aktionkig
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Protest gg Provider wg. Zugang zu Kinderporno. www.aktion-kig.de Fordern Sie von 1&1, Versatel und Freenet die Sperrung kinderpornographischer Internetseiten Die E-Mails sind: Vorstandsvorsitzender 1…Mehr
Protest gg Provider wg. Zugang zu Kinderporno.
www.aktion-kig.de
Fordern Sie von 1&1, Versatel und Freenet die Sperrung kinderpornographischer Internetseiten
Die E-Mails sind:
Vorstandsvorsitzender 1 & 1: Ralph Dommermuth: info@1und1.de
Vorsitzender Versatel: Peer Knauer: info@versatel.de
Vorstand Versatel: Joachim Preisig: Leserbrief@freenet-ag.de
Beispieltext: Am 17. April haben die fünf größten Provider in Deutschland einen Vertrag mit dem Bundeskriminalamt abgeschlossen, um Internetsperren für kinderpornographische Internetseiten einzurichten. Dies ist ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung von Kinderpornographie. Ich bin erschüttert, daß Ihr Unternehmen diesen Vertrag nicht unterzeichnet hat und bitte Sie, sich den anderen Providern anzuschließen und ebenso den Vertrag zur Sperrung kinderpornographischer Internetseiten zu unterschreiben.
aktionkig
Stellungnahme der Aktion Kinder in Gefahr/DVCK zu den Antworten von 1 % 1, Versatel und Freenet
Die Antworten, die wir auch bekommen haben, sind konfus.
Tatsache ist, daß 1 & 1, Versatel und Freenet den Vertrag mit dem BKA nicht unterschrieben hat. Dies haben nur folgende Provider getan:
* Deutsche Telekom AG,
* Vodafone Deutschland und Arcor AG,
* Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH,
* Kabel …Mehr
Stellungnahme der Aktion Kinder in Gefahr/DVCK zu den Antworten von 1 % 1, Versatel und Freenet

Die Antworten, die wir auch bekommen haben, sind konfus.

Tatsache ist, daß 1 & 1, Versatel und Freenet den Vertrag mit dem BKA nicht unterschrieben hat. Dies haben nur folgende Provider getan:

* Deutsche Telekom AG,

* Vodafone Deutschland und Arcor AG,

* Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH,

* Kabel Deutschland GmbH und

* Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG.

Die anderen Provider, Versatel, 1 & 1 und Freenet haben sich geweigert.

MITTLERWEILE ist aber das Bundeswirtschaftsministerium dazu entschlossen, die Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten GESETZLICH (also nicht bloß per Verträge zwischen BKA und den Providern) zu regeln.

Dann wären alle Provider (außer den kleinen, die man von der Regelung aussparen will) verpflichtet, diese Sperren einzurichten. Darauf weist der Brief von Versatel hin, ohne auf den Vertrag mit dem BKA hinzuweisen.

Der Brief von 1 & 1 geht eigentlich gar nicht auf den Text unseres Protestes ein.

Bundeswirtschaftsminister von Guttenberg geht davon aus, daß noch dieses Jahr ein Gesetz im Bundestag zustande kommt.

DOCH SOLANGE DAS NICHT DER FALL IST, IST DIE VERTRAGSREGELUNG MIT DEM BKA DIE EINZIGE BISHER GETROFFENE MASSNAHME. Diesen Vertrag haben Versatel, 1&1 und Freenet nicht unterschrieben und dagegen richtete sich unser Protest.
aktionkig
Antworten von 1 & 1, Versatel und Freenet auf die Email-Protestaktion von Kinder in Gefahr/DVCK
1 & 1:

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offenen Worte.
Die in den Medien zitierte Aussage, dass sich 1&1 aus entsprechenden Verhandlungen zurückgezogen habe, ist falsch. Im Gegenteil haben wir in der ersten Märzwoche dem Bundesfamilienministerium angeboten, sofort eine entsprechende Vereinbarung …Mehr
Antworten von 1 & 1, Versatel und Freenet auf die Email-Protestaktion von Kinder in Gefahr/DVCK

1 & 1:


vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offenen Worte.

