Priester einen Vollkommenen Ablaß, die Generalabsolution.
Und hier haben wir schon wieder das Problem bei der Piusbruderschaft. Es folgt auch keine Erklärung gegenüber den Gläubigen und das Thema "Letzte Dinge" wird im Detail so viel wie gar nicht behandelt. Das aber wäre enorm wichtig, wie sich die Laien das vorzustellen haben: Generalabsolution/Päpstlicher Segen. Nachdem die Piusgemeinschaft sich von der Sekte abhängig gemacht hat, gebrauchen sie heute von den Exkommunizierten einen "exkommunizierten Segen".

Jeder der in Todesnöten einen Priester der Bruderschaft braucht, kann dieses unschätzbare Gnadengeschenk der Generalabsolution deswegen nicht erbitten, weil die FSSPX heute glaubt - im Gegensatz zu früher - die Jurisidiktion bei der Abtrünnigensekte einholen zu müssen.
rumi
Ohne Reue, ohne das, was zu einer Beichte gehört, ist die Beichte sowieso ungültig und eine Absolution kaum wirksam (ausser in der Notsituation eines bevorsteheden Todes). Das ganze Affentheater ist noch weniger Wert als eine Sitzung bei einem Psychiater, ein freimaurerischer Götzendienst.
sudetus
also das stimmt so nicht Ischa, das ist einfach nicht wahr !
Mir vsjem
Üblich ist es in der Sekte. Diese Absolutionen sind rundwegs ungültig, weil keine wahren Priester und für diese Fälle ohnehin nicht erlaubt.
Solange Sie sich nicht von den Klauen des Modernismus befreit haben, ist jede Diskussion unmöglich.