Denk ich an Deutschland, muß ich laut weinen! - Das Ei des Kolumbus?
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Was bedeutet der neue Gesetzesvorschlag zum §219a StGB für die Mediziner in Deutschland, welche im Auftrage der Mütter Kinder vor deren Geburt gegen Entgelt töten:
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- Mediziner gibt bekannt, daß er Abtreibungen durchführt – ist verboten (da Werbung)
- Mediziner gibt Informationen (auch detailliert) über Abtreibungen – ist erlaubt.
- Listen von Abtreibungsärzten liegen den Beratungsstellen vor und werden bei Bedarf den Schwangeren übergeben.
219a (neue Fassung)
- Mediziner gibt bekannt, daß er Abtreibungen durchführt – ist erlaubt (gilt nun als Information)
- Mediziner gibt Informationen (auch detailliert) über Abtreibungen – ist verboten,
wird von den zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, Beratungsstellen und Ärztekammern übernommen
- Liste von Abtreibungsärzten werden nun von der Bundesärztekammer erstellt, aktualisiert und veröffentlicht und der BzGA und dem BFBAFzA zur Verfügung gestellt.
- Neu ist dann auch, daß nur autorisierte Adressen der Abtreibungsärzte, Kliniken und Einrichtungen erfaßt werden. (Merkwürdig: Was oder wer fällt unter "Einrichtungen")
- Nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch wird die Frau keine Abtreibungsadressen mehr von der Beratungsstelle erhalten, da diese Adressen bereits öffentlich sind.
Verrückt und Hinterfotzig oder "Das Ei des Kolumbus"?
Der Kinderabtreiber kann nun gesetzeskonform "informieren" (früher: werben), daß er Kinderabtreibungen gegen Entgelt durchführt und sich durch rechtswidriges aber unter bestimmten Vorraussetzungen straffreies Töten bereichert.
Veröffentlicht er, trotz Verbot, auch weitere Informationen über den Schwangerschaftsabbruch, ist das
kein Problem, da er nicht bestraft werden kann.
Nach §219a wird nur die Werbung bestraft und nicht die "Information" selbst.
Der §219a hat keine Strafe vorgesehen, wenn Mediziner gegen das Informationsverbot verstoßen.
Wenn also für ein Verbot keine Strafe vorgesehen ist, kann auch nicht bestraft werden.
Dieser Referentenentwurf, den die "Fünf Waisen" eines "Sondergremiums", Justizministerin Katarina Barley (SPD), Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Kanzleramtschef Helge Braun (CDU), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und CSU-Chef Horst Seehofer als Kompromissvorschlag ausgehandelt haben, ist defacto genau das, was die Abtreibungsbefürworter sich erwünscht oder erhofft haben:
Nach dem Gesetz ist zwar immer noch "werben" verboten,
aber
durch die Umdefinierung von "werben" zu "informieren" und dem fehlenden Strafmaß bei einem Verstoß gegen "informieren" ist letztendlich der §219a StGB auf diese Weise gekippt, wird zum zahnlosen Tiger!
Das "Ei des Kolumbus"?
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Haben die christlichen Vertreter geschlafen
oder
fehlte ihnen der Intellekt
oder
fehlte es ihnen an Durchsetzungsvermögen
oder
wollen sie das bestehende Lebensschutzkonzept entschärfen
oder
gar so aufkündigen?
Fatal: 74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen soll das Bewerben
von Kindstötungen im Mutterleib straffrei ermöglicht werden, das
Werben für rechtswidrige Tötungen
unschuldiger und wehrloser Menschen.
Ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Leben!
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