Die in den Medien zitierte Aussage, dass sich 1&1 aus entsprechenden Verhandlungen zurückgezogen habe, ist falsch. Im Gegenteil haben wir in der ersten Märzwoche dem Bundesfamilienministerium angeboten, sofort eine entsprechende Vereinbarung auf Basis eines von den Branchenverbänden ECO und BITKOM erarbeiteten Vertragsentwurfs zu unterzeichnen und bereits vor Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes mit entsprechenden Vorbereitungsarbeiten zu beginnen. Leider haben wir bis heute keine Antwort auf dieses Schreiben erhalten.

Seit Januar 2009 nimmt 1&1 gemeinsam mit anderen Providern und Branchenverbänden an der Arbeitsgruppe "Access-Blocking" teil, die federführend vom Bundesfamilienministerium eingerichtet wurde. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe haben wir angeboten, Internetnutzern den Zugang zu Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Da dies jedoch einen Eingriff in das verfassungsmäßig garantierte Fernmeldegeheimnis und weitere grundrechte bedeutet, haben wir darauf hingewiesen, dass entsprechende Erschwerungs- oder

Sperrmaßnahmen unbedingt einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Daher begrüßen wir die am Mittwoch vom Bundeskabinett vorgestellten Eckpunkte sowie das angekündigte Gesetzgebungsverfahren. 1&1 und der Mutterkonzern United Internet engagieren sich seit Jahren im Rahmen der Stiftung "United Internet for UNICEF" gegen den Missbrauch von Kindern.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sie können uns stets per E-Mail kontaktieren. Alternativ erreichen Sie uns natürlich jederzeit an unserer Servicehotline. Die Rufnummer lautet: 0180 5 001 006 (14 ct/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, Mobilfunkpreise ggf. abweichend). Sie erreichen uns rund um die Uhr.

Versatel:

Versatel begrüßt es, dass der Gesetzgeber die Zugangserschwerung zu

Kinderpornografie im Internet offenbar noch in dieser Legislaturperiode

regeln will. Das war unser Ziel, und auf dieser Basis können die

Unternehmen handeln.

Die Unternehmen brauchen jetzt baldmöglichst ein konkretes Gesetz, um
die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für die technische

Umsetzung zu haben.

Ein Ausstieg aus den Verhandlungen ist von Versatel zum keinen Zeitpunkt erfolgt. Das Unternehmen wird aktiv die Lösungsfindung begleiten und
eine gesetzliche Regelung unterstützen.

Freenet:

Die freenet AG hat bislang keine Vereinbarung mit dem Bundeskriminalamt zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten unterzeichnet und nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die freenet AG unterstützt den Kampf gegen die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet und hat sich von Anfang an konstruktiv und kontinuierlich in die von Ministerien, BKA und Internetprovidern ins Leben gerufene Arbeitsgruppe eingebracht. Entgegen der Behauptung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Gespräche abgebrochen zu haben, sind wir selbstverständlich auch weiterhin zum Dialog bereit.

Die Unterzeichnung der vom BKA vorgelegten Vereinbarung lehnen wir dennoch ab, da die von uns geforderte Rechtssicherheit zur Umsetzung der Sperrmaßnahmen nach wie vor nicht gegeben ist. Im Gegenteil: Auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage bestehen erhebliche rechtliche, insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken, die im Übrigen auch vom Bundesjustizministerium geteilt werden. Die gewünschten Sperrmaßnahmen verletzen Grundrechte der Bürger, insbesondere das Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Umsetzung des sogenannten Access Blocking würde die Filterung der gesamten Kommunikation im Internet bedeuten. Jeder einzelne Datenstrom müsste zumindest daraufhin überprüft werden, ob mit ihm kinderpornografische Inhalte abgerufen werden sollen. Dies würde auch eine Überprüfung unbescholtener Internetbenutzer bedeuten. Darüber hinaus würde gezielt von Verbindungs- und unter Umständen auch von Inhaltsdaten Kenntnis genommen, was einem schweren Grundrechtseingriff gleichkommen würde. Die freenet AG ist verpflichtet, sich hier rechtskonform zu verhalten und entsprechend sorgsam mit den Daten ihrer Kunden umzugehen. Es bedarf daher des raschen Handelns des Gesetzgebers, eine entsprechende Grundlage zu schaffen, die es den Unternehmen ermöglicht, die technisch erforderlichen Maßnahmen im rechtssicheren Rahmen umsetzen zu können.

Die freenet AG geht weiterhin davon aus, dass ein entsprechendes Gesetz, wie von Frau Zypries bereits angekündigt, noch bis August 2009 verabschiedet werden wird. Es stellt sich daher die Frage, ob es sinnvoll ist, eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Vereinbarung zu unterzeichnen, wenn eine Umsetzung der Sperrmaßnahmen ohnehin erst nach Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes möglich ist, das die nötige Rechtssicherheit schafft. Die freenet AG ist der Auffassung, dass die Unternehmen, die Sperrmaßnahmen ohne gesetzliche Grundlage umsetzen, sich in einem rechtsunsicheren Raum bewegen.
frbenedikt
Was die Regierung hier macht, ist eine prinzipielle Infrastruktur zur Zensur des Internets einzurichten. So schändlich Kinderpornographie ist, halte ich die Einrichtung dieser Sperren trotzdem für hoch gefährlich. Sie kann viel zu leicht zur Sperrung legitimer Inhalte verwendet werden (so wurden in Australien bereits abtreibungskritische und auch christliche Seiten gesperrt) und der Nutzen ist viel …Mehr
Was die Regierung hier macht, ist eine prinzipielle Infrastruktur zur Zensur des Internets einzurichten. So schändlich Kinderpornographie ist, halte ich die Einrichtung dieser Sperren trotzdem für hoch gefährlich. Sie kann viel zu leicht zur Sperrung legitimer Inhalte verwendet werden (so wurden in Australien bereits abtreibungskritische und auch christliche Seiten gesperrt) und der Nutzen ist viel zu gering - fast schon non-existent.

Ursula von der Leyen ("Zensursula") betreibt hier einmal mehr Symbolpolitik, anstatt die Probleme an der Wurzel zu packen.
Monika Elisabeth
Meines Wissens ist das keine Sperrung, die da eingerichtet werden soll. Es ist lediglich eine Art virtuelles "Stoppschild", welches man höchstwahrscheinlich mit diversen Mitteln umgehen kann.
Jene Provider, die unterschreiben, verpflichten sich dazu, diese Maßnahme einzuführen.
Von Sperrung war nicht die Rede. Jedenfalls nicht das ich wüsste.
Was wichtiger ist: Wenn die Provider schon die Möglichkeit …Mehr
Meines Wissens ist das keine Sperrung, die da eingerichtet werden soll. Es ist lediglich eine Art virtuelles "Stoppschild", welches man höchstwahrscheinlich mit diversen Mitteln umgehen kann.

Jene Provider, die unterschreiben, verpflichten sich dazu, diese Maßnahme einzuführen.

Von Sperrung war nicht die Rede. Jedenfalls nicht das ich wüsste.

Was wichtiger ist: Wenn die Provider schon die Möglichkeit haben, virtuelle Stoppschilder gezielt an gewisse Webseiten anzubringen, so müssten sie doch auch die Möglichkeit haben den Betreiber zu ermitteln. Ich nehme aber an, dass es nicht so weit kommt, weil diese Dreck-Seiten einen Millionen-Umsatz verbuchen. 🤬

🙏
Claudine
@Lisi
ich will aber trotzdem nicht, dass auf Kosten von Kinderpornomaterial Abtreibungsleichen gezeigt werden.
Abgesehen davon sagt es ohnedies schon gewaltig viel über die Betreiber aus, wenn sie nicht sowieso sofort unterzeichnen.
Den Zugang zu Kinderpornografie zu befürworten unter Hinweis auf sonstige Zensur ist 🤦Mehr
@Lisi

ich will aber trotzdem nicht, dass auf Kosten von Kinderpornomaterial Abtreibungsleichen gezeigt werden.

Abgesehen davon sagt es ohnedies schon gewaltig viel über die Betreiber aus, wenn sie nicht sowieso sofort unterzeichnen.

Den Zugang zu Kinderpornografie zu befürworten unter Hinweis auf sonstige Zensur ist 🤦
Lisi Sterndorfer
Die Gefahr ist immer, dass dann eine viel weitreichendere Zensur kommt als Kinder-Porno-Seiten.
Z.B. Abtreibungs-Leichen Seiten.Mehr
Die Gefahr ist immer, dass dann eine viel weitreichendere Zensur kommt als Kinder-Porno-Seiten.

Z.B. Abtreibungs-Leichen Seiten.